Die Vorsitzenden der Sportgerichte des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) haben sich auf ihrer jährlichen Arbeitstagung in Bad Gögging intensiv mit dem Thema Rassismus und Diskriminierung auseinandergesetzt. Zum Auftakt beleuchtete Dr. Caroline Bechtel, stellvertretende Leiterin des Instituts für Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln, Paragraf 47 a der Rechts- und Verfahrensordnung, der speziell bei Diskriminierungsfällen zum Tragen kommt, und ging Schritt für Schritt die einzelnen Prüfungsschritte im Sportgerichtsverfahren durch.
Im Anschluss bearbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam mit Prof. Dr. Martin Nolte, Professor und Leiter des Instituts für Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln, in Workshops Fallbeispiele aus der Praxis, wobei der Fokus vor allem darauf lag, zu identifizieren, aus welchen Gründen bestimmte Handlung als Diskriminierung gewertet werden – und andere nicht.
Warum der Verband beim Thema Rassismus und Diskriminierung ohne Wenn und Aber eine strikte Null-Toleranz-Politik fährt, sich regelmäßig gemeinsam mit seinen Vereinen für Vielfalt einsetzt und warum er diese Haltung von allen 1,6 Millionen Mitgliedern erwartet, erklärte BFV-Vizepräsident Jürgen Pfau, Leiter der AG Gesellschaftliche Verantwortung, bei einer Podiumsdiskussion mit Verbands-Schiedsrichterobmann Prof. Dr. Sven Laumer, Oskar Riedmeyer (Vorsitzender des Verbands-Sportgerichts) und Prof. Dr. Martin Nolte.
"Bei Rassismus und Diskriminierung gibt es keine graduelle Abstufungen oder minderschwere Fälle. Wir werden deshalb auch weiterhin jeden einzelnen Fall konsequent aufarbeiten und mit dem uns zur Verfügung stehenden Strafmaß konsequent ahnden. Auch weil wir hoffen, dass die ausgesprochenen Strafen einen erzieherischen Effekt haben und somit eine Verhaltensveränderung erreichen können. Und es bleibt dabei: Unsere Sportplätze sind kein rechtsfreier Raum. Wer sich bei uns menschenverachtend benimmt, hat keinen Platz in unserer Fußballfamilie", erklärte BFV-Vizepräsident Pfau.
Das sahen auch Verbands-Sportgerichts-Vorsitzender Oskar Riedmeyer und Verbands-Schiedsrichterobmann Sven Laumer so, die noch einmal die Notwendigkeit unterstrichen, ähnliche Fälle auch gleich abzuhandeln. "Es ist wichtig, dass alle Beteiligten hier auf einem identischen Stand sind – Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie die Kolleginnen und Kollegen der unabhängigen Sportgerichtsbarkeit", erklärte Laumer, der speziell auch im Schiedsrichterbereich auf Schulungen mit Experten setzt.