In diesem Jahr stehen beim Bayerischen Fußball-Verband turnusgemäß die Wahlen der Funktionäre auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene an. Zunächst finden in jedem der sieben Fußballbezirke die Kreistage statt (bayernweit 22), dann die jeweiligen Bezirkstage und zuletzt der 26. Ordentliche BFV-Verbandstag.
Auf dieser Seite finden Sie die feststehenden Termine, die Tagesordnung und wichtige Informationen zu den anstehenden Kreistagen im Bezirk Niederbayern. Die offizielle Einladung und Terminbekanntgabe wurde bereits fristgerecht auf der BFV-Homepage unter "Amtliches" veröffentlicht. Die Vereine erhalten demnächst zudem eine Einladung über das BFV-Postfachsystem.
Infos zu den abgefragten Meinungsbildern gibt es hier.
Kreistag Niederbayern West:
Freitag, 08. April 2022 (18:30 Uhr), Mehrzweckhalle-Laabertal, Josef-Wiesmüller-Straße 3, 84056 Rottenburg a.d. Laaber
KV Rudolf Hamberger
Kreistag Niederbayern Ost:
Sonntag, 10. April 2022 (10 Uhr), Erlebnisgastronomie Angerpoint Donaucenter, Donau-Gewerbepark 24, 94486 Osterhofen
KV Christian Bernkopf
Aus organisatorischen Gründen bitten wir die Vereins-Delegierten um Anmeldung bis zum 31. März 2022 über die folgenden Links:
Für die Kreistage gilt folgende Tagesordnung:
Gemäß § 22 Abs. 2 a Geschäftsordnung müssen Anträge zum Kreistag spätestens acht Tage vor dem jeweiligen Kreistag (Poststempel) beim jeweiligen Kreis-Vorsitzenden eingereicht werden.
Für die Kreistage im April gilt: Gemäß § 37 Abs. 1 Satzung haben auf dem Kreistag alle Vereine eine Stimme. Jeder Verein erhält für jede seiner am Spielbetrieb teilnehmenden Herren-, Frauen- oder Junioren/-innen-Mannschaften eine Zusatzstimme (maximal drei Zusatzstimmen). Das Stimmrecht eines Vereins ruht, solange der Verein gesperrt ist (vgl. § 13 Abs. 3 der Satzung).
Bitte beachten Sie:
Sofern die staatliche Verfügungslage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, erfolgt hiermit gleichzeitig gemäß §§ 20 a Abs. 3, 39 Abs. 9 Satzung die Einladung zu einem virtuellen Kreistag. Die oben genannten Termine und Uhrzeiten behalten auch bei einem virtuellen Kreistag ihre Gültigkeit. Die Entscheidung darüber, ob der Kreistag virtuell stattfindet oder nicht, wird spätestens 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin unter Amtliches bekanntgegeben. Bei einem virtuellen Kreistag erfolgt automatisch eine Stimmenbündelung auf einen Delegierten pro Verein gemäß §§ 17 Abs. 5, 39 Abs. 9 Satzung.
Für die Teilnahme an einem virtuellen Kreistag sowie zur Nutzung des Stimmrechts benötigen alle Teilnehmer*innen eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät (PC oder Notebook oder Tablet) mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Um die Bild‐ und Tonübertragung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Als Teilnehmer*in haben Sie die Möglichkeit der aktiven Beteiligung durch ein integriertes Konferenzsystem, wie Sie dies z.B. aus Video- bzw. Web-Konferenzen kennen. Die Abstimmungen erfolgen digital, rechts- und revisionssicher.
Die personalisierten Zugangsdaten und weiterführende Informationen bekommen die Delegierten in der Woche vor dem Kreistag an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt.
Für alle Themen rund um die Kreistage stehen die Kreis-Vorsitzenden gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Natürlich können Sie sich aber jederzeit auch an die Bezirks-Geschäftsstelle wenden.
Hier werden demnächst die Kreistags-Berichtshefte veröffentlicht!