Jeder Schiedsrichter ist angehalten seine Freistellungen zu pflegen und fortwährend aktuell zu halten. Das heißt jeder Termin, der reinkommt muss zeitnah im System eingepflegt werden um einen reibungslosen Einteilungs- und Annahmeablauf zwischen Einteiler und Schiedsrichter gewährleisten zu können. Circa 2 Wochen vor Spielbeginn erfolgen die Einteilungen für den jeweiligen Spieltag. Der Schiedsrichter wird dabei via E-Mail über einen bevorstehen Einsatz als Schiedsrichter, Beobachter oder Assistent informiert.
Sobald daher anderweitig feste Termine im privaten Terminkalender stehen, sind die Schiedsrichter angehalten unbedingt parallel eine Freistellung im DFBnet einzutragen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der private Termin am Wochenende oder unter der Woche stattfindet. Daruch erleichtert sich die Arbeit der Schiedsrichter-Einteiler enorm, da so die Umbesetzungen durch vermeidbare Rückgaben auf ein Minimum reduziert werden können.
Sollte es generell Tage geben, an denen Schiedsrichter nicht Pfeifen können, ist dies dem GSO/KSO Michael Kögel per E-Mail mitzuteilen. Anschließend wird der Schiedsrichter für diese Tage permanent gesperrt. Ebenfalls ist es möglich die Gesamtanzahl an Einsätzen eines Schiedsrichters pro Woche und/oder pro Monat individuell durch den GSO festlegen zu lassen. Beides kann nach kurzer Rücksprache auch wieder rückgängig gemacht werden.
Aufgrund von vereinzelten Problemen bei der richtigen Eintragung von Freistellungen gibt für Euch im Downloadbereich eine kurze Freistellungsanleitung als PDF abgelegt in unserer Download Sektion.
Zuerst werden die Herren Kreisligen bis zu den C-Klassen eingeteilt. Danach erfolgen die Einteilungen der A- und B-Junioren, Frauen- und Firmenmanschaften, sowie für die C- und D-Junioren und den B- und C-Juniorinnen. Die Einteilungen für die SRA und Beobachter laufen auf einer separaten Schiene und können jederzeit erfolgen.
Die Schiedsrichter werden nach Erhalt der Einteilung gebeten zeitnah zu überprüfen, dass für diesen Tag kein Terminkonfikt besteht und sie somit das Spiel annehmen können. Um dies zu gewährleisten, werden die Schiedsrichter angehalten ihren E-Mail-Eingang auf Erhalt von Spieleinteilungen zu überprüfen. Ist dies gewährleistet, öffnet der Schiedsrichter die Ansetzungs-E-Mail und besätigt das Spiel zeitnah nach Erhalt über den Bestätigungslink am Ende der E-Mail. Alternativ kann das Spiel auch über das DFBnet heraus über einen Klick auf das blaue Fragezeichen bestätigt werden.
Sollte aus verschiedenen Gründen eine Überschneidung zwischen Einteilung und einem weiteren Termin bestehen, sind die Schiedsrichter dazu verpfichtet, umgehend bei dem entsprechenden Einteiler das Spiel zurückzugeben, damit rechtzeitig Ersatz gefunden werden kann. Bei spontanen Rückgaben aufgrund von Krankheit oder anderen kurzfristig auftretenden Ereignissen, müssen die Schiedsrichter ab 48 Stunden vor Spielbeginn das Spiel ausschließlich telefonisch beim Einteiler zurückgeben um zu gewähleisten, dass dieser die Information auch tatsächlich bekommt. Des Weiteren werden Einteilungen, welche kurzfristig ab 48 Stunden vor Spielbeginn rausgehen zusätzlich telefonisch von den Einteilern an die Schiedsrichter weitergegeben um zu gewährleisten, dass die Einteilung auch registireren.
Die Schiedsrichter sind dazu verpflichtet das Spiel nach Erhalt entweder zu bestätigen oder zurückzugeben. Sollen Spiele bis 48 Stunden vorher nicht bestätigt sein, behält sich der Einteiler vor den Schiedsrichter ohne Angabe von Gründen wieder abzusetzen. Sollte dies nicht geschehen, bedeutet eine Nicht-Bestätigung allerdings nicht, dass der Schiedsrichter auch gleichzeig nicht antreten muss. Sollte der Schiedsrichter das Spiel nicht bestätigt haben, hat es anschließend weder zurückgegeben noch ist er zum Spiel angetreten, dann zählt dies wie eine Nichtantretung, da das Spiel grundsätzlich immer beim jeweiligen Einteiler zurück gegeben muss.
Die Schiedsrichter sind dazu angehalten vor der Abfahrt zu ihrem Spielort ein letztes Mal den E-Mail-Eingang auf eventuell kurfristige Spielabsagen oder Änderungen zu überprüfen. In der Regel werden Schiedsrichter bei einer Spielabsage vom Verein, Staffelleiter oder Einteiler innerhalb 24 Stunden telefonisch informiert, dies ist aber nicht immer der Fall. Spesen können nur dann geltend gemacht werden, wenn das Spiel erst zu dem Zeitpunkt abgesagt wurde, als der Schiedsrichter schon auf dem Weg war.