Die Freiwillige Ehrenamtsversicherung ist eine freiwillige Unfallversicherung der VBG für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Sportvereinen. Diese kann den Versicherungsschutz in Ihrem Sportverein bei Bedarf ergänzen.
Die zu Versichernden müssen ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden oder im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen. Die herausgehobenen Aufgaben müssen nicht in der Satzung verankert sein. Auch Schiedsrichter können versichert werden.
Von zentraler Bedeutung für die Versicherung ist die Frage, ob die zu einem Unfall führende Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Nicht versichert sind private Tätigkeiten, wie z.B. Duschen nach der Schiedsrichtertätigkeit.
Versichert sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Der Beitragssatz für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt je versichertes Ehrenamt 4,70 Euro (Stand 2022). Mit Abschluss der Versicherung durch Meldung an den BLSV erfolgt die Abrechnung der Beiträge über die Verbandsabgabenrechnung, die der Verein erhält.
Der Abschluss erfolgt durch Meldung des zu versichernden Ehrenamtes online in verein360.
Mit Abschluss der Anmeldung gilt die Freiwillige Ehrenamtsversicherung zunächst für das laufende Kalenderjahr. Der Neuabschluss durch Hinzufügen von Ehrenämtern ist jederzeit möglich.
Die Unfallmeldung eines gewählten oder beauftragten Ehrenamtsträgers erfolgt per Unfallanzeige bei der VBG. Die Anzeige erfolgt online unter www.vbg.de → „Unfall melden“ nach vorheriger Registrierung des Sportvereins. Alternativ ist eine Meldung per Post möglich. Das Formular zur Unfallanzeige sowie Erläuterungen zum Ausfüllen der Unfallanzeige finden Sie in verein360. Der Unfall ist innerhalb von drei Tagen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallanzeige vom Vereinsvorstand gegenüber der VBG anzuzeigen, insbesondere wenn der Unfall eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit oder sogar den Tod des Versicherten zur Folge hat.
Die Unfallanzeige des Vereins enthält den Namen des Vereins, den Namen des Verletzten und den Nachweis des Amtes in der Satzung bzw. dessen Funktion im Verein im Rahmen des Auftrags. Zudem ist mit Angabe der BLSV-Vertragsnummer zu bestätigen, dass der Verein über den BLSV von der freiwilligen Versicherung für seine Ehrenamtlichen Gebrauch gemacht hat.