„Damit die Schiedsrichter, die auch noch Spieler sind, einen Lehrabend besuchen können, terminierte die Gruppe die Schulung an einem Montag.
David Seefried informierte über die Vergehen des verbotenen Spiels.
„Was unterscheidet den indirekten Freistoß vom direkten Freistoß?“, fragte David Seefried vom Gruppenlehrstab, der den Regelpart übernahm, in die Runde. Bei beiden Freistoßarten ist der Ball im Spiel, wenn er sich bewegt hat. Indirekt heißt lediglich, dass den Ball noch ein weiterer Spieler, auch ein Gegner, berührt haben muss, wenn das Tor zählen soll.
Kommt es zum Körperkontakt, folgt der direkte Freistoß bzw. der Elfmeter. Entsteht keine Berührung, kommt es zum indirekten Freistoß, z. B. beim gefährlichen Spiel.
Bei grob unsportlichem Handeln wie Treten, Schlagen oder heftiges Beinstellen ist gar der Versuch, auch ohne Treffer, zu sanktionieren.
Dauerbrenner Handspiel: Die Kriterien fallen in den Ermessensbereich. Vordringlich hat der Spielleiter die Absicht, den Ball mit der Hand zu spielen, zu prüfen. Hilfsmittel zur Beurteilung ist die Bewegung der Hand zum Ball, die Vergrößerung der Körperfläche, die Entfernung zwischen Gegner und Ball oder der Arm über Kopf.
„Nicht jedes Handspiel ist auch strafbar“, so der Referent. Liegt keine Absicht vor, wird das Handspiel auch nicht bestraft.
Neben der Entscheidung für die jeweilige Spielfortsetzung muss der Unparteiische daneben die Möglichkeit einer persönlichen Strafe prüfen.
Jegliche Unsportlichkeit (Verzögerung, langes Halten, schnelle Freistoßausführung unterbinden) zwingt zu einer gelben Karte. Rücksichtslose Spielweise gibt ebenso gelb.
Wer brutal spielt, wird auf Dauer des Feldes verwiesen. Der Klassiker ist natürlich die Torverhinderung durch Foul („Notbremse“), wenn von der roten Karte gesprochen wird.
Zum runden Geburtstag gratuliert wurde Heinrich Kurzendorfer mit einem Gutschein.
Mit dem Hinweis auf den nächsten Lehrabend am 17. Mai, wieder freitags, schloss Obmann Karl-Heinz Späth die gut besuchte Versammlung.