BK-Gr2 AB: TV Schweinheim II – SG Weibersbrunn/Hessenthal/Mespelbrunn II, 4:0 (1:0), Aschaffenburg
Die Reserve von TV Schweinheim setzte sich standesgemäß gegen die Zweitvertretung von SG Weibersbrunn/Hessenthal/Mespelbrunn mit 4:0 durch. TV Schweinheim II war als klarer Favorit ins Spiel gegangen und enttäuschte die eigenen Anhänger nicht.
Ionut Solomie brachte die Elf von Trainer Duane Montanez in der 14. Minute nach vorn. Das Heimteam führte zur Halbzeit knapp mit einem Tor Vorsprung. In Durchgang zwei lief Carmine Bianco anstelle von Tim Ruppert für TV Schweinheim II auf. Zum Seitenwechsel ersetzte Elyas Raisi von TV Schweinheim II seinen Teamkameraden Ruslan Tarkivskyi. Der Treffer von Ioan Magda aus der 60. Minute bedeutete vor den 50 Zuschauern fortan eine deutliche Führung zugunsten von TV Schweinheim II. Elisjon Rroshi schraubte das Ergebnis in der 71. Minute mit dem 3:0 für TV Schweinheim II in die Höhe. Raisi besorgte in der Schlussphase schließlich den vierten Treffer für TV Schweinheim II (88.). Letztlich feierte TV Schweinheim II gegen SG Weibersbrunn/Hessenthal/Mespelbrunn II nach einer überzeugenden Darbietung einen verdienten Heimsieg.
Offensiv konnte TV Schweinheim II in der BK-Gr2 AB kaum jemand das Wasser reichen, was die 48 geschossenen Treffer nachhaltig dokumentieren. TV Schweinheim II kann zufrieden auf die Endphase schauen, liegt die letzte Niederlage doch schon vier Spiele zurück.
Mit 50 Gegentreffern hat SG Weibersbrunn/Hessenthal/Mespelbrunn II schon ein Riesenproblem. Aber nicht das einzige, wenn man dazu noch die Offensive betrachtet. Die Mannschaft erzielte auch nur 13 Tore. Das heißt, das Team von Christopher Riegel musste durchschnittlich 3,12 Treffer pro Partie hinnehmen und bejubelte dagegen im Schnitt nicht einmal ein Tor pro Spiel. Der Gast wartet schon seit fünf Spielen auf einen Sieg.
Beide Mannschaften erwartet nur eine kurze Pause. Schon am Sonntag empfängt TV Schweinheim II TSV Rothenbuch II, während SG Weibersbrunn/Hessenthal/Mespelbrunn II am selben Tag bei FC Hochspessart II antritt.