Die Folgen der COVID-19-Pandemie und die neuerlich damit eihergehenden Einschränkungen von staatlicher Seite haben auch Auswirkungen auf die Erreichbarkeit des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV). Wie schon im Frühjahr ist der BFV auch jetzt wieder gezwungen, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Spielbetrieb aktuell bis mindestens 10. Januar 2021 von der Staatsregierung untersagt ist: Die bereits seit Mai für das hauptamtliche Personal geltende Kurzarbeit ist entsprechend ausgeweitet worden.
„Bedingt durch das Trainings- und Wettkampf-Verbot – die Organisation des Spielbetriebs ist die elementare Aufgabe des BFV – fallen unterschiedliche Aufgaben nicht mehr in dem Maße an, wie das zu normalen Zeiten der Fall ist“, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher: „Bei den Modalitäten zur Kurzarbeit wurde berücksichtigt, dass die Erreichbarkeit aller Fachabteilungen und der sieben Bezirksgeschäftsstellen – wenn auch eingeschränkt – gewährleistet ist.“