Eltern von minderjährigen Kindern können bei Trainings- und Vorbereitungsspielen ihrer Schützlinge ab sofort wieder zuschauen: Das hat das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in einer Mitteilung an die bayerischen Sportfachverbände klargestellt. „Bei minderjährigen Spielern ist die Anwesenheit der Eltern als Sorgeberechtigte möglich“, heißt es in dem Schreiben.
In der Konkretisierung der Regelungen nach § 9 der 6. BayIfSMV von staatlicher Seite heißt es außerdem, dass Journalisten zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine Sonderrolle zukommt: „Auch hier möchten wir auf die Abgrenzung zu Zuschauern hinweisen, da Pressevertreter vielmehr ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen und folglich keine Zuschauer im klassischen Sinne sind.“
Sowohl für Erziehungsberechtigte als auch für Medienvertreter gilt es nach wie vor, unbedingt die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.