Die Bayerische Staatsregierung hat nach der Regierungserklärung von Markus Söder in der aktuell gültigen Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Änderungen vorgenommen, die auch den Amateurfußball-Spielbetrieb betreffen.
So besagt der am 22. Oktober 2020 geänderte § 26 (2) 2, dass beim Überschreiten des 7-Tage-Inzidenzwertes 100 (Ampelfarbe dunkelrot) die Zahl der Zuschauer auf 50 begrenzt ist – nicht mit inbegriffen sind hierbei Spieler, Trainer und Funktionspersonal.
Bereits vor einer Woche hatte das Kabinett beschlossen, dass Besucher von Fußballspielen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 35 zwingend einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben.
Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionen hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) die zusätzliche Möglichkeit kostenloser Spielverlegungen geschaffen – und zwar für alle Vereine, die in einer Region mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert ab 50 beheimatet sind oder nicht zu Partien in solche Gebiete reisen wollen (bzw. nicht gegen Gegner aus solchen Gebieten antreten wollen). Eine Zustimmung des gegnerischen Vereins ist dabei nicht erforderlich. Es reicht aus, einen Antrag beim jeweiligen Spielleiter zu stellen sowie den Gegner rechtzeitig über eine solche Entscheidung von Vereinsseite zu informieren. Eine Benachrichtigung aller Beteiligten muss sichergestellt sein. Einen entsprechenden Beschluss hat der BFV-Vorstand jetzt gefasst, zu Beginn der kommenden Woche wird das Gremium die ohnehin sehr dynamische Infektions-Lage neu bewerten.