Wann ist Handspiel strafbar?
Monatslehrabend der Chamer Schiris
„Egal in welcher Liga, Handspiel ist immer eine umstrittene Sache“, führte Lehrwart Robert Multerer seinen Part im Lehrabend aus.
In erster Linie kommt es auf die Absicht an, wenn durch den Arm der Ball gespielt wird. Bewegt sich der Arm zum Ball liegt ein strafbares Hand vor. Springt allerdings der Ball zu Hand, erfolgt kein Pfiff. Diese individuelle Beurteilung obliegt dem Schiedsrichter.
Gern wird von der Vergrößerung der Körperfläche gesprochen, wenn der Arm vom Körper weggeht. Dies ist ein klares Indiz für die Absicht.
Klar beschrieben ist in der Regel 12, wann kein strafbares Handspiel vorliegt. Eigenes Anschießen z. B. nach einem Befreiungsschlag, Fallen auf den Ball um den Sturz abzufangen oder der angelegt Arm am Körper.
Eine Verwarnung ist nur fällig, wenn das Handspiel unsportlich erfolgt bei einer Torerzielung mit der Hand oder zum Abfangen eines Angriffs.
Auch die Zeitstrafe riss der Lehrwart nochmals an, denn gerade das Ermessen, ob der FaZ kommt oder gar Gelb-Rot. „Eine grobe Richtschnur sind die fußballtypischen Vergehen. Sie fallen eher unter die Zeitstrafe“, so Multerer. Unsportlichkeiten, die zu einer weiteren Verwarnung führen, sollen mit der Ampelkarte abgehandelt werden.
Eine rege Diskussion entwickelte sich bei den vorgestellten Regelfragen, die der Lehrwart ausführlich besprach und dadurch wichtige Erfahrungen vermittelt konnte.
Mit den Hinweis auf den nächsten Lehrabend bereits am 14. Oktober schloss Obmann Karl-Heinz Späth die monatliche Pflichtversammlung.