Auf Einladung des Obmanns Hans Kroll hat der Vorsitzende des Kreis Sportgerichtes Donau/Isar Jonas Beinhofer und Regionalliga-Beobachter am 15.04.2024 die Schiedsrichtergruppe Ingolstadt in ihrer Pflichtsitzung besucht. Es waren 115 SR/-innen anwesend. Schwerpunkte seines Vortrages waren Ablauf eines Sportgerichtverfahrens und das „BFV Meldungsformular zu besonderen Vorkommnissen“. Nach seiner Vorstellung zum dem beruflichen Hintergrund als Jurist und seinen bisherigen Tätigkeiten im BFV stellte Jonas Beinhofer zunächst einige statistische Daten zum Kreis Donau/Isar vor. Hierzu gehören z.B. Tätlichkeiten von Spielern, Tätlichkeiten gegen SR, Unsportlichkeiten, rohes Spiel und Spielabbrüche. In der laufenden Saison wurden bereits 449 Fälle bearbeitet.
Zum Ende der Saison 2023/24 nehmen erfahrungsgemäß die Fälle nach der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) im Amateurfußball zu und das Kreis Sportgericht Donau/Isar, mit Jonas Beinhofer und seinen SR-Kollegen Nico Freisinger und Walter Marczika, wollen und müssen Sportgerichtsentscheidungen zügig und rechtssicher treffen. Die qualitativen Aussagen der SR/-innen im Meldungsformular, insbesondere bei FaD in den Spielen, ist für Entscheidungen von hoher Bedeutung, damit nicht unnötige Rückfragen diese verzögern. Hier sollten die SR/-innen sehr genau beschreiben, was passiert ist und wie z.B. die Verletzungen von Gegenspieler entstanden sind. Es helfen dabei die Fragestellungen im Dokument für die Meldungen/Sonderberichte.
Auch die Angabe der Spielkennung ist wichtig für die Zuordnung der Sportgerichtsentscheidungen. Das Word-Dokument soll im ESB in SpielPlus als PDF-Dokument hochgeladen und versendet werden. Damit schützt sich auch der/die Schiedsrichter/-in vor möglichen Manipulationen der Berichte. Es können auch Verhandlungen bzw. Anhörungen mit den Beteiligten notwendig werden, weil die Spieler/-innen und deren Verein oft anderer Meinung zu den Meldungen/Sonderberichte sind und eigene Stellungsnahmen schreiben, die dann oft vom Inhalt der SR-Meldung abweichen. Dabei können auch Bilder oder Videos der Vereine und/oder Zuschauer zur Beurteilung hilfreich sein. Letztlich soll auch der administrativen Aufwand niedrig bleiben. Es ist und bleibt Ziel des Sportgerichtes, möglichst schnell seine begründeten Entscheidungen im Amateurbereich zu treffen und an die betroffenen Vereine zu versenden. Das Strafmaß für Vergehen gegen SR/-innen werde dabei vom Verbandsanwalt behandelt.
Fazit: Qualität geht vor Quantität in den Meldungen/Sonderberichten. Sie helfen dem Sportgericht für seine Entscheidungen in den Verfahren.
In der anschließenden Diskussionen mit den anwesenden SR/-innen konnte Jonas Beinhofer direkt Tipps zu den Fragen geben. Anschließend bedankte sich der Obmann und KSO Hans Kroll bei Jonas Beinhofer und seinem Team für das sehr informative und interessante Referat und wünschte auch für seine Tätigkeit als SR-Beobachter weiterhin viel Erfolg.