B-Klasse AM/WEN Gruppe 3: SV Waldau II – VfB Rothenstadt II, 2:0 (2:0), Vohenstrauß
Nach der Auswärtspartie gegen die Reserve von SV Waldau stand die Zweitvertretung von VfB Rothenstadt mit leeren Händen da. SV Waldau II siegte mit 2:0. Die Überraschung blieb aus, sodass VfB Rothenstadt II eine Niederlage kassierte. Im Hinspiel hatte SV Waldau II beim 3:1-Sieg alle drei Punkte mit auf den Heimweg genommen.
Beim Gastgeber kam Roman Lindner für Felix Woppmann ins Spiel und sollte fortan für neue Impulse sorgen (10.). Stefan Striegl brachte das Team von Tobias Walberer in der 18. Spielminute in Führung. Kurz vor dem Seitenwechsel legte Lindner das 2:0 nach (40.). Mit der Führung für SV Waldau II ging es in die Kabine. In Durchgang zwei konnte sich keines der beiden Teams besonders hervortun, bis Florian Ott in der 66. Minute für Christoph Zeitler eingewechselt wurde. Am Schluss schlug SV Waldau II VfB Rothenstadt II vor eigenem Publikum mit 2:0 und rief dabei eine souveräne Leistung ab.
Die Hintermannschaft ist das Prunkstück von SV Waldau II. Insgesamt erst 13-mal gelang es dem Gegner, den Spitzenreiter zu überlisten. Nach dem Dreier gegen VfB Rothenstadt II führt SV Waldau II das Feld der B-Klasse AM/WEN Gruppe 3 an. Mit dem Sieg baute SV Waldau II die erfolgreiche Saisonbilanz aus. Bislang holte SV Waldau II elf Siege, ein Remis und kassierte erst zwei Niederlagen.
Trotz der Schlappe behält VfB Rothenstadt II den zehnten Tabellenplatz bei. Die Not des Gastes wird immer größer. Gegen SV Waldau II verlor VfB Rothenstadt II bereits das dritte Ligaspiel am Stück. VfB Rothenstadt II musste sich nun schon neunmal in dieser Spielzeit geschlagen geben. Da die Elf von Trainer Manuel Carrasco insgesamt auch nur zwei Siege und vier Unentschieden vorweisen kann, sind die Aussichten ziemlich düster.
SV Waldau II verabschiedet sich dann erst einmal in die Winterpause und ist das nächste Mal am 29.03.2020 bei SV Altenstadt/Voh. II wieder gefordert. VfB Rothenstadt II trifft im nächsten Spiel auf eigener Anlage auf FSV Waldthurn II.