Zunächst wollte das Amtsgericht von einer Hauptverhandlung absehen und hatte den Co-Trainer demnach im Wege des Strafbefehls mit der vorgenannten Zahlung belegt. Hiergegen legte der Co-Trainer jedoch Einspruch ein, so dass das Amtsgericht doch eine mündliche Hauptverhandlung anberaumte. Hierin schilderte der junge Schiedsrichter noch einmal detailliert die Geschehnisse, welche auch durch vorhandenes Videomaterial belegt wurden und der Co-Trainer, der selbst Vater von zwei minderjährigen Kindern ist, dadurch auch als Täter überführt werden konnte. Dennoch bedurfte es noch immer mehrerer klarer Hinweise, bis der zunächst uneinsichtige Co-Trainer seinen Einspruch zurückzog und der Strafbefehl damit rechtskräftig wurde. Neben der Geldstrafe hat der Co-Trainer demnach gleichsam die kompletten Verfahrenskosten zu tragen.
Sowohl die Schiedsrichtergruppe des betroffenen Schiedsrichters als auch der Bezirksschiedsrichterausschuss Schwaben (BSA) begrüßten das Urteil. „Der Schutz unserer Schiedsrichter hat oberste Priorität, vor allem im Nachwuchsbereich,“ so Obmann Ingo Weber, „Ich bin froh, dass unser Jungschiedsrichter trotz dieses Vorfalles seinem Hobby treu geblieben ist und hoffe darauf, dass endlich ein Umdenken der Verantwortlichen und Eltern im Jugendbereich stattfindet." Bezirksschiedsrichterobmann Thomas Färber ergänzte hierzu, dass die strafrechtliche Verfolgung solcher Vorgänge Teil des eingeschlagenen Weges zur Bekämpfung von Gewalt gegen Schiedsrichter*innen auf den schwäbischen Sportplätzen ist: „Ein jeder muss wissen, dass der BSA jeden tätlichen Angriff oder vergleichbare strafrechtliche Handlungen gegen unsere schwäbischen Schiedsrichter*innen konsequent zur Anzeige bringt und demnach jeder Täter neben einem Sportgerichtsverfahren auch mit einer Ahndung durch die Strafverfolgungsbehörden rechnen muss. Diesen Weg werden wir konsequent und ausnahmslos weitergehen.“