Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zum LAG-Vorschlag „Junioren“, der vom BFV-Vorstand beschlossen wurde. Bei Rückfragen kannst du dich per E-Mail an lag-junioren@bfv.de wenden.
Welchen Umgang mit der Saison 2019/20 im Juniorenbereich schlägt die Lösungs-Arbeitsgruppe (LAG) „Spielbetrieb Liga und Pokal Junioren/Juniorinnen“ vor?
Der Vorschlag der Lösungs-Arbeitsgruppe (LAG) „Spielbetrieb Liga und Pokal Junioren/Juniorinnen“ sieht vor, die aktuell wegen der Corona-Pandemie unterbrochene Saison 2019/20 im Juniorenbereich abzubrechen.
Für den Herrenbereich wurde beschlossen, die Saison 2019/20 auszusetzen und ab 1. September – sofern durch staatliche Vorgaben erlaubt – danach fortzusetzen. Warum schlägt die LAG „Spielbetrieb Liga und Pokal Junioren/Juniorinnen“ bei den Junioren ein abweichendes Vorgehen vor?
Der Juniorenbereich ist in seiner Ausgestaltung vielfältiger und daher differenziert zum Herrenspielbetrieb zu betrachten. Der BFV hat bei seiner Grundsatzentscheidung zur Saisonfortsetzung immer betont, dass der Nachwuchsbereich gesondert zu betrachten sein wird. Dies ist nun auch geschehen. Die Unterschiede werden im Folgenden genauer beleuchtet.
> Ziele des Juniorenspielbetriebs
Die wesentlichen Ziele des Juniorenspielbetriebs sind die Gewinnung, die alters- und entwicklungsgerechte Ausbildung (u.a. Talentförderung), das Heranführen an den wettbewerbs- und ergebnisorientierten Spielbetrieb sowie die anschließende Eingliederung von Spielern in den Herrenfußball.
> Altersklassen
Die Juniorenspieler werden in sieben Altersklassen (A- bis G-Junioren) geführt. Die Einteilung in Altersklassen ist der alters- und körpergerechten Entwicklung geschuldet. Einhergehend wachsen Spielfelder, Torgrößen und Bälle mit den Spielern mit.
Besonders „betroffen“ sind davon aktuell die Jahrgänge 2007 (Wechsel auf Großfeld) und 2009 (Wechsel auf Kompaktfeld). Mit dem Eintritt in die Altersklasse der A-Junioren ist das körperliche Wachstum im Regelfall abgeschlossen.
Der Herrenspielbetrieb wird dagegen in einer einzigen Altersklasse gespielt. Die Rahmenbedingungen ändern sich beim Eintritt eines Spielers in den Herrenbereich nicht mehr.
> Einsatz von A-Junioren in Herrenmannschaften
Der Jahrgang 2001 hat bereits zum 1. August 2019 ein Sonder-Spielrecht in Herren-Mannschaften erhalten. Der Jahrgang 2002 – als junger A-Junior – erhält mit Vollendung des 18. Lebensjahres dieses Sonder-Spielrecht. Zum 1. September 2020 betrifft dies ca. 70 Prozent der Spieler dieses Jahrgangs. Bei einer Saisonverlängerung haben ab September mindestens 85 Prozent aller aktuellen A-Juniorenspieler ein Sonder-Spielrecht in Herrenmannschaften.
Dieser Umstand lässt befürchten, dass es zu einer erhöhten Anzahl an Abmeldungen von A-Junioren-Teams – insbesondere auf Kreisebene – kommen wird. Eindämmen lässt sich dies lediglich durch einen Entzug des Sonder-Spielrechts (z.B. für Spieler, die nach dem 12. März 2002 geboren wurden; angelehnt an die Einstellung des Spielbetriebs zum 13. März 2020). Dem sukzessiven, konsequenten und altersgerechten Heranführen an den Herrenbereich würde diese Vorgehensweise aus unserer Sicht jedoch widersprechen.
Im Rahmen des Abbruchs rücken die Jahrgänge auf. Ein Spieler des Jahrgangs 2002 gilt als älterer A-Junior, ein Spieler des Jahrgangs 2003 als junger A-Junior. Dadurch wird das Einsatzrecht im Herrenbereich durch A-Juniorenspieler eingeschränkt und schützt damit den Juniorenspielbetrieb.
Gleichzeitig erhält der Herrenspielbetrieb während der laufenden Saison einen Zuwachs an Spielern.
> (nicht) aufstiegsberechtigter Spielbetrieb
Im Juniorenbereich spielen 53 Prozent der über 14.100 Mannschaften der C- bis F-Junioren in nicht-aufstiegsberechtigten Gruppen. Der überwiegende Anteil des aufstiegsberechtigten Spielbetriebs findet zudem auf Kreisebene statt. Dadurch wird deutlich, dass im Juniorenbereich der Fokus auf dem Breitensport liegt.
Sicherlich gilt auch für den Herrenspielbetrieb, dass der überwiegende Teil der Mannschaften auf Kreisebene aktiv ist. Dieser Spielbetrieb findet aber fast ausschließlich (92 Prozent) in aufstiegsberechtigten Spielgruppen statt.
> Entwicklung von Mannschaften im Saisonverlauf
Durch verschiedene Einflussfaktoren, die letztendlich einen Spielermangel ergeben, müssen im Laufe eines Spieljahres zahlreiche Mannschaften aus dem Spielbetrieb genommen werden. Hinzu kommt, dass wir derzeit von Spieljahr zu Spieljahr einen Rückgang an Mannschaften verzeichnen. Bei einer Saisonverlängerung ab September ist daher davon auszugehen, dass beide Faktoren zusammen in zahlreichen Spielgruppen – insbesondere auf Kreisebene – Löcher in die Spielpläne reißen werden. Von einem geregelten Spielbetrieb kann dann sicherlich nicht mehr ausgegangen werden.
> Ligen- & Spielsysteme
Während das Ligensystem auf der Verbands- und Bezirksebene einheitlich aufgebaut ist, unterscheidet es sich auf Kreisebene deutlich. In elf von 22 Spielkreisen werden unterschiedliche Spielsysteme (z.B. Qualifikations- und Aufstiegsrunden, Jahrgangsligen oder Meldeligen) durchgeführt.
Das Ligensystem im Herrenspielbetrieb ist dagegen von der Bayernliga bis zur C-Klasse einheitlich. Nur in einigen wenigen Kreisen wird ein flexibler Spielbetrieb für Herren-Reservemannschaften angeboten.
> Ligagröße & Rahmenterminkalender
Während der Spielbetrieb in den Junioren-Verbandsspielklassen mit 14 Teams je Spielgruppe und auch in Ferienzeiten durchgeführt wird, reduziert sich die Anzahl der Teams in den darunterliegenden Spielklassen deutlich. Meisterschaftsspiele während der Ferienzeiten – insbesondere auf Kreisebene – werden bei den Spielansetzungen soweit möglich vermieden.
Spielgruppen mit bis zu zehn Mannschaften sind auf Kreisebene keine Seltenheit, sondern eher der Regelfall.
Dagegen wird im Herrenspielbetrieb auf Verbandsebene mit 18 Teams und auf Bezirks- und Kreisebene mit bis zu 16 Teams gespielt. Ein Beginn des Spieljahres im Juli bzw. August und die Ansetzung in weiteren Ferienzeiten (insbesondere Ostern) sind daher unumgänglich.
Wie werden die bereits durchgeführten Spiele nach dem Abbruch gewertet und in einer Tabelle eingeordnet?
In jeder Spielgruppe werden alle in Wertung gespielten sowie durch Sportgericht gewerteten Spiele bei der Bildung der Abschlusstabelle berücksichtigt. Aufgrund der unterschiedlichen Anzahl an Spielen wird die Reihung der Mannschaften anhand der Quotientenregelung (Anzahl Punkte im Verhältnis zur Anzahl der Spiele) erfolgen, d.h. die Mannschaft mit dem größten Quotienten ist Erstplatzierter und diejenige mit dem kleinsten Quotienten steht auf dem letzten Platz. Bei der Quotientenregelung wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Wer darf in die nächsthöhere Liga aufsteigen?
Das Aufstiegsrecht kann die jeweils bestplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft – üblicherweise das Erstplatzierte Team – wahrnehmen. Gleiches würde für die Mannschaften, die auf einem feststehenden Aufstiegs-Relegationsplatz steht (z.B. Zweitplatzierter der Junioren-Landesligen), gelten.
Wird es auch Absteiger geben?
Zum sportlichen Wettbewerb gehört neben dem Aufstieg auch der Abstieg. Grundsätzlich sollen Mannschaften, die in der Saison 2019/20 keinen einzigen Punkt erspielt haben, in die nächsttiefere Liga absteigen.
Werden durch diese Regelungen die Spielgruppen nicht größer?
Ja, das ist richtig. Die LAG und der Verbands-Jugendausschuss haben sich daher dafür ausgesprochen, die Spielgruppen auf eine maximale Anzahl von zehn Mannschaften zu begrenzen. Dadurch wird es in den meisten Spielklassen zu mehreren Spielgruppen kommen.
Bisher wurde eine Saison im Modus „Hin- und Rückrunde“ ausgespielt. Wird das auch im Spieljahr 2020/21 der Fall sein?
Nein. Nachdem nicht klar ist, ab wann wieder ein Wettkampfbetrieb von der Bayerischen Staatsregierung zugelassen wird und ob es erneut zu einer Aussetzung des Spielbetriebs kommt, ist folgende Vorgehensweise geplant:
> möglicher Start im Herbst und keine Unterbrechung bis zum offiziellen Saisonende im Jahr 2021:
Nach einer absolvierten einfachen Runde im Herbst wird der Auf- und Abstieg zwischen den einzelnen Spielklassen vollzogen. Im Frühjahr 2021 beginnt ein neues Spieljahr unter Beibehaltung der gleichen Altersklassen, welches ebenfalls mit dem Vollzug des Auf- und Abstiegs enden und in das Spieljahr 2021/22 übergehen wird.
> möglicher Start im Herbst und Unterbrechung der Saison:
In diesem Fall wird das zweite Spieljahr innerhalb der Saison 2020/21 ausfallen und der Auf- und Abstieg aufgrund des ersten Spieljahres zur Saison 2021/22 durchgeführt.
> möglicher Start im Frühjahr 2021:
In diesem Fall wird eine einfache Runde mit dem abschließenden Auf- und Abstieg zur Saison 2021/22 durchgeführt.
Gibt es beim Vereinswechsel von Junioren Änderungen?
Nein, die Regelungen des Vereinswechsels für Junioren bleiben grundsätzlich unverändert.
Wie sieht es beim Vereinswechsel von Spielern des älteren A-Junioren-Jahrgangs aus?
Die Spieler des Jahrgangs 2001 bilden die Ausnahme. Sie gelten bereits im alten bzw. aktuellen Spieljahr 2019/20 als A-Juniorenspieler des älteren Jahrgangs und werden wechseltechnisch gemäß der Spielordnung behandelt. Die wechseltechnische Behandlung der Spieler des Jahrgangs 2002 (Übergang vom jüngeren zum älteren A-Junioren) ist explizit in § 32 der Jugendordnung - siehe dortige Tabelle - festgelegt. Eine Ausnahme bildet lediglich die Höhe der Ausbildungsentschädigungsbeträge, die sich wiederum nach den in der Spielordnung festgelegten Höchstbeträgen richtet. Hier wurden für den Sommer 2020 abweichende Regelungen getroffen. (https://www.bfv.de/der-bfv/satzung-und-richtlinien/amtliche-mitteilungen-verbandsebene)
Welche Vereinswechselbestimmungen gelten für Junioren des Jahrgangs 2003 und jünger?
Bei Junioren des Jahrgangs 2003 und jünger bleibt es bei den bekannten Wechselbestimmungen. Die Abmeldung muss zwischen 1. Juni und 15. Juli erfolgen. Der Passantrag muss bis spätestens 30. September beim BFV eingehen. Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er verpflichtet, dem Spieler, der Verbandsgeschäftsstelle oder dem neuen Verein den Spielerpass mit dem Vermerk über die Freigabe oder Nicht-Freigabe innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden. Bei Zustimmung des abgebenden Vereins wird das Verbands-Spielrecht ab Eingang der Unterlagen, frühestens ab 1. August, erteilt. Bei Nichtzustimmung des abgebenden Vereins wird eine Wartefrist für Verbandsspiele von drei Monaten angesetzt (ausgenommen sind die Altersklassen E, F und G). Es gelten die Paragrafen 23ff. der Jugendordnung unverändert.
Werden die Bayerischen Hallenmeisterschaften 2021 durchgeführt?
Die Durchführung der Bayerischen Hallenmeisterschaften ist grundsätzlich geplant, hängt jedoch von der Freigabe für Hallenwettkampfbetrieb durch die Bayerische Staatsregierung ab. Der Verbands-Jugendausschuss hat einen Drei-Stufen-Plan entwickelt, der je nach Freigabezeitpunkt greift:
Wird der Kaufland Soccer Cup 2020 nachgeholt?
Ganz klares „Ja“. Gemeinsam mit Kaufland wollen wir den Spielern des aktuellen E-Junioren-Jahrgangs (2009 und 2010) das Erlebnis des Kaufland Soccer Cups ermöglichen. Geplant ist eine Durchführung noch im Herbst 2020 – sofern die Bayerische Staatsregierung die entsprechenden Lockerungen verfügt.