Die Bayerische Staatsregierung hat in der Corona-Pandemie weitere Lockerungen ab dem 4. März beschlossen. Unter anderem wird die mögliche Zuschauer-Auslastung auf 75 Prozent der Gesamtkapazität für alle derzeit beschränkten Veranstaltungen erhöht. Die absolute maximale Obergrenze bleibt bei 25.000 Zuschauern. Ebenso bleibt bis auf weiteres die Beschränkung auf 2G beim Zutritt bestehen.
Lockerungen beim Zutritt gibt es dagegen in der Gastronomie. Dort gilt ab dem 4. März die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet).
Alle Infos zu den Regelungen im bayerischen Amateurfußball gibt es hier: www.bfv.de/corona