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Infothek SpielPlus
Quelle: schiedsrichter.bayern

Anweisungen & Richtlinien

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  • Zuerst werden die Kreisligen bis zu den C-Klassen vom Einteiler eingeteilt. Danach erfolgen die Einteilungen der A- und B-Junioren, Frauen- und Firmenmannschaften, sowie für die C- und D-Junioren und den B- und C-Juniorinnen. Die Einteilungen für die SRA und Beobachter laufen auf einer separaten Schiene und können jederzeit erfolgen.

    Jeder Schiedsrichter ist angehalten seine Freistellungen zu pflegen und fortwährend aktuell zu halten. Das heißt jeder Termin, der reinkommt muss zeitnah im System eingepflegt werden um einen reibungslosen Einteilungs- und Annahmeablauf zwischen Einteiler und Schiedsrichter gewährleisten zu können. Circa 2 Wochen vor Spielbeginn erfolgen dann die Einteilungen für den jeweiligen Spieltag. Der Schiedsrichter wird dabei via E-Mail über einen bevorstehen Einsatz als Schiedsrichter, Beobachter oder Assistent informiert.

    Die Schiedsrichter werden nach Erhalt der Einteilung gebeten zeitnah zu überprüfen, dass für diesen Tag kein Terminkonflikt besteht und sie somit das Spiel annehmen können. Um dies zu gewährleisten, werden die Schiedsrichter angehalten mindestens einmal am Tag kurz ihren E-Mail-Eingang auf Erhalt von Spieleinteilungen zu überprüfen. Ist dies gewährleistet, öffnet der Schiedsrichter die Ansetzungs-E-Mail und bestätigt das Spiel zeitnah nach Erhalt über den Bestätigungslink am Ende der E-Mail. Alternativ kann das Spiel auch über das DFBnet heraus über einen Klick auf das blaue Fragezeichen bestätigt werden.

    Sollte aus verschiedenen Gründen eine Überschneidung zwischen Einteilung und einem weiteren Termin bestehen, sind die Schiedsrichter dazu verpflichtet, umgehend bei dem entsprechenden Einteiler das Spiel zurückzugeben, damit rechtzeitig Ersatz gefunden werden kann. Bei spontanen Rückgaben aufgrund von Krankheit oder anderen kurzfristig auftretenden Ereignissen, müssen die Schiedsrichter ab 48 Stunden vor Spielbeginn das Spiel ausschließlich telefonisch beim Einteiler zurückgeben, um zu gewährleisten, dass dieser die Information auch tatsächlich bekommt.

    Die Schiedsrichter sind dazu verpflichtet das Spiel nach Erhalt entweder zu bestätigen oder zurückzugeben. Sollen Spiele bis 48 Stunden vorher nicht bestätigt sein, behält sich der Einteiler vor den Schiedsrichter ohne Angabe von Gründen wieder abzusetzen. Sollte dies nicht geschehen, bedeutet eine Nicht-Bestätigung allerdings nicht, dass der Schiedsrichter auch gleichzeig nicht antreten muss. Sollte der Schiedsrichter das Spiel nicht bestätigt haben, noch ist er zum Spiel angetreten, dann zählt dies wie eine Nichtantretung, da das Spiel grundsätzlich immer beim jeweiligen Einteiler zurück gegeben werden  muss.

    Die Schiedsrichter sind dazu angehalten vor der Abfahrt zu ihrem Spielort ein letztes Mal den E-Mail-Eingang auf eventuell kurzfristige Spielabsagen oder Änderungen zu überprüfen. In der Regel werden Schiedsrichter bei einer Spielabsage vom Verein, Staffelleiter oder Einteiler innerhalb 24 Stunden telefonisch informiert, dies ist aber nicht immer der Fall. Spesen können nur dann geltend gemacht werden, wenn das Spiel erst zu dem Zeitpunkt abgesagt wurde, als der Schiedsrichter schon auf dem Weg war.

    Eintragung von Freistellungen

    Die Wichtigkeit von Freistellungen:

    Sobald Ihr anderweitig feste Termine in Eurem Terminkalender stehen habt, tragt Euch bitte unbedingt parallel auch eine Freistellung im DFBnet ein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der private Termin am Wochenende oder unter der Woche stattfindet.
    Dadurch erleichtert sich die Arbeit der Schiedsrichter-Einteiler enorm, da so die Umbesetzungen durch vermeidbare Rückgaben auf ein Minimum reduziert werden können.
     
    Solltet Ihr generell Tage haben, an denen Ihr nicht Pfeifen könnt, muss dies über unser Freistellungsformular (Self-Service-Bereich) an uns übermittelt werden und wir "Sperren" Euch für den jeweiligen Wochentag permanent. Vergesst aber nicht bei Änderungen Eurerseits wieder um Aufhebung zu bitten.

    Spielrechtsnachweis im Rahmen des Spielberichtes

    Nachweis des Spielrechts (Herren/Frauen/Senioren): §33 Spielordnung

    Das Spielrecht eines Spielers ist vollständig nachgewiesen, wenn…

    1. … der Spieler in der Spielberechtigungsliste aufgeführt wird und ein Foto hochgeladen oder Alternativer Nachweis der Spielberechtigung:

    2. … eine Spielberechtigungsbescheinigung des Verbandes in Verbindung mit Lichbildausweis vorgelegt oder
    3. … ein Ausdruck der Detail-Spielberechtigung (Hard-Copy) aus Pass-Online mit BFV-Logo in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (max. bis 21 Tage nach Pass-Ausstellung) vorgelegt wurde.

    In den Fällen 3 und 4 muss sich der Spieler persönlich beim Schiedsrichter vorstellen.

    Bei der Vorlage der genannten Spielrechtsnachweisen ist KEINE Eintragung im elektronischen Spielbericht notwendig.

    Liegt keiner der o.g. Spielberechtigungsnachweise vor, muss der Mannschaftsverantwortliche dies bestätigen und der Schiedsrichter im Spielbericht mittels Meldung vermerken:

    „Der Mannschaftsverantwortliche [Name] bestätigt das Spielrecht und die Identität des Spielers [Name], [Verein]. Der Spieler hat sich zusammen mit dem Mannschaftsverantwortlichen beim Schiedsrichter vorgestellt.“

    Bitte darauf achten, dass der SR in der Meldung genau dies Sätze reinschreibt, vergisst der SR die Nennung der Identität könnte es zu einer Spielwertung kommen:

    In diesem Fall muss der Verein innerhalb von 3 Tagen das Spielrecht gegenüber dem zuständigen Sportgericht nachweisen, dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

    - Hochladen des Spieler-Fotos (Passbild mit Schulterbereich) im SpielPlus (Spielberechtigungsliste) und Mitteilung an das zuständige Sportgericht über BFV-Postfach Zimbra
    - Vorlage des Spielberechtigungsnachweises beim zuständigen Sportgericht

    Nachweis des Spielrechts (Junioren/Juniorinnen): §16 Jugendordnung

    Das Spielrecht eines Spielers ist vollständig nachgewiesen, wenn…

    1. … der Spieler in der Spielberechtigungsliste aufgeführt wird und ein Foto hochgeladen oder Alternativer Nachweis der Spielberechtigung
    2. … eine Spielberechtigungsbescheinigung des Verbandes in Verbindung mit der Bestätigung durch den Mannschaftsverantwortlichen vorgelegt oder
    3. … ein Ausdruck der Detail-Spielberechtigung (Hard-Copy) aus Pass-Online mit BFV-Logo vorgelegt wurde.

    In den Fällen 3 und 4 muss der Schiedsrichter die Bestätigung der Identität durch den Mannschaftsverantwortlichen im Spielbericht vermerken.
    Fall 3: „Der Mannschaftsverantwortliche [Name] des [Verein] hat eine Spielberechtigungsbescheinigung des Spielers [Name] vorgelegt und bestätigt die Identität des Spielers“
    Fall 4: „Der Mannschaftsverantwortliche hat eine Detail-Spielberechtigung des Spielers [Name], [Verein] vorgelegt und bestätigt die Identität des Spielers.“

    Liegt keiner der o.g. Spielberechtigungsnachweise vor, muss der Mannschaftsverantwortliche dies bestätigen und der Schiedsrichter im Spielbericht mittels Meldung vermerken:

    „Der Mannschaftsverantwortliche [Name] bestätigt das Spielrecht und die Identität des Spielers [Name], [Verein].“

    In diesem Fall muss der Verein innerhalb von 3 Tagen das Spielrecht gegenüber dem zuständigen Sportgericht nachweisen, dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Hochladen des Spieler-Fotos (Passbild mit Schulterbereich) im SpielPlus (Spielberechtigungsliste) und Mitteilung an das zuständige Sportgericht über BFV-Postfach Zimbra
    • Vorlage des Spielberechtigungsnachweises beim zuständigen Sportgericht

    Eine Checkliste für diese Punkte zum Ausdrucken und mitnehmen findest Du hier.

    Richtlinien des ESB

    In der Downloadbereich erhaltet Ihr einige Infos bezgl. der Anwendung des ESB

    Wichtig:
    - Abschluss und Freigabe zwingend direkt nach dem Spiel vor Ort
    - Erfassung der Torschützen verpflichtende Eingabe
    - Nur sportgerichtlich relevante Eintragungen im Feld sonstige Vorkommnisse
    - Einführung SR-Spesenpool-Modul in den Kreisligen (Herren) mit Spesenpool

    Gesonderte Info Senioren:
    Hier ist bei Euch die Durchführung des Saisonwechsels notwendig, da sonst der ESB nicht erscheint.

    Nachträgliche Änderungen nur noch nach schriftlicher Mitteilung:
    Nachdem das VSG festgelegt hat, das eine Änderung im ESB nur nach schriftlicher Mitteilung des Schiedsrichters erlaubt ist, haben die Verbands-Ausschüsse eine gemeinsame Durchführungsbestimmung erstellt, die den genauen Ablauf für eine ESB-Korrektur von Seiten des Spielleiters festlegt. Zur Meldung eines fehlenden oder falschen Eintrags wurde gemeinsam ein Formular entworfen, dieses ist entsprechend der Korrektur auszufüllen und dem Spielleiter per E-Mail innerhalb der Frist zuzusenden. Das Formular befindet sich beim Grundmaterial in der Downloadbereich

    Freigabe Spielbericht:
    im Spielbericht ist die Freigabe im Reiter "Vorkommnisse" durchzuführen.
    Hier muss die erste Frage, ob es zu Vorkommnissen (Gewalthandlungen/Diskriminierung) gekommen ist, beantwortet werden.
    Bei einem NEIN, werden die weiteren Fragen nicht bearbeitet.

    Bei einem JA, müssen die weiteren Fragen beantwortet werden.
    Danach kann der ESB freigegeben werden.

  • Geltungsbereich

    Die nachstehenden Qualifikationsrichtlinien für die Kreisliga – Kreis München – gelten für die in der Kreisliga qualifizierten Schiedsrichter (SR) der SR-Gruppen Dachau / München Nord, München Süd und München Ost/Ebersberg.

     

    Qualifikationsanforderungen

    • Die vom KSA München festgelegte Leistungsprüfung, entsprechend den Qualifikationsrichtlinien des BSA Oberbayern, besteht aus einem theoretischen Teil (Regeltest) und einem Konditionstest (Laufdisziplinen) – Anforderungen gemäß Leistungskriterien.
    • Die Leistungsprüfungen werden von den jeweiligen SR-Gruppen in Absprache mit dem KSO angesetzt. Schiedsrichter müssen nicht an der von ihrer Gruppe angesetzten Leistungsprüfung teilnehmen, sondern können auch einen Termin der anderen SR-Gruppen des Kreises wählen. Bei der Termingestaltung achtet der KSO darauf, dass sich die Termine nicht überschneiden und sie an unterschiedlichen Wochentagen und Uhrzeiten stattfinden. Die Prüfungen müssen bis zum 31.07. des Jahres abgelegt sein.
      • Der theoretische Prüfungsteil kann sowohl vor als auch nach der Laufprüfung abgenommen werden. Theoretische Prüfung und Laufprüfung müssen nicht am gleichen Tag abgelegt werden.
      • Die Laufdisziplinen müssen an einem Abnahmetag abgelegt werden.
    • Werden die Anforderungen der Leistungsprüfung (Anlage 1) nicht erfüllt, gilt:
      • Theoretischer Teil (Regeltest): Eine einmalige Wiederholung an einem von der jeweiligen SR-Gruppe festgelegten Termin ist möglich.
      • Konditionstest (Laufdisziplinen):
        • Wird die Anforderung einer Laufdisziplin nicht erfüllt, kann diese Laufdisziplin wiederholt werden. Ansonsten ist der gesamte Konditionstest zu wiederholen. Insgesamt ist eine einmalige Wiederholung der Leistungsprüfung möglich.
        • Bei Vorliegen besonderer Umstände und entsprechendem Nachweis (z.B. gültiges ärztliches Attest) ist eine Ablegung auch nach dem vom KSA München festgelegten letzten Termin möglich (Nachholtermin).
    • Die Erstellung der Prüfungsunterlagen erfolgt durch die ausrichtende SR-Gruppe.
      • Die Auswertung der Prüfungsergebnisse erfolgt dezentral durch die jeweilige SR-Gruppe. Sollten Teilnehmer aus den anderen SR-Gruppen teilgenommen haben, werden die jeweiligen GSO zeitnah schriftlich über die Ergebnisse informiert.
    • Ein Spielauftrag darf erst nach dem vollständigen Bestehen der Leistungsprüfung erteilt werden.
    • Schiedsrichter, die bis zum 31.07. des Jahres die Qualifikationsanforderungen (gemäß Anlage 1) nicht erfüllt haben, werden nicht für die Kreisliga qualifiziert. Für diese SR kann die SR-Gruppe einen SR, der die Qualifikationsanforderungen (gemäß Anlage 1) erfüllt hat, bis zum ersten Spieltag nachmelden.

    Festlegung der Schlüsselzahlen

    • Zu den Spielen in der Kreisliga werden die zu Spieljahresbeginn festgelegten qualifizierten SR eingeteilt. Daneben können auch SR höherklassiger Qualifikation eingesetzt werden.

      In begründeten (schriftlich) Ausnahmefällen können nach Rücksprache mit dem KSO auch andere geeignete SR in Einzelfällen in der Kreisliga eingeteilt werden (z.B. für verdiente Kreisklassen-SR).
    • Jede SR-Gruppe erhält 20 Plätze in der Kreisliga. Kann eine SR-Gruppe die zugeteilte Anzahl an Kreisligaplätzen nicht belegen, so können diese Plätze für das entsprechende Spieljahr durch die anderen SR-Gruppe belegt werden. In jedem Spieljahr muß die Anzahl der Kreisliga-SR mindestens 60 betragen.
    • Es können in Ausnahmefällen bis zu 75 SR in der Kreisliga qualifiziert werden. Die Entscheidung darüber ob eine SR-Gruppe mehr als 20 Plätze in der Kreisliga belegen kann, trifft der KSO nach Rücksprache mit den GSO. Dabei können nicht mehr als 5 zusätzliche SR pro Gruppe qualifiziert werden.
    • Die zahlenmäßige Aufteilung der Spiele und die Zuteilung der einzelnen Partien an die einzelnen SR-Gruppen, erfolgt nach Abschluss der Qualifikation und Verfügbarkeit der Terminliste durch den KSO.
    • Zu Beginn des neuen Spieljahres sind die entsprechenden Schlüsselzahlen (siehe 3.2) durch die jeweilige SR-Gruppe wieder einzuhalten (= Abbau von Überhangplätzen).
    • Anzahl der Spielaufträge in der Kreisliga
      • Schiedsrichter, die nicht der Beobachtung unterliegen oder ohne Aufstiegsperspektive sind, sollen mindestens fünf Spielaufträge erhalten.
      • Für die Kreisliga qualifizierte und mit Aufstiegsperspektive behaftete Schiedsrichter (=unter Beobachtung stehende SR) sollen nach Möglichkeit mindestens acht Spielaufträge erhalten. Sollten Sie der Beobachtung unterliegen, werden sie bei mindestens sechs Spielleitungen beobachtet.
      • Ein Anspruch auf eine Mindestzuteilung von Spielen kann hiervon nicht abgeleitet werden.

    Regelung des Auf- und Abstieges

    • Der Auf-und Abstieg eines SR in eine höhere oder tiefere Leistungsklasse ist von seinen Leistungen abhängig. Kriterien für den Aufstieg sind neben guten Spielleitungen insbesondere die Persönlichkeit des SR, ein entsprechendes körperliches Leistungsvermögen, das Engagement im SR-Bereich, der Besuch der angesetzten Lehrgänge und Tagungen und der Nachweis gesicherter Regelkenntnisse und Verfügbarkeit.

      Der Auf-/Abstieg in/aus der Kreisliga erfolgt ausschließlich nach diesen und den folgenden Richtlinien.
    • Regelaufstieg von der Kreisliga in die Bezirksliga:
      • Den SR-Gruppen des Kreises München stehen – gemäß den derzeit gültigen Qualifikationsrichtlinien des BSA Oberbayern – insgesamt 3 Aufstiegsplätze zur Bezirksliga zu.
      • Die 3 Regelaufsteiger rekrutieren sich aus dem "Förderkader Kreisliga" (siehe Punkt 5) des Kreises München unabhängig von deren Gruppenzugehörigkeit.
      • SR, die am 1. August bereits 35 Jahre alt sind, kommen für einen Aufstieg in die Bezirkliga nicht mehr in Betracht.
      • Alle Schiedsrichter, die zum Spieljahresende vom KSA Kreis München zum Aufstieg in die Bezirksliga gemeldet werden, müssen bis zur Qualifikationssitzung des Bezirksschiedsrichterausschusses (BSA), die Leistungsprüfung (gemäß Anlage 1) beim KSA München, erfolgreich abgelegt haben.
      • Grundsätzlich sind sechs Beobachtungen in der Kreisliga Voraussetzung für einen Aufstieg in die Bezirksliga. Hiervon kann ein Anspruch auf eine Mindest¬beobachtungs¬zahl nicht hergeleitet werden.
      • Hat der SR am Ende eines Spieljahres weniger als die Sollzahl der Spiele unter Beobachtung, nimmt er mit dem dann erreichten Notendurchschnitt am Auf-/ Abstieg teil.
      • Nicht qualifiziert für den Aufstieg ist, wer:
        • Wegen längerer Unterbrechung (z.B. Krankheit, aus beruflichen oder familiären Gründen) nicht auf die Sollzahl von beobachteten Spielen kommt,
        • Durch ein Verwaltungsverfahren oder rechtskräftiges Sportgerichtsurteil, im laufenden Spieljahr, für mehr als vier Wochen als Schiedsrichter suspendiert oder als Spieler gesperrt wird; oder den besonderen Anforderungen an das Schiedsrichteramt nicht gerecht wird,
        • Verschuldet zu einer Spielleitung – bei namentlicher Ansetzung (rechtskräftiges Sportgerichtsurteil) nicht antritt.

          Der SR kann, auch beim Vorliegen der anderen Voraussetzungen, dann nicht aufsteigen. Er nimmt aber in jedem Fall mit seinem Ergebnis an der übrigen Qualifikation (Abstieg) teil.
    • Regelaufstieg in die Kreisliga
      • Aus den SR-Gruppen muss mindestens ein SR pro SR-Gruppe jährlich zum Spieljahresbeginn, von der Kreisklasse in die Kreisliga aufsteigen.
      • Schiedsrichter, die zum 1.8. eines Jahres bereits 40 Jahre alt sind, sollen nur noch in Ausnahmefällen für die Kreisliga qualifiziert werden.
    • Sonderaufstieg in die Kreisliga
      • Die Bewertung der Leistung von SRn, die während des laufenden Spieljahres zum Sonderaufstieg in die Kreisliga gemeldet werden, wird vom jeweiligen GSA vorgenommen und dem KSO zur Entscheidung übermittelt.
      • Ist ein Ausgleich über einen Zwischenabsteiger nicht möglich, dürfen die SR-Gruppen für den Sonderaufstieg zusätzlich einen Platz als „Überhangplatz-Sonderaufstieg“ beanspruchen, sofern die maximale SR-Zahl in der Kreisliga noch nicht erreicht ist.
      • Voraussetzungen für den Sonderaufstieg ist die erfolgreich abgelegte Leistungsprüfung (Qualifikation für die Kreisliga) vor Beginn des Spieljahres
    • Abstieg aus der Bezirksliga
      • Absteiger aus der Bezirksliga müssen von der jeweiligen SR-Gruppe in der Kreisliga aufgefangen werden.
      • Die Schlüsselzahl (siehe Punkt 3) der SR in der Kreisliga darf nicht überschritten werden.
    • Regelabstieg aus der Kreisliga
      • Am Saisonende steigt aus der Kreisliga mindestens ein Schiedsrichter pro SR-Gruppe ab oder kann durch den jeweiligen GSA ausgetauscht werden.
      • Nach gruppeninterner Regelung können auch weitere SR absteigen oder durch den jeweiligen GSA ausgetauscht werden.
      • Freiwillig aus der Kreisliga ausscheidende Schiedsrichter werden von ihrer SR-Gruppe ersetzt. Die Qualifikationsvoraussetzungen für die Schiedsrichter müssen vorliegen.

        Unabhängig davon ist, dass ein Absteiger immer als Absteiger zu werten ist.
    • Schiedsrichter, die zum Stichtag des Jahres (1.8.) bereits 56 Jahre alt sind, scheiden aus der Kreisliga aus.

    Förderkader Kreisliga

    • Zielsetzung und Zugangsvoraussetzung
      • Ziel des Förderkaders Kreisliga ist die systematische Förderung des SR-Nachwuchses, der in der Kreisliga qualifiziert ist und aus dessen Kreis sich die 3 Regelaufsteiger in die Bezirksliga rekrutieren
      • Alle SR der Kreisliga, die aufgrund ihres Alters für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommen, können grundsätzlich für den Förder-Kader nominiert werden, sofern sie die Leistungsprüfung erfolgreich abgelegt haben. Weitere Kriterien sind Potential, Verfügbarkeit, Persönlichkeit und Engagement
    • Auswahl der Schiedsrichter
      • Am Saisonbeginn können insgesamt 9 SR, die die Voraussetzungen aus Punkt 5.1 erfüllen, für den Förderkader des Kreises München nominiert werden.
      • Die Teilnehmer des Förderkaders werden jeweils zu Saisonbeginn gemeinsam von den GSO festgelegt. Die Gruppenzugehörigkeit spielt dabei keine Rolle. SR können auch in aufeinanderfolgenden Jahren für den Förderkader nominiert werden, sofern die Voraussetzungen nach Punkt 5.1 erfüllt sind
      • In begründeten Fällen können während der laufenden Spielzeit SR aus dem Förderkader ausscheiden oder hinzugenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft der KSO nach Rücksprache mit den GSO.
    • Beobachtung
      • Die Förder-SR werden sechsmal beobachtet und erhalten nach dem Spiel ein ausführliches Coaching-Gespräch
      • Die Beobachtungen werden ausschließlich von Beobachtern durchgeführt, die dafür gemeinsam von den GSO nominiert wurden.
    • Aufstieg in die Bezirksliga
      • Die 3 Regelaufsteiger des Kreises München rekrutieren sich grundsätzlich bei entsprechender Eignung aus dem Kreis der Förder-SR.
      • Die Festlegung der Aufsteiger wird gemeinsam durch die GSO vorgenommen, wobei der KSO in begründeten Fällen ein Veto-Recht hat und einen Aufsteiger ablehnen kann. In diesem Fall wird ein weiterer Aufstiegskandidat gemeinsam von den GSO festgelegt.

    Beobachtungswesen

    • Anzahl der Beobachtungen der in der Kreisliga qualifizierten Schiedsrichter:
      • Die SR der Fördergruppe sollen mindestens sechsmal beobachtet werden.
      • SR, die freiwillig aus den Leistungsklassen ab Bezirksliga aufwärts ausgeschieden sind, werden nicht mehr beobachtet.
      • Alle übrigen SR können bei Bedarf beobachtet werden. Die dabei erzielte durch¬schnittliche Beobachtungspunktzahl kann bei der Bewertung des Klassenabstieges herangezogen werden.
    • Ein Anspruch auf eine Mindest-/Höchstzahl von Beobachtungen besteht nicht. Werden mehr als die Soll-Beobachtungen durchgeführt, sind die zeitlich ersten zu werten. Überzählige Beobachtungen werden nicht berücksichtigt.
    • Beobachtungsbögen bei Spielabbrüchen oder Verletzung des SRs im jeweiligen Spiel werden nicht gewertet, wenn die zweite Halbzeit noch nicht begonnen hat. Sobald das Spiel zur zweiten Halbzeit angepfiffen wurde und danach das Spiel abgebrochen wird oder der SR verletzt ausscheidet, wird der Beobachtungsbogen gewertet.
    • Das Beobachtungswesen der Kreis-und A-Klasse führen die SR-Gruppen in eigener Zuständigkeit durch.
    • Einspruchsverfahren
      • Einspruch gegen das Beobachtungsergebnis ist grundsätzlich nur möglich wenn ein nachweislicher Fehler des Beobachters vorlag (z.B. falsche Regelauslegung).
      • Der Einspruch ist innerhalb von 7 Tagen, nach möglichem Erhalt des Beobachtungs¬bogens, schriftlich beim KSO einzulegen.

        Ein außerhalb dieser Frist eingegangener Einspruch wird nicht behandelt.
      • Nach der getroffenen Entscheidung erstellt der KSO einen Bescheid für den Einspruchführer und informiert den Beobachter über das Ergebnis.
      • Bei positivem Entscheid für den Schiedsrichter ist,
        • der Beobachtungsbogen entsprechend anzuheben und in die Qualifikation einzubringen,

          oder
        • die Beobachtung in einem weiteren (zusätzlichen) Spiel zu veranlassen,

          oder
        • der Beobachtungsbogen aus der Wertung zu nehmen. In diesem Fall nimmt der SR mit der verbleibenden Anzahl an bewerteten Beobachtungsbögen an der Qualifikation teil.

    Wechsel eines Schiedsrichters

    • Wechsel in den Bereich des KSA Kreis München

      Wechselt ein Kreisliga-SR in der laufenden Saison von außerhalb zu einer SR-Gruppe des Kreises München, so entscheidet über seinen Einsatz in der Kreisliga in der laufenden Saison der KSO.
    • Wechsel innerhalb des Bereiches des KSA Kreis München

      Wechselt ein Kreisliga-SR in der laufenden Saison innerhalb der SR-Gruppen des Kreises München, so nimmt er seine bis dahin erreichten Beobachtungsbewertungen mit und muss als Überhangplatz geführt werden.

    Schlussbestimmungen

    • Beim Vorliegen besonderer zwingender Gründe behält sich der KSA München Ausnahmen von diesen Qualifikationsrichtlinien vor.
    • Sofern diese Qualifikationsrichtlinien nichts anderes festlegen, gelten die vom VSA Bayern erlassenen und jeweils gültigen Qualifikationsrichtlinien sinngemäß.
    • Änderungen dieser Qualifikationsrichtlinien sind nur durch den KSA München möglich und schriftlich beim KSO München vor Saisonbeginn (spätestens bis zum 01.06. eines jeden Jahres) zu beantragen.

      Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem KSA München.
    • Diese Richtlinien treten zum 1. Juli 2013 in Kraft.
    • Alle bisherigen Qualifikationsrichtlinien verlieren mit Inkrafttreten ihre Gültigkeit.
    • Die jeweils gültigen Leistungskriterien der Leisungsprüfung sind Bestandteil dieser Qualifikationsrichtlinien.

     

  • Richtlinien Hallenfußball/Futsal

    Umstrukturierung Hallenfußball zu Futsal:

    Híerzu wurden vom Präsidium die neuen Richtlinien für Hallenfußball veröffentlicht

    Achtung: Diese ändern sich grundlegend. Daher ist es ratsam sich die neuen Hallenrichtlinien in unserer Download Sektion (Unter "Lehrwesen") durchzulesen.

    Anweisungen bezüglich des Ordnungsdienstes

    Bitte achtet darauf, dass bei allen Herrenspielen der Heimverein einen Ordnungsdienst abstellt. 
     
    Wir müssen gleich am Anfang dafür sorgen, daß diese Anweisung an die Vereine umgesetzt wird. Auf dem Workshop der Spielbeobachter haben wir uns auf folgendes Prozedere geeinigt. Nach Erhalt des ESB ist der „Leiter des Ordnungsdienstes“ erkennbar. Der Spielbeobachter fragt nun nach Herrn/Frau … (LOD). Ist diese Person bis Spielbeginn nicht vor Ort, muß entweder eine Korrektur vorgenommen werden oder es erfolgt eine Meldung. Ähnlich könnt auch Ihr vorgehen. Der SR hat darauf zu achten, daß der Ordnungsdienst eingetragen ist und während des gesamten Spiels mit Armbinde oder Weste erkennbar ist.
     
    Bitte beachtet, dass Bernhard Slawinski sowohl Vereine, die diese Anweisung nicht umsetzen, als auch Schiedsrichter, die sich nicht um die Einhaltung dieser Anweisung kümmern, zur Anzeige bringt. Wir arbeiten auch diese Saison wieder intensiv mit verdeckten Spielbeobachtungen und unsere Beobachter sind angewiesen auf die Einhaltung zu achten. Diese Maßnahme dient vor allem zum Schutz der Schiedsrichter. Speziell die älteren Kameraden sind in der Vergangenheit sehr oberflächlich damit umgegangen und haben es alleine dadurch, den jüngeren Schiedsrichtern schwer gemacht, wenn sie eine Woche später auf die Einhaltung dieser Bestimmung bestanden haben.

    Wichtig:
    Bei Spielen mit einer offiziellen Spielbeobachtung (im DFB-Net und im ESB erkennbar – 4. Offizieller) wird vor dem Spiel zwingend eine Gesichtskontrolle von Euch durchgeführt!

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