Zwölf Tage nach Inkrafttreten der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat das Gesundheitsministerium sowohl die jetzt vorgenommene erste Änderung veröffentlicht sowie gemeinsam mit dem Innenmisterium auch die lange erwartete aktualisierte Fassung des "Rahmenkonzepts Sport" publiziert.
Dabei ist jetzt auch klar geregelt, dass keine Maskenpflicht beim Sporttreiben gilt.
Der Bayerische Fußball-Verband hat auf Basis der jetzt vorliegenden staatlichen Verordnungen sein Muster-Infektionsschutzkonzept angepasst. Wir erachten es für wichtig, dass unsere Vereine trotz des organisatorischen Mehraufwands ihr Sport-Angebot für ihre Mitglieder auch aufrechterhalten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten wurden ebenfalls bereits angepasst. Neuerungen werden fortlaufend eingepflegt.
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