Zurück auf den Platz! Seit Ende Juli sind in Bayern Trainingsspiele wieder erlaubt. Hier findest du alle wichtigen Antworten auf die drängendsten Fragen zum Thema Trainingsspielbetrieb in Bayern.
Wichtig: Die geltenden Rahmenbedingungen gibt nicht der Bayerische Fußball-Verband (BFV) vor, sondern die Bayerische Staatsregierung bzw. die zuständigen Behörden.
Was ist ein „Trainingsspiel“?
Ein Trainingsspiel ist ein klassisches „Freundschaftsspiel“ mit Einschränkungen. Die Einschränkungen sind: keine Zuschauer, nur bayerische Mannschaften gegeneinander und von allen teilnehmenden Person müssen die Kontaktdaten erfasst werden (Name sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse). Eine Teilnahme ist für alle Beteiligten zudem nur bei symptomfreiem Gesundheitszustand möglich. Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten.
Was ist mit "Wettkampfspielen"?
Nachdem aktuell nicht davon auszugehen ist, dass die Bayerische Staatsregierung vor dem 1. September 2020 über eine Wiederaufnahme des Wettkampspielbetriebs im Amateurfußball mit Zuschauern entscheidet, hat der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) gezwungenermaßen den Re-Start um 14 Tage verschieben müssen. Gemäß dem Beschluss soll die aktuell weiter wegen der Covid-19-Pandemie unterbrochene Spielzeit 2019/20 am Wochenende 19./20. September 2020 fortgesetzt werden – sollten es die staatlichen Vorgaben dann zulassen. Spiele vor diesem Datum auszutragen, etwa Nachholpartien oder Spiele im Toto-Pokal-Wettbewerb, sei grundsätzlich möglich, heißt es in dem Beschluss - dann aber müssten beide Vereine dies ausdrücklich wünschen und es muss von staatlicher Seite gestattet sein.
Was ist mit Turnieren?
Turniere sind untersagt (es werden keine Schiedsrichter*innen eingeteilt).
Sind Spiele in anderen Bundesländern erlaubt?
Freundschaftsspiele bayerischer Vereine in anderen Bundesländern bzw. Staaten sind möglich, sofern dies von der dortigen Rechtslage gestattet ist. Spiele gegen Mannschaften, die politisch zu einem anderen Bundesland gehören sind – auch wenn diese unter dem Dach des BFV Fußball spielen – innerhalb Bayerns derzeit jedoch nicht erlaubt.
Was sind Zuschauer?
Zuschauer sind alle Personen, die nicht zwingend für die Durchführung des Trainingsspiels anwesend sein müssen (Spieler, Trainer, notwendige Betreuer, technisches Personal, notwendige Fahrer*innen im Jugendbereich sind erlaubt). Bei minderjährigen Spielern ist aber stets die Anwesenheit der Eltern als Sorgeberechtigte möglich. Zudem gelten Journalisten nicht als Zuschauer, wenn sie das Spiel besuchen, um ihren Beruf auszuüben. Sie zählen somit zu den teilnehmenden Personen, müssen mit ihren Kontaktdaten erfasst werden und unterliegen selbstverständlich den gleichen Verhaltensregeln. Am Ende reguliert der Heimverein wie gewohnt die Zulassung von Journalisten über das Hausrecht.
Ist absehbar, wann wieder Zuschauer zugelassen werden?
Nein, zum aktuellen Zeitpunkt nicht. Selbstverständlich vertritt der BFV aber auch in der aktuellen Ausnahmesituation die Interessen der bayerischen Fußballvereine. Denn natürlich würden wir alle gerne so früh wie möglich wieder in den Normalbetrieb zurückkehren. Allerdings – und das ist auch die klare Haltung des BFV – respektieren und akzeptieren wir die Entscheidungen der Bayerischen Staatsregierung und der zuständigen Behörden, die für die Beurteilung der Gefahrenlage und die entsprechenden Maßnahmen zuständig sind. Der Gesundheitsschutz hat Vorrang! Bestes Beispiel dafür, dass sich der BFV für eine angemessene Bewertung und Regelung einsetzt, ist die vor kurzem erteilte Freigabe für Trainingsspiele in Bayern.
Zählen Gäste einer zum Sportheim gehörigen Gaststätte als Zuschauer?
Für den Besuch einer Gaststätte gelten die entsprechenden Regeln für den Gastronomiebetrieb. Demnach sind eine Gaststätte – auch wenn sie im/am Sportheim beheimatet ist – und deren Gäste differenziert zu betrachten. Dennoch empfiehlt der BFV hierbei die zuständige lokale Behörde zu kontaktieren.
Muss das Trainingsspiel offiziell angemeldet werden?
Jedes Trainingsspiel ist – schon allein aus versicherungstechnischen Gründen – in „SpielPlus“ anzulegen. Für jedes Trainingsspiel wird ein Schiedsrichter (ohne Assistenten) eingeteilt. Falls eine Einteilung mit Assistenten gewünscht wird, so ist dies in „SpielPlus“ zu vermerken.
Was ist mit dem Elektronischen Spielbericht (ESB)?
Der ESB soll am besten zuhause ausgefüllt werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu desinfizieren. Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.
Was ist mit der Abstandsregel?
Die Abstandsregel ist Grundvoraussetzung und jederzeit einzuhalten. Bei der Organisation eines Trainingsspielbetriebs ist darauf achten, dass die Abstandsregel (außerhalb des Platzes, Spielpausen) möglichst immer umgesetzt werden kann – ansonsten muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Es ist entsprechend der Gegebenheiten vor Ort eine größtmögliche räumliche Trennung der Beteiligten zu organisieren, um Stauungen oder Gegenverkehr zu vermeiden (z.B. getrennte Wege zur Kabine, Wege-Markierung für Gastmannschaft).
Wie ist die An-/Abreise zu organisieren?
Für ein Trainingsspiel gelten die gleichen Regeln wie für das Training: Möglichst getrennte An-/Abreise und Minimierung von Fahrgemeinschaften. Bei der Fahrt in einem Bus sind die geltenden Abstandsregeln einzuhalten. Wenn dies nicht möglich ist, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem ist auf eine zeitliche Entkoppelung der Ankunft der beiden Teams wie auch der Schiedsrichter*innen zu achten.
Welche allgemeinen hygienischen Voraussetzungen sind nötig?
Unabhängig von einem Hygienekonzept müssen für die Spieler*innen und Offiziellen ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt werden. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer sind mittels Aushängen auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.
Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs und Trainingsspielbetrieb werden alle Personen, die in den aktiven Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Trainingsspielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
Das gemeinsame Einlaufen und der „Handshake“ sind untersagt. Ebenso Teamfotos, Maskottchen, Eskortkinder, Spielzermonien, etc. Die Halbzeitpause ist am besten im Freien zu verbringen
Wann ist ein Hygiene-Konzept nötig?
Ein Hygienekonzept ist dann nötig, wenn der Verein Duschen und Umkleiden öffnen möchte. Werden im Rahmen eines Trainingsspiels oder auch Trainings lediglich Spielfeld und WCs genutzt, braucht es kein Hygienekonzept.
Welche Hilfestellungen gibt der BFV?
Der BFV hat für seine Vereine ein Muster-Hygienekonzept ausgearbeitet, das jeder Verein auf seine individuellen Rahmenbedingungen und Vorgaben der zuständigen lokalen Behörde anpassen kann und soll. Außerdem stellt der BFV Leitfäden für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb zur Verfügung. Kostenlos zum Download bietet der BFV zudem ein Hygiene-Plakat an, mit dem Vereine die anwesenden Personen per Aushang über die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln informieren können.
Alle Unterlagen bzw. Materalien kannst du dir unter www.zusammenhalt.bayern herunterladen.
Der BFV veranstaltet zudem Online-Seminare, um seine Klubs und alle Interessierten bayernweit und aus erster Hand über die derzeitigen Möglichkeiten für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb zu informieren.
Wann wird der Wettkampf-Spielbetrieb wieder aufgenommen?
Der BFV-Vorstand hat beschlossen, ab sofort den Trainingsspielbetrieb in Bayern wieder aufzunehmen (31. Juli 2020). Ab dem 1. September soll die Saison 2019/20 – wenn durch staatliche Vorgaben dann möglich – fortgesetzt und auf sportlichem Wege zu Ende gebracht werden. Ausnahme: Junioren.
Wird der Wettkampf-Spielbetrieb auch zum 1. September aufgenommen, sollten zu diesem Zeitpunkt noch keine Zuschauer erlaubt sein?
An der Grundhaltung, dass es in Bayern im Wettkampfspielbetrieb keine Geisterspiele geben soll, hat sich nichts geändert. Aktuell läuft jedoch ausschließlich der Trainingsspielbetrieb, der von den Vereinen nach eigenem Ermessen gestaltet und organisiert wird. Stand heute kann schlichtweg niemand sagen, wann in Bayern wieder der Wettkampfspielbetrieb mit Zuschauern zugelassen wird – idealerweise natürlich spätestens zum 1. September. Darauf ist derzeit die Planung ausgerichtet und deshalb hat der BFV-Vorstand Ende Juli auch umgehend auf die Trainingsspielfreigabe reagiert und entsprechend seiner Ankündigung unter Wahrung der vierwöchigen Vorbereitungszeit die Wiederaufnahme des Spielbetriebs zum 1. September 2020 beschlossen – sollte dies entsprechend der staatlichen Vorgaben möglich sein. Die Entscheidung, ob, wann und unter welchen Rahmenbedingungen Zuschauer zugelassen werden, liegt aber nicht beim BFV.