AK-Gr3 SW: (SG) Üchtelhausen-Zell II – TV Haßfurt II, 2:8 (1:4), Üchtelhausen
Die Zweitvertretung von TV Haßfurt feierte am Sonntag in Üchtelhausen einen 8:2-Kantersieg. Der Gast erwischte einen Auftakt nach Maß und ging vor zehn Zuschauern durch Robin Fesser bereits nach acht Minuten in Führung. Das 1:1 der Reserve von (SG) Üchtelhausen-Zell bejubelte Julius Leimeister (15.). Nikolaus Wesner ließ sich in der 32. Minute nicht zweimal bitten und verwertete zum 2:1 für TV Haßfurt II. Für das 3:1 und 4:1 war Jonas Schott verantwortlich. Der Akteur traf gleich zweimal ins Schwarze (35./43.). TV Haßfurt II gab in Durchgang eins klar den Ton an. Folgerichtig stand zur Pause eine klare Führung auf dem Zettel. (SG) Üchtelhausen-Zell II kehrte stark verändert aus der Kabine zurück. Statt Nunzio De Donato, Leimeister und Philipp Lassonczyk standen jetzt Nico Kamusin, Adrian Kamrad und Philip Schoder auf dem Platz. TV Haßfurt II konnte mit dem ersten Durchgang sehr zufrieden sein. Trotzdem gab es Veränderungen bei der Mannschaft von Coach Claus Kaiser. Martin Kestler ersetzte Florian Wolf, der nun schon vorzeitig Feierabend machte. Durch Treffer von Schott (48.), Qasim Saidmahsin Abdullatif (57.) und Wesner (64.) zog TV Haßfurt II uneinholbar davon. Mit dem Tor zum 8:1 steuerte Schott bereits seinen vierten Treffer an diesem Tag bei (72.). Kurz vor Ultimo war noch Pascal Huemmer zur Stelle und zeichnete für das zweite Tor von (SG) Üchtelhausen-Zell II verantwortlich (89.). Schlussendlich setzte sich TV Haßfurt II mit acht Toren durch und machte bereits vor dem Seitenwechsel klar, welche Mannschaft als Sieger vom Platz gehen würde.
(SG) Üchtelhausen-Zell II taumelt durch die dritte Pleite in Serie einer handfesten Krise entgegen. Der Gastgeber klettert nach diesem Spiel auf den neunten Tabellenplatz.
Trotz des Sieges fiel TV Haßfurt II in der Tabelle auf Platz fünf. Am Sonntag, den 13.10.2019 (14:59 Uhr) reist (SG) Üchtelhausen-Zell II nach Knetzgau, TV Haßfurt II empfängt einen Tag vorher (16:00 Uhr) SG Franken 06 Sennfeld II.