Nach über 70 Jahren schickt der Bayerische Fußball-Verband (BFV) den Spielerpass aus Papier in Rente. Ab dem 1. Juli 2023 ist der Spielrechtsnachweis ausschließlich über die Spielberechtigungsliste samt Foto des Spielers/der Spielerin in SpielPlus (Elektronischer Spielbericht) möglich – online oder als Ausdruck. Der Papier-Spielerpass wird künftig auch beim Vereinswechsel keine Rolle mehr spielen. Die notwendigen Angaben beim Vereinswechsel (Zustimmung oder Nicht-Zustimmung, Tag der Abmeldung, Tag des letzten Spiels) müssen ab 1. Juli vom abgebenden Verein zwingend online erfolgen, nicht mehr auf der Pass-Rückseite.
Der BFV setzt damit den Beschluss des BFV-Verbandstags 2022 um, auf dem die Delegierten auf Antrag aus Reihen der über 4500 bayerischen Fußballvereine mit überwältigender Mehrheit für die Abschaffung des Papier-Spielerpasses votiert hatten. Der Spielrechtsnachweis über die Spielberechtigungsliste in SpielPlus ist bereits seit mehreren Jahren gängige Praxis, kam in weit über 90 Prozent der Fälle zum Einsatz und führte dazu, dass der Papier-Spielerpass beim Spielrechtsnachweis schon in den vergangenen Jahren im Grunde keine Rolle mehr gespielt hat.
„Die fortschreitende Digitalisierung hat den Spielerpass auf Papier obsolet gemacht – und er ist aus Gründen der Nachhaltigkeit auch nicht mehr zeitgemäß. Seit die Möglichkeit besteht, den Spielrechtsnachweis über die Spielberechtigungsliste in SpielPlus nachzuweisen, kam der Papierpass zudem nur noch in absoluten Ausnahmefällen zum Einsatz. Vor dem Verbandstag haben der DJK SV Griesstätt (Oberbayern), der SV Ihrlerstein (Niederbayern), der SV Bergheim (Schwaben), der Sportring Bayreuth (Oberfranken) und der SC Eckenhaid (Mittelfranken) auf den Kreis- und Bezirkstagen einen Antrag zur Abschaffung des Papierpasses gestellt, dem die Delegierten auf dem Verbandstag mit großer Mehrheit gefolgt sind. Unser Auftrag war nach dem klaren Votum also klar – und darum schicken wir den Papierpass jetzt nach über 70 Jahren endgültig in den wohlverdienten Ruhestand“, erklärt BFV-Vizepräsidentin Silke Raml, die im Präsidium für SpielPlus verantwortlich zeichnet.
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema werden im untenstehenden FAQ beantwortet.
Ab 1. Juli 2023 werden keine Papier-Spielerpässe mehr ausgedruckt und der Versand an die Vereine wird eingestellt.
Es ergeben sich drei grundsätzliche Änderungen im Zusammenhang mit Papier-Spielerpässen:
Die Spielberechtigung kann ab dem 1. Juli 2023 nur noch wie folgt nachgewiesen werden:
Hinweis: Das Spieler-Foto des Spielers/der Spielerin ist unabdingbarer Bestandteil der Spiel-berechtigungsliste bzw. Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Spielberechtigungsnachweis!
Nein, ab dem 1. Juli 2023 sind als Spielberechtigungsnachweise nur noch die beiden vorgenannten Methoden zulässig.
Die beiden ab 1. Juli 2023 gültigen Arten des Spielberechtigungsnachweises sind bereits seit mehreren Jahren erfolgreich und flächendeckend im Einsatz. Bereits heute verwenden die bayerischen Vereine in weit über 90 Prozent aller Fälle diese beiden sehr einfach handzuhabenden Möglichkeiten. Dadurch spielte der Papier-Spielerpass beim Spielrechtsnachweis in den letzten Jahren keine große Rolle mehr.
Nein. Diese Möglichkeit fällt ersatzlos weg. Ebenso entfallen die weiteren Möglichkeiten, die es bisher gab, damit ein Spieler eingesetzt werden konnte, ersatzlos: Beispielsweise der Ausdruck der Detail-Spielberechtigung aus Pass-Online mit dem BFV-Logo oder auch die Bestätigung der Spielberechtigung/Identität des/der Spieler*in durch den Trainer bzw. Mannschaftsverantwortlichen.
Nein, die bisherigen Möglichkeiten, dass eine Spielberechtigung bis spätestens 15 Minuten nach Spielende dem/der Schiedsrichter*in noch nachgewiesen bzw. innerhalb von drei Tagen nach dem Spiel dem zuständigen Sportgericht vorgelegt wird, bestehen ab 1. Juli 2023 dann nicht mehr.
Die bisherigen zahlreichen Möglichkeiten und deren Nachreichungen von zu ergänzenden Spielrechtsnachweisen waren zuletzt sowohl für die Schiedsrichter*innen, als auch für die Vereine mehr als verwirrend und führten zu großen Unsicherheiten bei allen Beteiligten. Dies soll künftig ausgeschlossen werden. Der Vorteil sind klare, einfache und eindeutige Regeln, die dann sowohl in der Jugend als auch bei den Frauen und Männern gleichermaßen gelten.
Kann die ordnungsgemäße Spielberechtigung für die mitwirkenden Spieler*innen nicht vor dem Einsatz vorgelegt werden, hat der Schiedsrichter darüber eine Meldung zu verfassen. Der Spielereinsatz ist dann unzulässig (§ 77 Rechts- und Verfahrensordnung). Setzt ein Verein einen Spieler mit einem für das Spiel gültigen Spielrecht ein, dessen Spielberechtigung kein Lichtbild enthält, wird er mit einer Geldstrafe belegt, die bei Juniorenmannschaften auf Kreisebene sowie Juniorinnenmannschaften auf Bezirksebene nicht unter 75 Euro, in allen anderen Fällen nicht unter 200 Euro liegt.
Das Spiel wird nach seinem Ausgang gewertet. Im ersten Wiederholungsfall verdoppelt sich die Mindeststrafe. Ein Wiederholungsfall liegt dann vor, wenn in der gleichen Mannschaft erneut ein Spieler ohne Lichtbild in einem Spiel oder Turnier eingesetzt wird. Bei allen weiteren Wiederholungsfällen verdoppelt sich jeweils die Mindeststrafe erneut. Setzt ein Verein in einer Mannschaft mindestens in drei Meisterschaftsspielen Spieler ohne Lichtbild ein, wird diese Mannschaft für das dritte Spiel und für jedes weitere Meisterschaftsspiel, in dem ein Spieler ohne Lichtbild eingesetzt wird, zusätzlich mit Punktabzug bestraft.
Nein, ab 1. Juli 2023 ist das nicht mehr möglich bzw. werden diese als Abmeldenachweise nicht mehr anerkannt.
Ja, zumindest müssen Vereine nun die SpielPlus-Antragstellung online dahingehend zwingend nutzen, um Spieler, die den Verein verlassen, abzumelden. Dafür entfallen das Ausfüllen und Aushändigen der Passrückseiten.
Ja, für das Stellen von Passanträgen (Erstausstellung, Vereinswechsel im Amateurbereich, etc.) steht weiterhin wahlweise die Online-Antragstellung sowie auch der Postweg zur Verfügung.
Die notwendigen Angaben beim Vereinswechsel (Zustimmung oder Nicht-Zustimmung, Tag des letzten Spiels und ggf. Tag der Abmeldung) müssen ab 1. Juli 2023 vom abgebenden Verein zwingend online (im SpielPlus unter Antragstellung – Online-Abmeldung) erfolgen bzw. digital erfasst werden – nicht mehr auf der Passrückseite.
Es entfallen folgende Schritte:
Zukünftig können im Zuge der Online-Antragstellung zu einem Vereinswechsel die Angaben zur Zustimmung/Nicht-Zustimmung und zum Tag des letzten Spiels nicht mehr durch den neuen Verein ins System eingegeben und nicht mehr anerkannt werden – auch wenn ihm der Spieler*innen-Pass des abgebenden Vereins mit allen Eintragungen auf der Passrückseite (oder eine Verlusterklärung, die durch den abgebenden Verein ausgestellt wurde) vorliegt. Die Auswahlmöglichkeiten „Rückseite des vorliegenden Passes“ und „Verlusterklärung liegt vor“ stehen in SpielPlus beim Antrag auf Vereinswechsel als Nachweis der Abmeldung dann nicht mehr zur Verfügung und werden durch die Auswahlmöglichkeit „Ordnungsgemäße Abmeldung liegt vor“ ersetzt.
Für die Nutzung dieser neuen Auswahlmöglichkeit muss ein entsprechender Nachweis des abgebenden Vereins beim antragstellenden/neuen Verein vorliegen. Der abgebende Verein muss in diesem Nachweis den Abmeldetag des Spielers zuvor durch Vereinsstempel und Unterschrift bestätigt haben. Die weiteren beiden Abmeldemöglichkeiten (Einschreiben und Abmeldung durch den aufnehmenden Verein) stehen in SpielPlus mit unveränderter Vorgehensweise weiterhin zur Verfügung.
Eigentlich nicht viel: Den Spielerinnen und Spielern stehen weiterhin die Möglichkeiten offen, sich entweder per Einschreiben beim alten Verein abzumelden (Nachweis ist dann der Einschreibebeleg) bzw. sich eine schriftliche Abmeldebestätigung vom alten Verein (mit Abmeldedatum, Vereinsstempel und Unterschrift) ausstellen zu lassen. Lediglich der Papier-Spielerpass mit ausgefüllter Rückseite hat keine Bedeutung mehr, wenn dieser beim neuen Verein abgegeben wird.
Wechselte ein Spieler oder eine Spielerin den Verein, so erklärte der abgebende Verein bislang zunächst die zum Vereinswechsel obligatorischen Angaben auf der Pass-Rückseite (Zustimmung oder Nicht-Zustimmung, Tag der Abmeldung und Tag des letzten Spiels) und bestätigte die Richtigkeit durch den Vereinsstempel und durch die Unterschrift einer dafür bevollmächtigten Person. Der Spielerpass wurde dann an den Spieler/die Spielerin, an den neuen Verein oder direkt an die Passabteilung in München gesendet. Dort wurde dann – bei Vorliegen des Vereinswechselantrages – das Spielrecht für den neuen Verein bzw. der Papier-Spielerpass ausgestellt und postalisch an den Verein gesendet.
Dieses zeitaufwändige Verfahren gehört nun ab 1. Juli 2023 der Vergangenheit an.
Die Vereinswechselvorgänge sollen dadurch noch schneller abgearbeitet werden. Außerdem wird eine noch größere „Sicherheit“ geschaffen, da die Angaben über die Zustimmung oder Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel und zum Tag des letzten Spiels nur noch vom abgebenden Verein selbst direkt im System erfassbar sind. Somit werden weitere Streitfälle beim Vereinswechsel vermieden.
Bisherige Pässe können bei den Vereinen verbleiben und dort archiviert/aufbewahrt werden oder unter Beachtung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) von den Vereinen selbst vernichtet werden. Ausgeschlossen von der Vernichtung sind diejenigen Spielerpässe/Spielerpassrückseiten, die im Rahmen der Nutzung der Antragstellung online bis zum 30. Juni 2023 gemäß den Nutzungsbedingungen für mindestens zwei Jahre (ab Antragstellung) im Verein aufbewahrt werden müssen.
Nein! Hier wird sich nichts ändern. Erstausstellungen sind weiterhin unabhängig vom Prüfungsaufwand kostenlos, auch die Vereinswechsel-Gebühren bleiben unverändert.
Die Vereinswechselgebühren wurden vom Verbandstag 2010 für alle Vereine gleichermaßen als verbindlich beschlossen und gelten grundsätzlich für alle Vereine gleichermaßen. Hintergrund ist die Kampagne „Pro Amateurfußball“, die mit den Mehreinnahmen aus den Vereinswechselgebühren finanziert wird und durch die insbesondere die Vereine an der Basis gestärkt werden sollen. Informationen zur Kampagne gibt es unter folgendem Link.