Das Thema Förderung für Ihre LED-Flutlichtanlage ist sehr komplex und die Anforderungen jeder Sportstätte sind individuell. Deshalb ist die richtige Beratung sehr wichtig!
- BLSV (je nach Region 20 bis 55 Prozent möglich) – was kann Ihr Verein beantragen?
- Über den Bund „Z-U-G“ sind bei Umrüstung auf LED-Flutlichtanalage 25 Prozent beantragbar (wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Beantragung)
- Welche Kriterien müssen beim Bund (Z-U-G) erfüllt werden, um die Förderung zu erhalten?
- Wie läuft die Beantragung der Förderungen ab?
- Welche Fördertöpfe können genutzt und kombiniert werden?
- Welche Unterlagen benötigt man zur Beantragung der Förderungen?
- Wie lange dauert es, bis Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten?
- Es gibt verschiedene kommunale Förderprogramme, die Sie eventuell nutzen können.
- Welche Lichtfarbe können Sie verbauen?
- usw…….
Stand Februar 2023
Sie haben Fragen? - Unser Partner Lumosa hat die Antworten!
Tel.: +49 (0) 89 746 749 - 511
bayern@lumosa.de oder Kontaktformular
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Online-Seminar
Weitere Informationen zum Thema Förderung und LED-Flutlicht gibt es auch im Online-Seminar am 17. April 2023 um 18 Uhr.
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