Der Fußball kann wie keine zweite Sportart dabei helfen, Flüchtlingen eine neue Heimat zu bieten und sie bei der Integration zu unterstützen. Positive Beispiele gibt es viele. Überall in Bayern packen Vereine an, suchen den Kontakt zu Flüchtlingsstätten und Aufnahmehäusern in ihrer Region, sammeln Kleider und Schuhe, sensibilisieren die Bevölkerung mit öffentlichen Aktion für die Situation der Flüchtlinge, um Vorbehalte abzubauen, helfen bei Sprachschwierigkeiten weiter und integrieren fußballbegeisterte Asylsuchende ins Vereinsleben.
Natürlich stellt es die Klubs vor besondere Herausforderungen und wirft Fragen auf: Wie können Flüchtlinge einen Spielerpass bekommen? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Dürfen Flüchtlinge in den Vereinen ehrenamtlich arbeiten? Antworten gibt es in den folgenden Broschüren.
"Fußball ist die mit Abstand größte Integrationsbewegung in unserem Land und gibt Menschen unabhängig von Herkunft, Bildung, Religion oder Hautfarbe eine Heimat. Im Fußball sind alle gleich. Das Thema Einwanderung wird in Deutschland künftig eine immer noch größere Rolle spielen. Wir werden uns deshalb noch viel mehr als bisher mit Integrationsmaßnahmen beschäftigen müssen", betont BFV-Präsident Rainer Koch.
Damit diese Menschen nicht nur beim Training und in Freundschaftsspielen für ihren neuen Klub auf dem Platz stehen können, brauchen Sie - wie jeder andere Fußballer in Bayern - eine Spielerlaubnis des Bayerischen Fußball-Verbandes. Alles, was die Vereine dabei beachten müssen, welche Dokumente beim BFV eingereicht werden müssen und warum auch bei Flüchtlingskindern ab zehn Jahren und erwachsenen Flüchtlingen ein "internationaler Freigabeschein" notwendig ist, bevor die Spielberechtigung erteilt werden kann finden Sie in der Rubrik "Pässe und Vereinswechsel" im Menüpunkt "Spielbetrieb und Verbandsleben".
Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) übernimmt die kompletten Kosten für die pauschale Sportversicherung der Flüchtlinge/Asylsuchenden. Mit dieser Versicherung können Flüchtlinge und Asylbewerber in den bayerischen Sportvereinen am Vereinsangebot teilnehmen. Die Vereine haben eine kostenfreie Absicherung im Schadensfall. Die Versicherung ist gültig für alle BLSV-Mitgliedsvereine. Abgedeckt sind Unfall- und Haftpflichtschäden laut den Bedingungen der aktuellen ARAG Sportversicherung.
Für Trainingsbetrieb und sonstige Vereinsveranstaltungen gilt: Die am Vereinsangebot teilnehmenden Personen müssen dem BLSV nicht gemeldet werden. Die Flüchtlinge und Asylbewerber benötigen keinen Mitgliedsstatus für diese Versicherung.
Für Wettkampf/Spielbetrieb gilt: Für die Teilnahme am Wettkampfbetrieb eines Fachverbandes (Spielbetrieb im BFV) ist die Mitgliedschaft in einem BLSV-Verein Voraussetzung. Der Verein nimmt den Flüchtling oder Asylbewerber als Mitglied im Verein auf und meldet die Person beim BLSV nach. Hier wird nicht von anderen Mitgliedern des Vereins unterschieden und es sind auch Verbandsabgaben fällig.
Ehrenamtliches Engagement ist wie beim regulären Vereinsfußball auch bei der Unterstützung von Flüchtlingen das A und O. Aber vieles ist natürlich auch nur möglich, wenn auch die entsprechenden finanzielle Unterstützung gegeben ist. Hier hilft die Aktion "2:0 für ein Willkommen" der DFB-Stiftung Egidius Braun, bei der Vereine für ihre Projektarbeit Gelder beantragen können. Bis Anfang 2019 wurden deutschlandweit rund 3600 Anträge bewilligt und dabei Fördergelder in Höhe von rund 2 Millionen Euro bereitgestellt.
Beispiele für geförderte Flüchtlingsprojekte: Spielangebote auf dem Vereinsgelände ohne Mitglied zu sein, Verabredung spezieller Schulpartnerschaften, kostenfreie Mitgliedschaft im Verein, Bereitstellung von Trainingstextilien, Engagement in Gemeinschaftsunterkünften, Begleitung bei Behördengängen, Organisation von Fahrdiensten (Unterkünfte/Verein) oder Besuche in Übergangswohnheimen. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt und auch eigene, neue Vorschläge sind willkommen.