Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat eine weitreichende Reform im Schiedsrichter*innen-Wesen beschlossen. So werden im Freistaat ab der Spielzeit 2023/24 die Spesen für die Unparteiischen spürbar erhöht und die Ausfallgebühr bei Nicht-Erfüllung der Sollzahl, wonach Vereine gemäß des Solidaritätsprinzips eine bestimmte Zahl an Schiedsrichter*innen – je nachdem wie viele Teams am Spielbetrieb teilnehmen – stellen müssen, überarbeitet.
Was bedeutet der Beschluss des BFV-Vorstands für Vereine im Freistaat konkret? Welche finanziellen Auswirkungen gibt es? In welcher Form wurden die Klubs in den Entscheidungsprozess miteinbezogen? Und: Warum sind die beschlossenen Maßnahmen so wichtig? Wir geben in unserem ausführlichen FAQ Antworten auf die drängendsten Fragen!
Warum erhöht der BFV die Spesensätze für Schiedsrichter*innen?
Die Zahl der Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. In Bayern ist die Zahl der Unparteiischen seit der Jahrtausendwende um nahezu 30 Prozent gesunken. Waren es im Jahr 2000 noch 13.379 aktive Schiedsrichter*innen, stehen heute im Freistaat nur noch knapp 9700 Referees regelmäßig auf dem Platz und übernehmen Verantwortung. Den Amateurfußball stellt das zunehmend vor Probleme. Diesem Trend will der Bayerische Fußball-Verband (BFV) wirkungsvoll entgegenwirken.
Dabei geht es zuvorderst um einen wertschätzenden und insbesondere respektvollen Umgang auf und neben dem Platz, innerhalb des Verbandes, aber insbesondere auch um die Bedeutung und Wahrnehmbarkeit der Unparteiischen in unseren bayerischen Vereinen. Schiedsrichter*innen sind dort ebenso beheimatet wie Trainer*innen, Betreuer*innen und Spieler*innen – dies vergessen viele.
In einer vom BFV in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage hat das Nürnberger Meinungsforschungsinstitut SLC Management unter 2659 Befragten – darunter 710 Entscheider*innen in den bayerischen Klubs – Anfang des Jahres 2023 ermittelt, dass über 94 Prozent der Auffassung sind, dass dem Thema mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss und es dringend einen Paradigmenwechsel braucht. Weit über die Hälfte der Befragungs-Teilnehmer*innen gestand ein, dass sie im Verein zu wenig für das Schiedsrichter*innen-Wesen tun.
Ein Baustein zur Verbesserung des negativen Ist-Zustandes ist auch eine merklich spürbare finanzielle Verbesserung. Dabei gilt es, weitere Anreize zu schaffen, um das „Hobby Schiedsrichter*in“ aufzuwerten und Menschen dazu zu bewegen, sich zum Referee ausbilden zu lassen. Oftmals wurde genannt, dass die Leitung von Spielen gerade für junge Menschen in Zeiten von Mindestlohn die Möglichkeit bieten muss, sich mit dem Hobby „ein Taschengeld“ dazu verdienen zu können und dies auch in Konkurrenz zu Nebenjobs mit Mindestlohn-Konditionen standhält.
Bereits 2018 hatte der BFV bayernweit sämtliche Vereinsvertreter*innen zur Teilnahme an insgesamt 23 „Runden Tischen“ aufgerufen. Das Ergebnis und der Auftrag der Basis waren eindeutig: Auch an der Spesenschraube muss gedreht werden. Entsprechend haben die Delegierten auf dem BFV-Verbandstag 2022 den Leitantrag „Ohne Schiri geht es nicht“ einstimmig verabschiedet und den Weg für Reformen frei gemacht. Darüber hinaus hatte der Bayerische Fußball-Verband im Januar und Februar 2023 das unabhängige Sportberatungs- und Sportmarktforschungsunternehmen SLC Management beauftragt, eine umfassende Umfrage mit dem Fokus auf das Schiedsrichterwesen durchzuführen. Daran hatten sich 2659 Personen beteiligt.
Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Meinungsumfrage sowie der bayernweit 23 „Runden Tische“ hat der BFV einen Vorschlag zur Spesenerhöhung erarbeitet und diesen mit der AG Finanzen diskutiert. Die AG Finanzen als beratendes Gremium besteht ausschließlich aus Vereinsvertreter*innen und ist in weitreichende finanzielle Entscheidungen des Verbandes eingebunden. Bei einer Gegenstimme befürwortete die AG Finanzen das Vorgehen, so dass der Vorstand jetzt einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.
Ist es in Zeiten hoher Inflation und steigender Energiepreise der richtige Zeitpunkt, die Spesen zu erhöhen?
Der BFV weiß um die schwierigen weltpolitischen Rahmenbedingungen, er kennt aber auch die klare Entwicklung der sich stetig verschlechternden Zahlen im Schiedsrichter*innen-Wesen: Die Inflation trifft insbesondere auch die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter – gerade und vor allem im Hinblick auf die Fahrtkosten, die sich nach dem unveränderten steuergesetzlichen Rahmen richten und trotz gestiegener Sprit-Preise aktuell „nur“ mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer abgerechnet werden können. Fährt das Gespann zusammen in einem Auto, können 35 Cent abgerechnet werden. Dabei sind Kilometer-Obergrenzen zu beachten: Je nach Spielklasse ist die Strecke der einfachen Fahrt gedeckelt. So können in der Kreisliga der Herren beispielsweise maximal 100 Kilometer an einfacher Fahrtstrecke abgerechnet werden, bei den Juniorinnen und Junioren sind es 50 Kilometer. Dies gilt auch dann, wenn die tatsächliche gefahrene Strecke größer ist.
Wurden die Vereine in die Entscheidung mit einbezogen?
Ja, der Prozess wurde letztlich durch die Vereine selbst angestoßen: 2018 hatte der Bayerische Fußball-Verband (BFV) zur Teilnahme an insgesamt 23 „Runden Tischen“ eingeladen. Dabei wurde die negative Entwicklung der Schiedsrichter*innen-Zahlen gemeinsam mit den Vereinsvertreter*innen diskutiert. Die Ergebnisse waren ein klarer Auftrag an den Verband, der am Verbandstag 2022 im Initiativantrag unter dem Titel „Ohne Schiri geht es nicht“ mündete und dort auch von den Delegierten einstimmig angenommen worden war. Im Januar und Februar 2023 hatte eine repräsentative Umfrage der SLC Management GmbH durch das BFV-Befragungstool das Vorgehen bestätigt. Auch wurde die AG Finanzen in die Entscheidung miteinbezogen.
„Wer jetzt überrascht ist, hat entweder in den vergangenen fünf Jahren nichts von den intensiven Diskussionen mitbekommen oder sich schlichtweg nicht für das Thema ‚Wertschätzung der Schiedsrichter*innen‘ interessiert“, sagt Verbands-Schiedsrichterobmann Sven Laumer und erklärt: „Bereits 2018 haben wir bei insgesamt 23 ,Runden Tischen‘ mit allen interessierten Vereinsvertreter*innen über den Themenkomplex diskutiert. Das Ergebnis: Ja, die Leistungen der Unparteiischen werden nicht genug wertgeschätzt. Und: Ja, auch die Spesen müssen dringend angehoben werden. Macht was! Es folgten zahlreiche weitere Gespräche auf allen Ebenen des bayerischen Amateurfußballs und 2022 dann auch der klare Handlungsauftrag durch den einstimmigen Verbandstagbeschluss. Und jetzt sogar noch im Rahmen der konkreten Ausarbeitung die SLC-Umfrage mit fast 2700 fachkundigen Teilnehmenden. Das Credo ‚Wir sitzen alle in einem Boot‘ passt zu dem Beschluss wie selten zuvor. Und das gibt uns auch Schwung und Mut für die weiteren anstehenden großen Herausforderungen, um unser Kernziel der Fairness und des gegenseitigen Respekts auf den Fußballplätzen zu erreichen.“
Wie hoch sind aktuell die Spesen für Schiedsrichter*innen und wie verändern sich diese mit der Neuregelung?
Der BFV hat die Spesensätze um rund zwei Drittel erhöht. Dabei sind die Anpassungen vor allem in den unteren Aktiven-Klassen sowie im Junior*innen-Bereich spürbar ausgefallen. Unparteiische erhalten fortan durchschnittlich 52,93 Euro statt bisher 33,62 Euro pro Spielleitung. Der Spesensatz für Assistent*innen wird im Mittel von 25,83 Euro auf 36,11 Euro angepasst.
Wie wirkt sich die Erhöhung auf meinen Verein aus?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Entscheidende Faktoren sind die Zahl der Mannschaften und Spiele, die von Schiedsrichter*innen geleitet werden. Zudem spielt die Klassenzugehörigkeit eine Rolle und auch die Tatsache, ob Assistent*innen zum Einsatz kommen, wirkt sich aus.
Warum trägt der BFV nicht die Kosten für die Aufstockung der Spesen, sondern belastet die Vereine weiter?
Schiedsrichter*innen sind Mitglied im Verein, sie dienen der Spielleitung direkt vor Ort. Die Aufwandsentschädigung ist keine Verbandsabgabe. Sie kommt in voller Höhe den Unparteiischen, die diese in der Regel auch selbst vor Ort mit dem Heimverein abrechnen, zugute. Das Problem der fehlenden Unparteiischen muss dort in Angriff genommen werden, wo es auftritt – es kann auch hier nur gemeinsam gehen. Der Bayerische Fußball-Verband hat mit dem Beschluss jetzt auch die Spesen für die Beobachter*innen, Coaches und Pat*innen, die für die Ausbildung eine elementare Rolle spielen, erhöht und trägt die vollen Kosten. Rund 400 Ehrenamtliche füllen diese Aufgabe Wochenende für Wochenende aus. Die Erhöhung fiel bei einer Steigerung von 79 Prozent im Vergleich zu den Schiedsrichter*innen-Spesen nochmals spürbarer aus: von durchschnittlich 26,43 Euro auf jetzt 38 Euro im Mittel.
Warum orientieren sich die Spesen an den Spielklassen?
Von Spielklasse zu Spielklasse steigen sowohl zeitlicher Aufwand als auch sportliche Anforderungen. Dennoch sind die prozentualen Erhöhungen vor allem in den unteren Spielklassen bei Frauen und Herren sowie im Junior*innen-Bereich spürbarer ausgefallen. Zudem sind dies die Einstiegsklassen für Schiedsrichter*innen – hier wollte der BFV einen klaren finanziellen Anreiz zum „Aufbessern des Taschengeldes“ geben.
Warum fällt bei Frauen- und Mädchen-Spielleitungen die Erhöhung mit fast 75 Prozent im Schnitt so deutlich aus?
Die überwiegend deutliche Anpassung der Spesen bei den Frauen und Mädchen war eine ganz bewusste Entscheidung. „Wir wollten nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung setzen, sondern zugleich auch die sich jetzt bietende Chance nutzen, um die Spesen bei den Frauen und Mädchen denen im Junioren und Herrenbereich anzugleichen. Der jetzt gefasste Beschluss ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Die jetzt wesentlich attraktiveren Rahmenbedingungen werden dazu beitragen, noch mehr Schiedsrichter*innen für den Frauen/Mädchenfußball begeistern zu können“, erklärt Sandra Hofmann, Vorsitzende des Verbands-Frauen- und -Mädchenausschusses.
Wann hat der BFV zuletzt die Spesen für Schiedsrichter*innen ohne Inflationsausgleich erhöht?
Anpassungen hat der Verband im Vierjahres-Rhythmus vorgenommen, allerdings nicht durchgängig in allen Spiel- und Altersklassen – dies ist das letzte Mal im Jahr 2012 der Fall gewesen. Im Gesamtzeitraum zwischen dem Jahr 2001 und 2018 lag die Erhöhung bei 12,75 Euro pro Spielleitung von seinerzeit 21,63 Euro je Einsatz im Schnitt auf 34,38 Euro im Jahr 2018.
Welche Spesen erhalten Schiedsrichter*innen in anderen Landesverbänden?
Bayern zahlt aktuell im Vergleich zu den anderen im Süddeutschen Fußball-Verband (SFV) beheimateten Verbänden insbesondere auf Kreis- und Bezirksebene teils deutlich weniger Spesen. Verglichen mit den Landesverbänden in Thüringen oder Sachsen liegt Bayern im Schnitt gleichauf oder leicht darüber. Beim Blick über die Bundesgrenzen hinaus – beispielsweise nach Österreich – wird schnell klar, dass die Aufwandsentschädigung in Deutschland insgesamt deutlich geringer ausfällt. „Österreich vertritt die klare und nachvollziehbare Auffassung, dass die Wertschätzung an der Basis besonders wichtig ist – auch und gerade in finanzieller Hinsicht. Dort werden die meisten Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter gebraucht, dort nehmen wir Geld in die Hand“, sagt BFV-Verbands-Schiedsrichterobmann Sven Laumer.
Welchen Anteil der Spesen erhalten die Schiedsrichter*innen, welchen der Verband?
Die Aufwandsentschädigung ist keine Verbandsangabe, sondern wird vom Verein direkt (und meistens auch gleich vor Ort) an die Unparteiischen gezahlt.
Welche Maßnahmen (außer der Spesenerhöhung) ergreift der BFV, um für Nachwuchs im Schiedsrichter*innen-Bereich zu sorgen?
Der BFV hat seine Ausbildung in den vergangenen Jahren deutlich facettenreicher gestaltet. So gibt es viele Wege, den Neulingskurs zu absolvieren: vor Ort in der heimatnahen Gruppe in Präsenz, rein online mit hybrider Schulung und auch in den Schulen bildet der BFV mittlerweile neue Referees aus. 2018 startete der BFV die Kampagne „Wir regeln das“, die mittels moderner und zeitgemäßer Kommunikationsmittel – insbesondere in den sozialen Medien – für mehr Aufmerksamkeit sorgt und die Attraktivität des Schiedsrichter*innen-Daseins steigert. Der BFV begleitet Schiedsrichter*innen mit einem eigenen Pat*innen-System – erfahrene Referees unterstützen Neulinge am Platz. Auch wurde der Tandem-Schiri eingeführt – erfahrene Referees leiten zusammen mit einem Neuling Spiele. Hinzu kommt eine Vielzahl an fundierten Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen, seit kurzem gibt es auch ein Nachwuchsleistungszentrum eigens für Unparteiische. Außerdem geht der BFV auch neue Wege, was den Umgang mit Schiedsrichter*innen auf dem Platz angeht – so wurde jüngst in Nürnberg eine „Sportplatzetikette“ zur symbolischen Selbstverpflichtung aller Beteiligten eingeführt. Diese Maßnahme sollen fortan bayernweit zum Tragen kommen.
Ab wann tritt die neue Spesenordnung in Kraft?
Zur Saison 2023/24: bei den Frauen und Herren ist das der 1. Juli 2023, bei den Junior*innen der 1. August 2023.
Warum wird die Berechnung der Sollzahlen verändert?
Ohne Schiedsrichter*innen geht es nicht, alle bayerischen Vereine haben zusammen mit dem Verband Sorge dafür zu tragen, dass genügend Unparteiische aus ihren Reihen kommen, um auch weiterhin flächendeckend Spiele besetzen zu können. Die Veränderung soll Anreize schaffen, um Schiedsrichter*innen für seinen Verein zu gewinnen und an sich zu binden. Die neue Berechnung richtet sich dabei am Bedarf jedes einzelnen Klubs und seiner am Spielbetrieb teilnehmenden Teams aus.
Es war die klare Botschaft der Vereinsvertreter*innen an den bayernweit 23 „Runden Tischen“, die für eine spürbare Anhebung der finanziellen Beiträge derer votierten, die nicht ausreichend Schiedsrichter*innen stellen. Auch in der repräsentativen Umfrage von SLC hatten sich die Teilnehmenden für eine Zahlung in Höhe von durchschnittlich 154,25 Euro ausgesprochen. Der BFV-Vorstand hat sich jetzt auf 120 Euro festgelegt, die ab dem 1. Juli 2023 zu entrichten ist.
Wie viele Schiedsrichter*innen (Sollzahl) muss ein Verein ab der Saison 2023/24 stellen?
Für jedes am Spielbetrieb teilnehmende Herren- und Frauen-Team hat ein Verein mindestens eine*n Schiedsrichter*in zu stellen. Dies gilt zudem auch für je eine A- oder B-Junioren-Mannschaft, die am Spielbetrieb teilnimmt – auch bei mehreren A- und/oder B-Junioren-Teams wird nur eine Mannschaft für die Ermittlung der Sollzahlen herangezogen. Weitere Junior*innen-Teams werden bei der Ermittlung der Sollzahlen nicht berücksichtigt. Hat der Verein keine A- oder B-Jugend, so muss er auch keine Schiedsrichter*innen stellen. Für den Fall, dass ein Verein mit seinen Teams in einer Klasse am Spielbetrieb teilnimmt, in der Gespanne zum Einsatz kommen, muss er für die betreffende Mannschaft drei Unparteiische stellen. Bei Spielgemeinschaften ist der federführende Verein in der Pflicht, kann dies aber natürlich im Innenverhältnis mit der oder den weiteren Vereinen regeln, der oder die noch an der SG beteiligt sind.
Beispiel: Ein Verein spielt bei den Herren in der Bezirksliga, die Reserve nimmt am A-Klassen-Spielbetrieb teil, das Frauen-Team läuft in der Bezirksliga auf, dazu gibt es zwei A-Junioren-Mannschaften in der Gruppe sowie sieben weitere Junior*innen-Mannschaften unterhalb der B-Junioren, die der Verein aktuell nicht im Spielbetrieb hat. Demnach hat dieser Verein sechs Schiedsrichter*innen für seine insgesamt zwölf am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften zu stellen.
Was passiert, wenn mein Verein die Sollzahl nicht erreicht?
Pro fehlendem Referee muss der Verein eine Ausgleichszahlung in Höhe von 120 Euro pro Saison leisten. Sollte die Sollzahl auch nach drei Jahren nicht erreicht sein, sind 180 Euro zu entrichten, nach fünf Jahren beträgt die Ausgleichzahlung für fehlende Unparteiische je 240 Euro. „Wir sprechen hier ganz klar von einer Solidargemeinschaft“, sagt Verbands-Schiedsrichterobmann Sven Laumer: „Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter brauchen alle, also sollten im Bestfall auch alle Vereine die für ihre Spiele notwendigen Unparteiischen stellen – wer das nicht kann, verlässt diese Solidargemeinschaft und muss seinen Beitrag in finanzieller Hinsicht leisten.“ Geld, das der Verband in die Gewinnung neuer Unparteiischer investiert, aber auch in Aus-, Weiter- und Fortbildung.
Wie viele Spiele muss ein*e Schiedsrichter*in jährlich leiten, um in die Sollberechnung seines/ihres Vereins einfließen zu können?
Um bei der Sollzahl des Vereins berücksichtigt werden zu können, muss ein*e Schiedsrichter*in zwölf Spiele im Jahr leiten und darüber hinaus vier Schiedsrichter*innen-Lehrabende besuchen.
Wie viele Vereine erfüllen aktuell nicht die Sollzahl und zahlen eine Ausfallgebühr?
Im Jahr 2022 waren es 2257 Vereine, dies entspricht 67 Prozent der am Spielbetrieb teilnehmenden Klubs.
Wurden die Vereine in den Prozess mit eingebunden?
Ja, der Prozess wurde letztlich durch die Vereine selbst angestoßen: 2019 hatte der BFV zur Teilnahme an insgesamt 23 „Runden Tischen“ eingeladen. Dabei wurde die negative Entwicklung der Schiedsrichter*innen-Zahlen gemeinsam mit den Vereinsvertreter*innen diskutiert. Die Ergebnisse waren ein klarer Auftrag an den Verband, der am Verbandstag 2022 im Initiativantrag unter dem Titel „Ohne Schiri geht es nicht“ mündete und dort auch von den Delegierten einstimmig angenommen worden war. Im Januar und Februar 2023 hatte eine repräsentative Umfrage der SLC Management GmbH durch das BFV-Befragungstool das Vorgehen bestätigt. Auch wurde die AG Finanzen in die Entscheidung miteinbezogen.
Wie hoch sind die Zahlungen?
Die geleisteten Ausfallgebühren belaufen sich auf rund 550.000 Euro und sind nahezu der identische Betrag, den der BFV selbst im Haushalt für das Schiedsrichterwesen zur Verfügung stellt.
In Hessen werden Vereine, die nicht genügend Schiedsrichter*innen stellen, mit einem Punktabzug belegt. Ist das in Bayern ein Thema?
Aktuell noch nicht, aber wir führen diese Diskussion mit Hinblick auf den Verbandstag 2026. Die Ergebnisse der SLC-Umfrage vom Januar und Februar 2023 sprechen aktuell auch nicht dafür – hier hatten sich 18,3 Prozent der teilnehmenden Vereinsvertreter*innen dagegen ausgesprochen. Unter allen Teilnehmenden lag die Zustimmung bei 46,8 Prozent.