Einen vollen Saal bescherte der Monatslehrabend der Chamer Schiris am Montag. „Wegen der vielen Spiele bereits am Freitag, haben wir den Lehrabend auf einen Montag gelegt“, verkündete Obmann Karl-Heinz Späth und lag mit dieser Entscheidung absolut richtig.
Für den verhinderten Lehrwart Robert Multerer übernahm den Part der Regelkunde erstmals Landesliga-Referee Fabian Kussinger. Er wählte das Thema des „Kontakt- und Wurfvergehens“.
Erfolgt ein unerlaubter Kontakt wie Stoßen oder Treten, gibt es neben der situationsabhängigen persönlichen Strafe immer einen direkten Freistoß oder gar Elfmeter. Der Personenkreis betrifft nicht nur die Spieler, sondern auch Auswechselspieler oder Teamoffizielle. Im Extremfall könnte ein Betreuer, der neben seinem Tor einen Mitspieler behandelt und eine Wasserflasche auf einen
Gegner wirft, einen Strafstoß erzeugen.
Unverändert hingegen nur mit einem Schiedsrichterball belegt, ist das Werfen von außen oder das unerlaubte Betreten einer dritten Person. Der Klassiker ist der Eingriff eines Auswechselspielers, der zu früh, also unerlaubt, das Spielfeld betritt: Für das Betreten des Feldes ohne die Zustimmung des Unparteiischen bringt der Mannschaft einen indirekten Freistoß gegen sich und dem Spieler die gelbe Karte. Berührt der Spieler zudem den Ball wird aus dem indirekten Freistoß ein direkter oder, wenn dies im Strafraum passiert, wiederum den Elfmeter.
Befindet sich eine weitere Person (Spieler, Auswechselspieler, Teamoffizieller) auf dem Feld und
kassiert seine Mannschaft ein Tor, gilt dies. Umgekehrt zählte der Treffer nicht.
Ein aufgebrachter Spieler verlässt unerlaubt das Spielfeld um eine Person auf der Trainerbank zur Rede zu stellen, erhält der Spieler Gelb und einen indirekten Freistoß gegen sich.
Wie wertvoll Videoszenen sind, um eine möglichst einheitliche Regelauslegung zu erreichen, zeigte
Kussinger anhand von bewegten Bildern aus der bayerischen Regionalliga. Schwierig wird es immer
wieder, wenn eine Torverhinderung im Strafraum geschieht. Der Schiri muss dann prüfen, ob ein ball-
oder gegnerorientiertes Vergehen vorliegt. Geht sein Einsatz dem Ball, wird die „geraubte“ Torgelegenheit durch den fälligen Strafstoß wieder hergestellt – dann reicht die Verwarnung. Soll der Gegner durch für den Fußball untypischen Vergehen am Torschuss gehindert werden, kommt neben dem Strafstoß auch der Platzverweis hinzu.
Mit dem Hinweis auf den nächste Lehrabend im Oktober, dann wieder freitags, schloss Obmann Karl-Heinz Späth den lehrreichen und bestens besuchten Schulungsabend.