Zuerst werden die Kreisligen bis zu den C-Klassen vom Einteiler eingeteilt. Danach erfolgen die Einteilungen der A- und B-Junioren, Frauen- und Firmenmannschaften, sowie für die C- und D-Junioren und den B- und C-Juniorinnen. Die Einteilungen für die SRA und Beobachter laufen auf einer separaten Schiene und können jederzeit erfolgen.
Jeder Schiedsrichter ist angehalten seine Freistellungen zu pflegen und fortwährend aktuell zu halten. Das heißt jeder Termin, der reinkommt muss zeitnah im System eingepflegt werden um einen reibungslosen Einteilungs- und Annahmeablauf zwischen Einteiler und Schiedsrichter gewährleisten zu können. Circa 2 Wochen vor Spielbeginn erfolgen dann die Einteilungen für den jeweiligen Spieltag. Der Schiedsrichter wird dabei via E-Mail über einen bevorstehen Einsatz als Schiedsrichter, Beobachter oder Assistent informiert.
Die Schiedsrichter werden nach Erhalt der Einteilung gebeten zeitnah zu überprüfen, dass für diesen Tag kein Terminkonflikt besteht und sie somit das Spiel annehmen können. Um dies zu gewährleisten, werden die Schiedsrichter angehalten mindestens einmal am Tag kurz ihren E-Mail-Eingang auf Erhalt von Spieleinteilungen zu überprüfen. Ist dies gewährleistet, öffnet der Schiedsrichter die Ansetzungs-E-Mail und bestätigt das Spiel zeitnah nach Erhalt über den Bestätigungslink am Ende der E-Mail. Alternativ kann das Spiel auch über das DFBnet heraus über einen Klick auf das blaue Fragezeichen bestätigt werden.
Sollte aus verschiedenen Gründen eine Überschneidung zwischen Einteilung und einem weiteren Termin bestehen, sind die Schiedsrichter dazu verpflichtet, umgehend bei dem entsprechenden Einteiler das Spiel zurückzugeben, damit rechtzeitig Ersatz gefunden werden kann. Bei spontanen Rückgaben aufgrund von Krankheit oder anderen kurzfristig auftretenden Ereignissen, müssen die Schiedsrichter ab 48 Stunden vor Spielbeginn das Spiel ausschließlich telefonisch beim Einteiler zurückgeben, um zu gewährleisten, dass dieser die Information auch tatsächlich bekommt.
Die Schiedsrichter sind dazu verpflichtet das Spiel nach Erhalt entweder zu bestätigen oder zurückzugeben. Sollen Spiele bis 48 Stunden vorher nicht bestätigt sein, behält sich der Einteiler vor den Schiedsrichter ohne Angabe von Gründen wieder abzusetzen. Sollte dies nicht geschehen, bedeutet eine Nicht-Bestätigung allerdings nicht, dass der Schiedsrichter auch gleichzeig nicht antreten muss. Sollte der Schiedsrichter das Spiel nicht bestätigt haben, noch ist er zum Spiel angetreten, dann zählt dies wie eine Nichtantretung, da das Spiel grundsätzlich immer beim jeweiligen Einteiler zurück gegeben werden muss.
Die Schiedsrichter sind dazu angehalten vor der Abfahrt zu ihrem Spielort ein letztes Mal den E-Mail-Eingang auf eventuell kurzfristige Spielabsagen oder Änderungen zu überprüfen. In der Regel werden Schiedsrichter bei einer Spielabsage vom Verein, Staffelleiter oder Einteiler innerhalb 24 Stunden telefonisch informiert, dies ist aber nicht immer der Fall. Spesen können nur dann geltend gemacht werden, wenn das Spiel erst zu dem Zeitpunkt abgesagt wurde, als der Schiedsrichter schon auf dem Weg war.
Die Wichtigkeit von Freistellungen:
Sobald Ihr anderweitig feste Termine in Eurem Terminkalender stehen habt, tragt Euch bitte unbedingt parallel auch eine Freistellung im DFBnet ein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der private Termin am Wochenende oder unter der Woche stattfindet.
Dadurch erleichtert sich die Arbeit der Schiedsrichter-Einteiler enorm, da so die Umbesetzungen durch vermeidbare Rückgaben auf ein Minimum reduziert werden können.
Solltet Ihr generell Tage haben, an denen Ihr nicht Pfeifen könnt, muss dies über unser Freistellungsformular (Self-Service-Bereich) an uns übermittelt werden und wir "Sperren" Euch für den jeweiligen Wochentag permanent. Vergesst aber nicht bei Änderungen Eurerseits wieder um Aufhebung zu bitten.
Nachweis des Spielrechts (Herren/Frauen/Senioren): §33 Spielordnung
Das Spielrecht eines Spielers ist vollständig nachgewiesen, wenn…
1. … der Spieler in der Spielberechtigungsliste aufgeführt wird und ein Foto hochgeladen oder Alternativer Nachweis der Spielberechtigung:
2. … eine Spielberechtigungsbescheinigung des Verbandes in Verbindung mit Lichbildausweis vorgelegt oder
3. … ein Ausdruck der Detail-Spielberechtigung (Hard-Copy) aus Pass-Online mit BFV-Logo in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (max. bis 21 Tage nach Pass-Ausstellung) vorgelegt wurde.
In den Fällen 3 und 4 muss sich der Spieler persönlich beim Schiedsrichter vorstellen.
Bei der Vorlage der genannten Spielrechtsnachweisen ist KEINE Eintragung im elektronischen Spielbericht notwendig.
Liegt keiner der o.g. Spielberechtigungsnachweise vor, muss der Mannschaftsverantwortliche dies bestätigen und der Schiedsrichter im Spielbericht mittels Meldung vermerken:
„Der Mannschaftsverantwortliche [Name] bestätigt das Spielrecht und die Identität des Spielers [Name], [Verein]. Der Spieler hat sich zusammen mit dem Mannschaftsverantwortlichen beim Schiedsrichter vorgestellt.“
Bitte darauf achten, dass der SR in der Meldung genau dies Sätze reinschreibt, vergisst der SR die Nennung der Identität könnte es zu einer Spielwertung kommen:
In diesem Fall muss der Verein innerhalb von 3 Tagen das Spielrecht gegenüber dem zuständigen Sportgericht nachweisen, dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Hochladen des Spieler-Fotos (Passbild mit Schulterbereich) im SpielPlus (Spielberechtigungsliste) und Mitteilung an das zuständige Sportgericht über BFV-Postfach Zimbra
- Vorlage des Spielberechtigungsnachweises beim zuständigen Sportgericht
Nachweis des Spielrechts (Junioren/Juniorinnen): §16 Jugendordnung
Das Spielrecht eines Spielers ist vollständig nachgewiesen, wenn…
In den Fällen 3 und 4 muss der Schiedsrichter die Bestätigung der Identität durch den Mannschaftsverantwortlichen im Spielbericht vermerken.
Fall 3: „Der Mannschaftsverantwortliche [Name] des [Verein] hat eine Spielberechtigungsbescheinigung des Spielers [Name] vorgelegt und bestätigt die Identität des Spielers“
Fall 4: „Der Mannschaftsverantwortliche hat eine Detail-Spielberechtigung des Spielers [Name], [Verein] vorgelegt und bestätigt die Identität des Spielers.“
Liegt keiner der o.g. Spielberechtigungsnachweise vor, muss der Mannschaftsverantwortliche dies bestätigen und der Schiedsrichter im Spielbericht mittels Meldung vermerken:
„Der Mannschaftsverantwortliche [Name] bestätigt das Spielrecht und die Identität des Spielers [Name], [Verein].“
In diesem Fall muss der Verein innerhalb von 3 Tagen das Spielrecht gegenüber dem zuständigen Sportgericht nachweisen, dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Eine Checkliste für diese Punkte zum Ausdrucken und mitnehmen findest Du hier.
In der Downloadbereich erhaltet Ihr einige Infos bezgl. der Anwendung des ESB
Wichtig:
- Abschluss und Freigabe zwingend direkt nach dem Spiel vor Ort
- Erfassung der Torschützen verpflichtende Eingabe
- Nur sportgerichtlich relevante Eintragungen im Feld sonstige Vorkommnisse
- Einführung SR-Spesenpool-Modul in den Kreisligen (Herren) mit Spesenpool
Gesonderte Info Senioren:
Hier ist bei Euch die Durchführung des Saisonwechsels notwendig, da sonst der ESB nicht erscheint.
Nachträgliche Änderungen nur noch nach schriftlicher Mitteilung:
Nachdem das VSG festgelegt hat, das eine Änderung im ESB nur nach schriftlicher Mitteilung des Schiedsrichters erlaubt ist, haben die Verbands-Ausschüsse eine gemeinsame Durchführungsbestimmung erstellt, die den genauen Ablauf für eine ESB-Korrektur von Seiten des Spielleiters festlegt. Zur Meldung eines fehlenden oder falschen Eintrags wurde gemeinsam ein Formular entworfen, dieses ist entsprechend der Korrektur auszufüllen und dem Spielleiter per E-Mail innerhalb der Frist zuzusenden. Das Formular befindet sich beim Grundmaterial in der Downloadbereich
Freigabe Spielbericht:
im Spielbericht ist die Freigabe im Reiter "Vorkommnisse" durchzuführen.
Hier muss die erste Frage, ob es zu Vorkommnissen (Gewalthandlungen/Diskriminierung) gekommen ist, beantwortet werden.
Bei einem NEIN, werden die weiteren Fragen nicht bearbeitet.
Bei einem JA, müssen die weiteren Fragen beantwortet werden.
Danach kann der ESB freigegeben werden.
Die nachstehenden Qualifikationsrichtlinien für die Kreisliga – Kreis München – gelten für die in der Kreisliga qualifizierten Schiedsrichter (SR) der SR-Gruppen Dachau / München Nord, München Süd und München Ost/Ebersberg.
Umstrukturierung Hallenfußball zu Futsal:
Híerzu wurden vom Präsidium die neuen Richtlinien für Hallenfußball veröffentlicht
Achtung: Diese ändern sich grundlegend. Daher ist es ratsam sich die neuen Hallenrichtlinien in unserer Download Sektion (Unter "Lehrwesen") durchzulesen.
Bitte achtet darauf, dass bei allen Herrenspielen der Heimverein einen Ordnungsdienst abstellt.
Wir müssen gleich am Anfang dafür sorgen, daß diese Anweisung an die Vereine umgesetzt wird. Auf dem Workshop der Spielbeobachter haben wir uns auf folgendes Prozedere geeinigt. Nach Erhalt des ESB ist der „Leiter des Ordnungsdienstes“ erkennbar. Der Spielbeobachter fragt nun nach Herrn/Frau … (LOD). Ist diese Person bis Spielbeginn nicht vor Ort, muß entweder eine Korrektur vorgenommen werden oder es erfolgt eine Meldung. Ähnlich könnt auch Ihr vorgehen. Der SR hat darauf zu achten, daß der Ordnungsdienst eingetragen ist und während des gesamten Spiels mit Armbinde oder Weste erkennbar ist.
Bitte beachtet, dass Bernhard Slawinski sowohl Vereine, die diese Anweisung nicht umsetzen, als auch Schiedsrichter, die sich nicht um die Einhaltung dieser Anweisung kümmern, zur Anzeige bringt. Wir arbeiten auch diese Saison wieder intensiv mit verdeckten Spielbeobachtungen und unsere Beobachter sind angewiesen auf die Einhaltung zu achten. Diese Maßnahme dient vor allem zum Schutz der Schiedsrichter. Speziell die älteren Kameraden sind in der Vergangenheit sehr oberflächlich damit umgegangen und haben es alleine dadurch, den jüngeren Schiedsrichtern schwer gemacht, wenn sie eine Woche später auf die Einhaltung dieser Bestimmung bestanden haben.
Wichtig:
Bei Spielen mit einer offiziellen Spielbeobachtung (im DFB-Net und im ESB erkennbar – 4. Offizieller) wird vor dem Spiel zwingend eine Gesichtskontrolle von Euch durchgeführt!