Das erweiterte Infektionsschutzgesetz mit der sogenannten "Bundes-Notbremse" tritt an diesem Samstag (24. April 2021) in Kraft - es erlaubt für Kinder unter 14 Jahren zwar minimale Erleichterungen: Für den Trainingsbetrieb im Freistaat gilt trotzdem weiter die aktuell veröffentlichte Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Im Klartext: Lockerungen beim Sport bleiben auch für die Kids aus!
Sportausübung ist zulässig (gültig seit 8. März 2021):
Der BFV verweist in diesem Zuge darauf, dass die aktuellen Regelungen vor Ort die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden auf ihren Internetseiten (Landkarte) veröffentlichen.