Um ein Video hochzuladen musst du angemeldet sein.
Zum Login / RegistrierungKK-Gr 3 N/F: Türk FK Gostenhof Nürnberg – FSV Stadeln II, 1:2 (1:0), Nürnberg
Ein Tor machte den Unterschied – die Reserve von FSV Stadeln siegte mit 2:1 gegen Türk FK Gostenhof Nürnberg. Auf dem Papier hatte sich ein enges Match bereits abgezeichnet. Beim Blick auf das knappe Endergebnis wurde diese Erwartung letztlich bestätigt. Das Hinspiel in Fürth hatte FSV Stadeln II mit 5:3 für sich entschieden.
Das Match war erst wenige Momente alt, als vor 60 Zuschauern bereits der erste Treffer fiel. Akin Bölük war es, der in der zweiten Minute zur Stelle war. Die Pausenführung von Türk FK Gostenhof Nürnberg fiel knapp aus. Gökhan Cakmak schickte Deniz Arici aufs Feld. Enes Arici blieb in der Kabine. Adrian Ebert witterte seine Chance und schoss den Ball zum 1:1 für FSV Stadeln II ein (50.). Dank eines Treffers von Daniel Lorenz in der Schlussphase (85.) gelang es dem Team von Sven Pelz, die Führung einzufahren. Am Ende stand der Gast als Sieger da und entführte damit drei Punkte aus Nürnberg.
Türk FK Gostenhof Nürnberg muss sich ohne Zweifel um die eigene Abwehr kümmern. Im Schnitt kassierte das Team mehr als zwei Gegentreffer pro Spiel. Die Heimmannschaft verbuchte insgesamt neun Siege, fünf Remis und elf Niederlagen. Türk FK Gostenhof Nürnberg verliert weiter an Boden und bleibt auch im siebten Spiel in Folge ohne dreifachen Punktgewinn.
Die Stärke von FSV Stadeln II liegt in der Offensive – mit insgesamt 60 erzielten Treffern. FSV Stadeln II bessert seine eher dürftige Bilanz auf und kommt nun auf insgesamt zehn Siege, zwei Unentschieden und 13 Pleiten. FSV Stadeln II ist seit drei Spielen unbezwungen.
FSV Stadeln II ist jetzt mit 32 Zählern punktgleich mit Türk FK Gostenhof Nürnberg und steht aufgrund des besseren Torverhältnisses von 60:77 auf dem siebten Platz.
In zwei Wochen tritt Türk FK Gostenhof Nürnberg bei ASV Weinzierlein-Wintersdorf an (26.05.2024, 15:00 Uhr), parallel genießt FSV Stadeln II Heimrecht gegen SGV Nürnberg-Fürth 1883 II.