Warum nicht mal etwas Anderes versuchen? Wenn Du dich für Fußball interessierst und das Spiel einmal aus einer ganz anderen Perspektive erleben möchtest, dann bietet Dir das Hobby des Fußballschiedsrichters eine spannende Alternative. Auch wenn Du kein fußballerisches Talent bist, kannst Du als Unparteiischer Spieltag für Spieltag „durchspielen“. Sei ein unverzichtbarer Teil des Spiels und bleibe stets in Bewegung.
Für alle am Fußballspiel Beteiligten ist es heute eine Selbstverständlichkeit, dass die Spiele von geprüften neutralen Fußballschiedsrichtern geleitet werden. Als man Mitte des 19. Jahrhunderts anfing Fußball zu spielen, war das allerdings noch nicht so. In den Anfangsjahren leiteten die Mannschaftsführer beider am Spiel beteiligten Mannschaften das Spiel. Das ging so vor sich, dass der Mannschaftsführer der Mannschaft, deren Spieler gegen die Regel verstieß, das Spiel unterbrach und den Ball für den Stoß durch den Gegner freigab. Erst 1873, nachdem bereits zehn Jahre Fußball gespielt wurde und zehn Jahre nach den ersten Fußballregeln, ist der Begriff des Schiedsrichters in die Regeln aufgenommen worden. Als dabei der Schiedsrichter und zwei Unterschiedsrichter (Umpires) in den Regeln eingeführt wurden, hatte der Schiedsrichter lediglich die Funktion einer Berufungsinstanz. Er saß als Funktionär am Spielfeldrand. Verstieß ein Spieler gegen die Regeln, wurden die Umpires von den Mannschaftsführern angerufen. Nur wenn diese sich nicht einigen konnten, musste der Schiedsrichter entscheiden. Es konnten von da ab nicht mehr die Mannschaftsführer entscheiden; diese Befugnis ging auf die Umpires über. Diese wiederum durften nicht in den Mannschaften spielen. Es stand den Mannschaften aber immer noch frei, sich auf einen Schiedsrichter zu einigen, der gewissermaßen Schlichter gegenüber umstrittenen Entscheidungen der Umpires war. Der Schiedsrichter erhielt die Bezeichnung Referee, die international immer noch gilt. Als dann 1880 der Schiedsrichter in das Regelwerk aufgenommen wurde, trug diese Regel die Nr. 15 und lautete: Im Einvernehmen der an den Spielen beteiligten Mannschaften kann ein Schiedsrichter bestellt werden, dessen Pflicht es sein soll, in allen Streitfällen der Umpires zu entscheiden. Er soll sich über den Verlauf des Spieles Aufzeichnungen machen und auch die Zeit nehmen. Bei ungebührlichem Betragen eines Spielers soll er den oder die schuldigen Spieler in Gegenwart der Umpires verwarnen beziehungsweise bei grob unsportlichem Betragen vom Spiel ausschließen. Der oder die Namen der schuldigen Spieler sind der zuständigen Behörde zu melden, die allein das Recht hat, eine Entscheidung entgegenzunehmen. Der Schiedsrichter war immer noch nicht der alleinige Leiter des Spiels, aber schon die entscheidende Stelle bei Unstimmigkeiten. Den Begriff „neutral“ kannte die Regel nicht. Jeder Schiedsrichter, auf den sich die Mannschaften einigten, war in seinen Entscheidungen unangreifbar.
1889 wurden die Bestimmungen über die Leitung von Spielen neu gefasst und die Rechte der Umpires und der Schiedsrichter genau umrissen. Die Bestimmungen lauteten: Zwei Umpires sind zu bestellen, deren Aufgabe es ist, alle Streitpunkte zu entscheiden, wenn sie dazu aufgerufen werden. Ein Schiedsrichter ist zu bestellen, der alle Streitfälle zwischen den Umpires regelt. Es ist Pflicht des Schiedsrichters, in allen Fällen zu entscheiden, in denen die Umpires nicht übereinstimmen oder wenn ein Umpire keine Entscheidung trifft. Obwohl man dazu nicht verpflichtet war, einigte man sich damals bei entscheidenden Spielen schon auf einen neutralen Schiedsrichter. Die Pflicht, für die Leitung eines Spieles einen Schiedsrichter zu bestimmen, bestand seit 1882, weil sich die Unstimmigkeiten häuften. Den Schiedsrichter als alleinigen Leiter eines Spieles gibt es seit 1890.
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Quelle: Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen und Wikipedia