Es wird heutzutage immer schwieriger, langfristige und verbindliche Prognosen zu den Rahmenbedingungen im bayerischen Amateurfußball abzugeben. Zu schnell ändern sich mittlerweile politische, gesellschaftliche und damit auch oft finanzielle Rahmenbedingungen, die nicht vom Verband zu beeinflussen sind und die zunehmende Komplexität insbesondere finanzieller Konstrukte machen es noch einmal schwerer.
Der BFV-Vorstand hat erkannt, dass es hier mehr Handlungsspielraum braucht, um als Verband schneller auf sich verändernde Szenarien reagieren zu können und deshalb auf dem 26. Ordentlichen Verbandstag einen dreiteiligen Initiativantrag zur Finanzierung des Haushalts als etwaige Reaktion auf möglicherweise sich zwischen den Verbandstagen verändernde Rahmenbedingungen gestellt.
Klar ist auch, dass etwaige finanzielle Anpassungen unter Miteinbeziehung der „AG Finanzen“ vonstattengehen. Mit Gründung der „AG Finanzen“ hatte der BFV 2017 einen in Deutschland einzigartigen Kurs eingeschlagen und folgt diesem seither konsequent: Der BFV lud alle interessierten Mitglieder der Vereine aus ganz Bayern zur Teilnahme ein und legte dabei nicht nur alle Fakten zur Ausgaben- und Einnahmesituation offen. Gemeinsam mit den Vereinsvertreter*innen stellte der BFV um Schatzmeister Jürgen Faltenbacher in intensiven Arbeitstreffen das Finanzgebaren des größten DFB-Landesverbandes auf den Prüfstand und erarbeitete Empfehlungen für künftige Einnahmen und Ausgaben. Die Vereine nehmen somit seither unmittelbar Einfluss auf das aktuelle und kommende finanzielle Konstrukt des BFV.
Die Delegierten stimmten in Bad Gögging mit überragender Mehrheit für den Antrag. Das klare Votum gibt dem BFV-Vorstand künftig mehr Handlungsspielraum, um schneller auf veränderte Szenarien zu reagieren.
Teil 1: Schnelles Reagieren bei erheblichem Rückgang der Zuschüsse oder sonstiger Transferleistungen
Ab sofort kann der Verbands-Vorstand neben der inflationsbedingten Gebührenerhöhung die Gebühren zum 1. Januar eines Kalenderjahres erhöhen, wenn die Transferleistungen seitens der Bundesligavereine, die sich Zuschüsse des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) oder des Bayerischen Landes-Sportverbandes in gravierendem Maße ändern. Grundsätzlich ist aber keine Gebührenerhöhung geplant.
Die vom BFV nicht zu beeinflussenden Zuschüsse machen aktuell ca. 25 Prozent der Gesamteinnahmen aus. Derzeit ist eine Änderung der Sportförderrichtlinie ab dem 1. Januar 2023 geplant, deren Auswirkungen nicht abzusehen sind. Sollte es durch solche Veränderungen und trotz geeigneter Sparmaßnahmen nicht möglich sein, einen ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten, soll es unter Einbeziehung der „AG Finanzen“ künftig die Möglichkeit einer Gebührenanpassung geben.
Teil 2: Veränderung der Gebührenstruktur im Trainerausbildungsbereich
Zum 1. Januar 2023 kann der Verbands-Vorstand eine Änderung der Finanzordnung in Bezug auf die Gebührenstruktur in der Trainerausbildung durchführen (Finanzordnung in Verbindung mit der Anlage zur Finanzordnung im § 11 in den Nummern 23 bis 26).
Der DFB plant, die Ausbildungsordnung für die Ausbildungslehrgänge C-Lizenz und B-Lizenz zum 1. Juli 2022 grundlegend zu verändern. Es soll eine Abkehr von den klassischen 3x1 Woche geben. Geplant sind neue Ausbildungen, neue Anrechnungsmöglichkeiten und insgesamt eine neue Lehrgangstruktur. Es verändern sich also möglicherweise nicht nur die Stundenanforderungen der unterschiedlichen Inhalte und Stufen, sondern auch die Durchführungsformate. Die angedachten Änderungen werden auch verstärkt Online-Ausbildungen und weitere Mischformen des Unterrichts vor Ort beinhalten. Zudem sollen die Ausbildungsinhalte selbständig und dezentral erarbeitet werden, zentrale und dezentrale Lerneinheiten angeboten werden, sowie reine Online- und Video-Lehrgänge stattfinden. Hierfür wurde bis dato noch keine Anpassung der BFV-Ausbildungen erarbeitet und entsprechend auch keine angepasste Gebührenstruktur. Zudem gibt es auch noch keine finale Version der Sportförderrichtlinien, die zum 1. Januar 2023 geändert werden. Daher ist auch die künftige Bezuschussung derzeit noch unklar.
Teil 3: Anpassung Fahrtkostenerstattung
Der BFV-Vorstand darf aktuell lediglich im Falle einer Änderung der Wegstreckenentschädigung im Bundesreisekostengesetz eine Anpassung der Fahrtkostenerstattung in den Ordnungen des BFV beschließen.
Aufgrund der derzeitigen Preisentwicklung, insbesondere mit Auswirkung auf die Kosten für Fahrten mit Kraftfahrzeugen, deckt die derzeitige Fahrtkostenerstattung von 0,30 Euro pro Kilometer in den meisten Fällen die entstandenen Kosten nicht (mehr). Die Auswirkungen auf das ehrenamtliche Engagement sind nur schwer abschätzbar. Die Höhe der Erstattung von Reisekosten orientiert sich in der Regel an der Höhe der Erstattungsregelung im Bundesreisekostengesetz (BRKG). Möglicherweise erlaubt der Bundesgesetzgeber hier in Zukunft eine andere Erstattung der Reisekosten. Diese dann möglicherweise erhöhte Erstattungsmöglichkeit der Reisekosten sollte vom BFV in die Ordnungen des BFV implementiert werden können.