Der Fahrplan für den Abbruch der Saison 2019/21 bei Frauen und Herren im Freistaat steht: Hier findest du nochmals die wichtigsten Fragen und Antworten, die wir auch fortlaufend aktualisieren und ergänzen werden. Zur großen Übersichtsseite kommst Du hier!
Die Info-Seminare haben am 14. und 15. Mai 2021 in digitaler Form stattgefunden. Der Einladungslink war allen stimmberechtigten Vereinen über das offizielle Vereins-Postfach zugestellt worden. In den Online-Seminaren wurden die Auswirkungen beider Modelle aufgezeigt und erläutert. Insgesamt waren fast 2500 Teilnehmer mit dabei. Die Präsentation der Info-Veranstaltung findest Du zum Downoad hier. Außerdem findest Du alle weiteren Informationen auf unserer Sonderseite.
Nein. Die Quotienten-Regelung findet zur Ermittlung des Tabellenbildes in jedem Fall Anwendung. Nur so können die aufstiegsberechtigten Teams ermittelt werden. Der Quotient errechnet sich durch die Anzahl der absolvierten Spiele geteilt durch die Anzahl der erreichten Punkte.
In den vergangenen Wochen waren eine Vielzahl offener Briefe und auch Anträge von Vereinen an den BFV adressiert worden, die den Vorstand auffordern, die gültige Quotienten-Regelung ohne Abstieg und mit verstärktem Aufstieg anzuwenden. Wiederum andere Klubvertreter bitten in diversen Schreiben und Anträgen um die verbindliche Umsetzung des §93 der Spielordnung in der jetzig gültigen Fassung. Außerdem gibt es auch vereinzelt Stimmen, die sich für eine Fortsetzung der Saison über den 30. Juni 2021 hinaus einsetzen. Aus diesem Grund wurde eine sechsköpfige Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Vizepräsident Robert Schraudner eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat, unter Berücksichtigung der Vielzahl rechtlicher und spieltechnischer Belange, in den vergangenen Wochen intensiv geprüft, inwieweit es möglich ist, eine Entscheidung auf breiter demokratischer Basis herbeizuführen. Der BFV-Vorstand trägt das Ergebnis der Arbeitsgruppe mit und hat sich trotz einer gültigen Abbruchregelung (§93 SpO) dazu entschlossen, die Umfrage unter allen am Erwachsenenspielbetrieb teilnehmenden Vereinen zu beschließen. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass der Vorstand und die Gremien ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Im Gegenteil. Es war schlicht nicht möglich, die völlig unterschiedlichen Stimmungslagen in ganz Bayern in die eine oder andere Richtung zu interpretieren. Der Vorstand hat klar entschieden, dass ein Alternativmodell zur jetzt gültigen Regelung angeboten wird.
Das ist klarer Wunsch der im Erwachsenenspielbetrieb teilnehmenden Vereine! Für die Regelung „Nur Aufsteiger, keine Absteiger“ haben die Klubs dem BFV gegenüber deutlich zum Ausdruck gebracht, dass nicht nur die Erstplatzierten aufsteigen sollen, sondern zwingend auch die Teams ihr Aufstiegsrecht wahrnehmen dürfen, die in der „Abschlusstabelle“, also nach Anwendung der Quotientenregel, auf einem Aufstiegsrelegationsplatz stehen. Dieser mehrheitliche Wunsch wurde entsprechend in der Variante berücksichtigt.
Jeder Mitgliedsverein des Bayerischen Fußball-Verbands, der am Erwachsenenspielbetrieb teilnimmt, hat eine Stimme. Der BFV weist die Vereine auch an dieser Stelle nochmals ausdücklich darauf hin, sich intensiv mit den Wahlvorschlägen auseinanderzusetzen und das Votum des Vereins entsprechend abzugeben. ACHTUNG: Mit der Eingabe der Vereinsnummer und dem zugetielten, individuellen Code wird die Wahl aktiviert und der Code damit ungültig. Bitte gebt den Cod ein Kombination mit der Vereinsnummer nur dann ein, wenn Ihr Euch sicher seid, dass Ihr in diesem Moment auch definitiv abstimmen wollt!
Jeder Verein im Erwachsenenspielbetrieb erhält über das offizielle Vereins-Postfach einen Link, der zur Abstimmungsseite führt. Dort kann die Stimme abgegeben werden. Von daher ist es von großer Bedeutung, dass sich die Entscheidungsträger über die Inhalte des Meinungsbildes informieren und sich innerhalb ihres Vereins abstimmen, für welches Modell votiert wird.
Die Abstimmung läuft seit Freitag, 14. Mai 2021, um 16 Uhr und schließt am Dienstag, 18. Mai 2021, 10 Uhr. Der individuelle Link nebst Code und Vereinsnummer wird den Vereinen im Erwachsenenspielbetrieb über das Vereins-Postfach zugestellt. Nachträglich abgegebene Stimmen fließen nicht mehr in das Auszählungsergebnis ein.
ACHTUNG: Mit der Eingabe der Vereinsnummer und dem zugetielten, individuellen Code wird die Wahl aktiviert und der Code damit ungültig. Bitte gebt den Cod ein Kombination mit der Vereinsnummer nur dann ein, wenn Ihr Euch sicher seid, dass Ihr in diesem Moment auch definitiv abstimmen wollt!
Kurzbegründung: Es soll die verabschiedete Regelung aus dem Sommer 2020 angewendet werden, die vor Wiederaufnahme des Wettkampfspielbetriebs im September und Oktober 2020 beschlossen worden ist – und zwar exakt für diesen Fall des pandemiebedingten Abbruchs. Die diesbezügliche Ergänzung der Spielordnung wurde wie vorgeschrieben veröffentlicht, darüber hinaus per Medienmitteilung kommuniziert und bundes- und bayernweit in diversen Medien aufgegriffen und veröffentlicht.
Viele Landesverbände haben mittlerweile identische oder ähnliche Regelungen beschlossen. Jeder Verein hatte Zeit, sich auf die Konstellation einzustellen. Nachdem mehr als 75 Prozent der Mannschaften mehr als 50 Prozent der Spiele absolviert haben, besitzt die Tabelle auch eine akzeptable sportliche Aussagekraft.
Konsequenz: Die Ligen sind in der Zusammensetzung ab der neuen Saison 2021/22 näher an den annähernden Sollstärken. Mit diesem Weg hätten wir früher Klarheit über Auf- und Abstieg, die Rückkehr zur „Normalität“ ist spieltechnisch schneller wahrscheinlicher. Auf- und Abstieg findet statt – eben um die Releganten vermindert, aber zumindest haben wir ein sportliches Abbild der bisherigen Spiele.
Kurzbegründung: Die Corona-Saison 2019/21 hat eine Vielzahl nicht vorhersehbarer Konstellationen mit sich gebracht; das sportliche Tabellenbild ist weniger aussagekräftig als sonst. Die Tabellensituation wird zum Teil als unfairer oder als weniger durch die eigene Leistung beeinflussbar angesehen. Einzelne Härtefälle könnten so vermieden werden. Manche Vereine sollen im Herbst aus „taktischen Gründen“ nicht zu Spielen angetreten sein, um ihren Quotienten zu verbessern oder zumindest nicht zu verschlechtern (Dies wurde uns zumindest vereinzelt von manchen Vereinen übermittelt, auch wenn wir keine Belege hierfür haben).
Konsequenz: Das Corona-Jahr produziert zumindest sportlich gesehen keine Verlierer. Die außergewöhnlichen Ereignisse führen zu keinen Absteigern, dafür zu mehr Aufsteigern. Dies führt aber in etlichen Fällen zu „übervollen“ Ligen und zu einem verstärkten Abstieg in den nächsten beiden Spieljahren, da wir in absehbarer Zeit wieder eine Spielorganisations-Pyramide gemäß den Sollzahlen jeder Liga erreichen müssen. Zudem fehlen in den untersten Ligen Vereine.
Da dies eine Änderung einer bestehenden Regelung der Spielordnung darstellt, die ausdrücklich für die aktuelle Situation eingeführt worden ist, kann diese Abweichung nur durch einen Außerordentlichen Verbandstag geregelt werden. Die bis dahin bestehende Unsicherheit, ob der Verbandstag eine solche Regelung wirklich verabschiedet, lässt sich aus rechtlichen Gründen nicht vermeiden. Rechtliche Klarheit kann bei dieser Variante deshalb frühestens erst Mitte Juni final erzielt werden, auch wenn der Vorstand dem Verbandstag eine Abstimmung gemäß des Mehrheitsvotums empfehlen wird.
Nein. Einmal abgegeben, zählt die Stimme und kann nicht rückgängig gemacht werden. Es wird daher ausdrücklich darum gebeten, sich im Vorfeld Gedanken zu machen, für welches Modell der Gesamtverein votieren möchte und wer berechtigt ist, für seinen Verein abzustimmen.
ACHTUNG: Mit der Eingabe der Vereinsnummer und dem zugetielten, individuellen Code wird die Wahl aktiviert und der Code damit ungültig. Bitte gebt den Cod ein Kombination mit der Vereinsnummer nur dann ein, wenn Ihr Euch sicher seid, dass Ihr in diesem Moment auch definitiv abstimmen wollt!
Die Wahlbeteiligung hat, analog zu herkömmlichen politischen Wahlen, keinen Einfluss auf die Wertung des Wahlergebnisses. Es werden die Stimmen ausgezählt und gewertet, die von den Vereinen im Erwachsenenspielbetrieb abgegeben wurden. Daraus ergibt sich das Meinungsbild.
Sollte die Mehrheit für die aktuell in §93 der Spielordnung verankerte und gültige Regelung votieren, würde der Vorstand am 18. Mai 2021 den Abbruch und die Wertung (Aufsteiger und Absteiger, keine Relegation) formal beschließen können.
Für den Fall, dass die Mehrheit der bayerischen Vereine im Erwachsenenspielbetrieb für die Variante unter dem verkürzten Titel „Nur Aufsteiger, keine Absteiger“ und damit einen verstärkten Abstieg in den nächsten beiden Spielzeiten stimmt, würde der Vorstand am 18. Mai 2021 einen Außerordentlichen Verbandstag einberufen müssen, der unter Einhaltung der dreiwöchigen Ladungsfrist dann zu entscheiden hat. Nur dieses Organ darf bestehende Regelungen auflösen und neue erlassen. Bei §93 handelt es sich um diese verbindliche Regelung, die dann aufgelöst werden müsste.
Das Meinungsbild hat letztlich Konsequenzen für jeden am Erwachsenenspielbetrieb teilnehmenden Verein im Freistaat. Eine Beteiligung aller stimmberechtigten Vereine wird daher dringend erbeten. Auch Vereine im Erwachsenenspielbetrieb, die in der Spielzeit 2019/21 aktuell keinen Relegations- oder Abstiegsplatz belegen, sollten beachten, dass im Falle eines mehrheitlichen Votums für die Alternative, wonach alle Vereine die mittels der anzuwendenden Quotienten-Regelung auf einem Aufstiegs- und Relegationsplatz stehen, aufsteigen können und gleichzeitig der Abstieg nicht vollzogen wird, folglich die Zahl der Mannschaften in den einzelnen Spielklassen steigt, die unteren Spielklassen würden entsprechend ausgedünnt. Hier hat der Vorstand konsequenterweise bereits beschlossen, dass für die Ligen mit anwachsenden Mannschaftszahlen in den zwei Spielzeiten 2021/22 und 2022/23 ein verschärfter Abstieg greifen muss, um zur Saison 2023/24 wieder die für den pyramidalen Spielklassenaufbau wichtige und prognostizierte Sollstärke flächendeckend zu erreichen. Der BFV hat hier eine Übersichtsprognose zu den einzelnen Spielklassen – geordnet nach Bezirken – veröffentlicht. Diese sind auch Gegenstand der virtuellen Info-Seminare für die Vereine.
Ganz ausdrücklich: Keines! Der BFV-Vorstand schließt sich der Mehrheit des Meinungsbildes an und würde – für den Fall, dass das Modell „Nur Aufsteiger, keine Absteiger“ die Mehrzahl an Stimmen erhält, auch den Delegierten vorschlagen, an einem möglichen Außerordentlichen Verbandstag dem Votum des Meinungsbildes der stimmberechtigten Vereine zu folgen.
Die eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich selbstverständlich auch mit weiteren Szenarien und Modellen auseinandergesetzt. Am Ende hat es aus verschiedenen - auch rechtlichen - Aspekten Sinn ergeben, sich auf die beiden zur Auswahl stehenden Szenarien zu beschränken. Zum einen ist es so, dass die große Mehrheit der Vereine bei ihren Rückmeldungen an den BFV den Wunsch geäußert hat, dass entweder §93 der SpO wie im vergangenen Jahr beschlossen umgesetzt wird, oder das nun zur Abstimmung gebrachte Modell „nur Aufsteiger, keine Absteiger“ angewendet wird. Weitere Szenarien wie z.B. Annullierung oder Verlängerung der Saison wurden nur von einzelnen Vereinsvertretern ins Spiel gebracht und erscheinen deshalb auch kaum mehrheitsfähig. Zum anderen wurden die weiteren Varianten von der Arbeitsgruppe unabhängig von ihrer Mehrheitsfähigkeit auf ihre Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit hin beurteilt und letzten Endes verworfen. Eine Annullierung der Spielzeit ist beispielsweise aufgrund der bereits zu 2/3 absolvierten Saison weder aus sportlicher Fairness vertretbar, noch rechtssicher umzusetzen. Nach Beurteilung aller Kriterien hat die Arbeitsgruppe dem BFV-Vorstand vorgeschlagen, nur über diese zwei auch von den im Erwachsenenspielbetrieb teilnehmenden Vereinen mehrheitlich diskutierten Varianten abstimmen zu lassen.
Im Falle eines mehrheitlichen Votums für die Alternative, wonach alle Vereine die mittels der anzuwendenden Quotienten-Regelung auf einem Aufstiegs- und Relegationsplatz stehen, aufsteigen können und gleichzeitig der Abstieg nicht vollzogen wird, steigt folglich die Zahl der Mannschaften in den einzelnen Spielklassen an, die unteren Spielklassen würden entsprechend ausgedünnt. Hier hat der Vorstand konsequenterweise bereits beschlossen, dass für die Ligen mit anwachsenden Mannschaftszahlen in den zwei Spielzeiten 2021/22 und 2022/23 ein verschärfter Abstieg greifen muss, um zur Saison 2023/24 wieder die für den pyramidalen Spielklassenaufbau vorgesehenen Sollstärken zu erreichen. Der BFV hat eine Übersicht der einzelnen Spielklassen – geordnet nach Bezirken – veröffentlicht. Diese sind auch Gegenstand der virtuellen Info-Seminare.
Für den Fall, dass die Mehrheit der bayerischen Vereine im Erwachsenenspielbetrieb für die Variante unter dem verkürzten Titel „Nur Aufsteiger, keine Absteiger“ und damit einen verstärkten Abstieg in den nächsten beiden Spielzeiten stimmt, würde der Vorstand am 18. Mai 2021 einen Außerordentlichen Verbandstag einberufen müssen, der unter Einhaltung der mindestens dreiwöchigen Ladungsfrist dann zu entscheiden hat. Nur dieses Organ darf bestehende Regelungen auflösen und neue erlassen. §93 ist diese verbindliche Regelung, die dann aufgelöst werden müsste. Dieser Außerordentliche Verbandstag würde aller Voraussicht nach digital abgehalten, die Abstimmung unter den Delegierten ist im Umlaufverfahren möglich und soll auch so umgesetzt werden.
Nur der Verbandstag mit seinen Delegierten als höchstes Organ des BFV darf bestehende Regelungen auflösen und neue erlassen. §93 der SpO bildet diese verbindliche und jetzt gültige Regelung ab, die zunächst aufgelöst werden müsste, ehe eine neue Regelung erlassen werden dürfte.
Im vergangenen Sommer konnte der Vorstand den §93 der Spielordnung ohne Zustimmung eines Außerordentlichen Verbandstages und mit einer Rechtsmittelbelehrung einführen, weil es für einen Saisonabbruch aufgrund höherer Gewalt bis dahin noch überhaupt keine Regelung gegeben hatte. Dies hat der BFV auch im August 2020 so veröffentlicht, auch medial wurde das Thema von Tageszeitungen und Internet-Portalen verbreitet.
Für den Fall, dass die Mehrheit der bayerischen Vereine im Erwachsenenspielbetrieb für die Variante „Nur Aufsteiger, keine Absteiger“ und damit einen verstärkten Abstieg in den nächsten beiden Spielzeiten stimmt, würde der Vorstand am 18. Mai 2021 einen Außerordentlichen Verbandstag einberufen müssen, der unter Einhaltung der dreiwöchigen Ladungsfrist dann zu entscheiden hat. Der Verbandstag könnte also frühestens am 8. Juni 2021 stattfinden.
Nein. Das Vorgehen gilt für ausschließlich für den Ligen-Spielbetrieb bei den Frauen (ab Bayernliga abwärts), Herren (ab Regionalliga abwärts) sowie -hinsichtlich ds Abbruchs - den Verbandspokal-Wettbewerb der Frauen. Die aufgrund der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlassenen Sonderregelungen für die Play-offs der Regionalliga Bayern, den Toto-Pokal-Wettbewerb und den Ligapokal der Regionalliga Bayern bleiben davon ausdrücklich unberührt.
Der Außerordentliche Verbandstag setzt sich wie der Ordentliche Verbandstag zusammen (§17 der gültigen BFV-Satzung), wobei die 175 Bezirkstagsdelegierten diejenigen sind, welche auf dem letzten zuvor stattgefundenen Ordentlichen Verbandstag Stimmrecht besessen hatten.
Stimmberechtigt sind alle Vereine in Bayern, die am Erwachsenenspielbetrieb teilnehmen. In Summe sind dies rund 3700 Vereine. Jeder Verein erhält über sein offizielles Vereinspostfach die Einladung zu den Info-Seminaren sowie in separater Mail den individuellen Abstimmungslink sowie einen dazugehörigen Code.
ACHTUNG: Mit der Eingabe der Vereinsnummer und dem zugetielten, individuellen Code wird die Wahl aktiviert und der Code damit ungültig. Bitte gebt den Cod ein Kombination mit der Vereinsnummer nur dann ein, wenn Ihr Euch sicher seid, dass Ihr in diesem Moment auch definitiv abstimmen wollt!
Es handelt sich auch beim Meinungsbild um eine geheime Abstimmung. Ergebnisse werden in Gesamtheit und vorerst nur bayernweit veröffentlicht, denn eine mögliche Änderung kann auch nur bayernweit vorgenommen werden. Jeder Verein hat selbstredend das Recht, die Einholung des Meinungsbildes unter selbstständiger Hinzunahme eines rechtlichen Beistands auch überprüfen zu lassen.
Ja. Die Corona-Pandemie wird auch den Fußball noch weiter beeinflussen. Deshalb strebt der Verband an, in der Saison 2021/22 auch eine begrenzte Zahl alternativer Spielmodelle zu ermöglichen. Die Alternativmodelle müssen zunächst im ersten Schritt im Verbandsspielausschuss geprüft werden. Im zweiten Schritt werden die geprüften und bindenden Modelle dann in den Kreisen und Bezirken vorgestellt und in direkter Abstimmung zusammen mit den stimmberechtigten Vereinen der einzelnen Spielklassen beschlossen. Die einzelnen Vereine in den jeweiligen Klassen werden also Wahlmöglichkeiten haben – allerdings ausdrücklich nur unter den vom Verbandsspielausschuss vorgeschlagenen Modellen. Das Meinungsbild wird hier keine Auswirkungen haben: Denn alle Modelle werden einen möglichen verstärkten Abstieg abbilden müssen.