Zweifelsfrei ein Teilerfolg, der den fast 4600 bayerischen Fußball-Vereinen in der jetzt begonnenen Zeit der Saisonvorbereitung im ersten Schritt hilft, am Ende aber braucht es weitergehende Schritte: Die Bayerische Staatsregierung hat an diesem Dienstag die geforderten Nachbesserungen beschlossen und das vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) kritisierte Stehplatz-Verbot auf den Amateur-Fußballplätzen im Freistaat aufgehoben. Demnach ist es ab Mittwoch, den 23. Juni, erlaubt, dass maximal 100 Besucher*innen unter Wahrung des Mindestabstands auf Stehplätzen Fußballspiele mitverfolgen können. Insgesamt bleibt die Gesamt-Zuschauer*innen-Zahl weiterhin auf 500 begrenzt – dabei müssen Sitzplätze auch fortan zugewiesen und die Personendaten zur Kontaktnachverfolgung erfasst werden.
„Es bleibt weiter mühsam und nicht wirklich nachvollziehbar. Wir haben in den vergangenen Wochen seit Inkrafttreten des Stehplatz-Verbotes wiederholt Gespräche mit Ministerpräsident Markus Söder, dem für den Sport zuständigen Innenminister Joachim Herrmann sowie Gesundheitsminister Klaus Holetschek geführt und dabei klar zum Ausdruck gebracht, dass die Verordnung an der Realität vorbeigeht", sagt BFV-Präsident Rainer Koch: „Die meisten Amateur-Fußballplätze bei uns in Bayern haben gar keine Sitzplatz-Tribünen, so dass hier Zuschauer*innen praktisch ausgeschlossen waren. Das kann nicht im Sinne unserer Vereine sein, zumal die Sportplätze weitläufig und damit groß genug sind. Die jetzt erfolgte Korrektur ist natürlich zu begrüßen, es ist aber allenfalls eine Etappe, von der Zielgeraden sind wir weiterhin weit entfernt.“
Der BFV fordert auch weiterhin eine Gleichbehandlung und kritisiert die Regeln: Während die Verordnung nach wie vor in Gebäuden 1000 Zuschauer*innen auf Stehplätzen erlaubt, bleibt es draußen, wo das Infektionsrisiko nachgewiesen äußerst gering ist, bei einer Begrenzung auf 500 Besucher*innen. „Dieser Umstand ist schlicht nicht nachvollziehbar und lässt sich auch nicht erklären“, sagt Koch: „Mit der jetzt geltenden Steh- und Sitzplatz-Regel ist den meisten Vereinen, die sich aktuell auf die neue Saison vorbereiten und vorwiegend Testspiele bestreiten, zunächst geholfen. Das darf aber kein Dauerzustand bleiben. Wir werden hier hartnäckig bleiben und auch weiter Gespräche führen, die zu Ergebnissen führen, die den Gegebenheiten auf unseren Amateur-Fußballplätzen gerecht werden.“
Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat umgehend sein Musterhygienekonzept entsprechend der neuen Vorgaben angepasst und es seinen Vereinen zum Download berteitgestellt.