Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat in insgesamt acht Webinaren von Freitag bis Sonntagabend allen Vereinen in ganz Bayern ein Modell für die Fortführung des aktuell aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgesetzten Spielbetriebs vorgestellt, das dem Wunsch nach Planungssicherheit gerecht wird, gleichzeitig aber auch größtmögliche Flexibilität für den Verband gewährleistet, rechtliche Sicherheit in Bezug auf Haftungsfragen bietet und einem fairen Wettbewerb Rechnung trägt. Der Vorschlag des BFV-Vorstandes sieht vor, den kompletten Spielbetrieb bei Frauen und Männern, Juniorinnen und Junioren im Freistaat generell bis zum 31. August 2020 weiter auszusetzen, die Saison 2019/20 danach fortzusetzen und in jedem Fall regulär zu beenden. Was die Fortsetzung im Nachwuchsbereich angeht, müsse man differenzierter vorgehen, so BFV-Präsident Koch. Bis Sonntagabend (18 Uhr) konnten die Vereine online über das vorgeschlagene Modell abstimmen und zu einem Meinungsbild beitragen. Die Ergebnisse wird der BFV am Montag gegen 14 Uhr veröffentlichen.
In den vergangenen Wochen hatte der BFV mehr als 5100 Vereinsfunktionäre im gesamten Freistaat persönlich kontaktiert, in über 70 Videokonferenzen die bisherigen Entscheidungen transparent dargelegt und gleichzeitig Meinungsbilder zur Lage an der Basis eingeholt. Zudem hat der BFV in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut SLC eine für die bayerische Amateurfußballbasis repräsentative Umfrage durchgeführt. Dabei hatte sich deutlich gezeigt, dass die BFV-Mitgliedsvereine eine mittelfristige Planungssicherheit hinsichtlich der aktuell bis auf weiteres unterbrochenen Spielzeit für unabdingbar erachten. Dieser Forderung trägt der BFV mit dem vorgeschlagenen Modell Rechnung.
„Wir wollen keine Geisterspiele, wir wollen keine juristischen Streitigkeiten, wir wollen den fairen Wettbewerb und Entscheidungen auf dem Platz – nicht am grünen Tisch! Da aktuell aber niemand mit Gewissheit sagen kann, ob tatsächlich ab dem 1. September 2020 wieder gespielt werden kann, brauchen wir aber gleichzeitig eine Lösung mit größtmöglicher Flexibilität. Für den BFV gibt es genau aus diesem Grund auch keine Alternative zum Vorschlag, die aktuelle Saison in jedem Fall zu Ende zu spielen, sobald das wieder möglich ist“, sagte BFV-Präsident Rainer Koch bei einem Mediengespräch am Freitag, bei dem er auch ausführlich auf die Gründe einging, die aus Sicht des BFV gegen den Abbruch und die Annullierung der Saison 2019/20 sprechen. „Mit unserem im Vorstand erarbeiteten Vorschlag hätten die Vereine die zurecht eingeforderte Planungssicherheit, außerdem gehen wir so gezielt heiklen Haftungsfragen aus dem Weg. Wer jetzt abbricht, zerschießt sich die laufende Saison und hat gleichzeitig auch keinerlei Garantie für die Spielzeit 2020/21, was Startzeitpunkt, Mannschaftsstärke pro Liga und Anzahl der Auf- und Absteiger anbelangt.“ Zuletzt war der Amateur-Spielbetrieb in England und Österreich abgebrochen worden, was zur Folge hat, dass Vereine bereits rechtliche Schritte gegen die Entscheidung angekündigt haben. Klagen sowohl hinsichtlich der sportlichen Wertung, aber auch wegen finanzieller Schäden, weil sich mit Sponsoren geschlossene Verträge nicht erfüllen lassen. „Genau das würde auch uns bei einem Saisonabbruch drohen. Denken wir an den Vereinsheimpächter, dem bei einem Saisonabbruch erhebliche Einnahmeeinbußen drohen. Da ist klar, wen er in Regress nehmen wird: Uns als Verband, der den Abbruch verfügt hat. Das ist keine Option“, nannte Koch ein Beispiel: „Noch viel weitreichender wäre aber wohl die Frage, wie im Falle eines Abbruches die sportliche Wertung vorzunehmen ist. Hierfür gibt es keine rechtlich einwandfreie und schon gar nicht sportlich faire Lösung. Das wird zudem auch Klagen nach sich ziehen. Niemand kann einem Tabellenzweiten nachweisen, dass er selbst einen rein theoretischen Rückstand nicht noch aufgeholt hätte. Das haben wir im Fußball alles schon tausende Male erlebt. Gleiches gilt für die Abstiegsfrage.“
Aller Voraussicht nach wird der BFV-Vorstand am kommenden Mittwoch tagen und auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse zum Meinungsbild der Vereine eine Entscheidung treffen. Für den Fall, so Koch, dass der Vorschlag des BFV-Vorstands keine Mehrheit erhält, würde das sehr wahrscheinlich einen Außerordentlichen Verbandstag zur Konsequenz haben.
Was passiert, wenn der Vorschlag des BFV-Vorstands keine Mehrheit erhält?
Rainer Koch: Dann wird es höchstwahrscheinlich einen Außerordentlichen Verbandstag geben müssen. Die Bundesregierung hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass dieser auch digital stattfinden könnte. Ich stelle aber nochmals klar: Für den Vorstand gibt es keine bessere Alternative zum vorgestellten Vorschlag. Wir sind nicht bereit, die persönliche Haftung für einen Abbruch zu übernehmen. Wir sind uns aber selbstverständlich bewusst, dass der BFV ein Verband seiner Mitglieder ist. Sollte der Vorstandsvorschlag keine Mehrheit finden, müssten die Mitglieder und Vereine auf dem Außerordentlichen Verbandstag einen Antrag stellen mit ihrem Lösungsvorschlag stellen und eine Entscheidung mit allen Konsequenzen treffen. Davor müsste ein Haftungsausschluss des Vorstands beschlossen werden.
Was passiert, wenn auch ab dem 1. September 2020 kein Spielbetrieb stattfinden kann?
Rainer Koch: Die Flexibilität ist eines der entscheidenden Argumente für den Vorschlag des Vorstands. Wenn die Saison 2019/20 auf jeden Fall zu Ende zu gespielt wird, kann flexibel auf Veränderungen reagiert werden. Sofern es möglich ist, ab dem 1. April 2021 wieder zu spielen, sind wir in der Lage, die Saison 2019/20 zu retten. Wir hoffen natürlich, dass es nicht so lange dauert. Unsere Überlegungen und Planungen gehen vom 1. September 2020 aus. Sollte es aber tatsächlich so kommen, dass sehr lange nicht gespielt werden kann, wären wir trotzdem in der Lage, zumindest die jetzige Saison zu Ende zu bringen.
Gilt der Vorschlag des Verbandes, die Saison bis 31. August auszusetzen für alle Ligen und Altersklassen bei Frauen, Männern, Juniorinnen und Junioren?
Rainer Koch: Nein. Diese Entscheidung gilt für den Spielbetrieb der Männer und Frauen einschließlich der Bayernligen und abwärts. Die Regionalliga folgt einer anderen Regelung, da sie auch von den DFB-Entscheidungen zur 3. Liga abhängig ist. Klar ist aber: Gespielt wird weder in der Regionalliga, noch bei Männern und Frauen, noch im Jugendbereich vor dem 1. September.
Welche Regelungen gelten für die Regionalliga Bayern?
Rainer Koch: In der Regionalliga Bayern wird es definitiv keine sogenannten „Geisterspiele“ geben. Das haben wir mit den Vertretern der Regionalligisten herausgearbeitet und gemeinsam einstimmig vereinbart. Ebenfalls wird dort nicht vor dem 1. September 2020 gespielt werden. Wir warten hier aber noch auf weitere Direktiven des DFB.
Was gilt für den Jugendspielbetrieb?
Rainer Koch: Der Jugendbereich muss viel individualisierter betrachtet werden. Unser Verbands-Jugendleiter Florian Weißmann erarbeitet mit den Führungskräften aus dem Jugendfußball Szenarien, die die unterschiedlichen Problemstellungen im Jugendfußball mit einbeziehen. Vor dem 1. September wird aber definitiv nicht gespielt werden. Es macht aber einen großen Unterschied, ob wir den U10-Bereich betrachten oder den Bereich der A-Junioren oder B-Juniorinnen, wo es auch um Auf- und Abstiege geht. Das ist ein Thema der nächsten Wochen, sobald die Grundsatzfrage geklärt ist.
Was passiert, wenn doch (deutlich) vor dem 1. September 2020 wieder gespielt werden kann?
Rainer Koch: Dieses Szenario halten wir für sehr unwahrscheinlich. Klarheit, schnelle Entscheidungen und Planungssicherheit für die Vereine sind jetzt wichtiger als die theoretische Möglichkeit, dass es auch vor dem 1. September 2020 weitergehen könnte. Nach unserer Auffassung und den Eindrücken aus den Webinaren ist das der Wille der bayerischen Vereine. Die Mehrheit will Klarheit haben, ab wann frühestens wieder gespielt werden kann. Diese Konstellation wird für alle Ligen gelten, auch für die Regionalliga Bayern. Unser Vorschlag betrifft alle bayerischen Vereine bis hin zu den Bayernligen der Männer und Frauen. Da die Regionalliga den Grenzspielbereich zum DFB darstellt, können wir noch keine abschließende Entscheidung für diese Liga vorstellen. Dafür müssen wir erst die Vorgaben des DFB abwarten.
Wie gestaltet sich die Spielzeit 2020/21 im Falle, dass ab dem 1. September 2020 zunächst die jetzige Saison (2019/20) fortgesetzt wird?
Rainer Koch: Wir können für den Fall, dass wieder gespielt werden kann, flexibel darauf reagieren, wie die Saison 2020/21 aussehen wird, da wir einen Zeitraum zur Verfügung haben, in dem wir die finalen Entscheidungen für die Saison 2020/21 treffen können. Der Zeitpunkt, ab dem wieder trainiert werden kann, bestimmt den Zeitpunkt des Starts der neuen Saison. Wenn dieses Jahr überhaupt nicht mehr gespielt werden kann, könnte das zur Folge haben, dass es dann keine Saison 2020/21 gibt. Aber dann würde wenigstens die jetzige Saison 2019/20 zu Ende gespielt werden.
Wenn die Spielzeit fortgesetzt werden kann, steht im Anschluss an die Saison 2019/20 ein Zeitraum zur Verfügung, in dem wir individuelle Lösungen für die Ligen erarbeiten können, wie beispielsweise eine verkürzte Saison 2020/21 aussehen könnte. Wir werden in diesem Zeitraum zwischen Saisonende 2019/20 und dem Start der Spielzeit 2021/2022 wohl auch einen Spielbetrieb haben. Wir reagieren flexibel, weil wir dann auch wissen, welche Zeitspanne zur Verfügung steht. Es macht einen großen Unterschied, ob in einer Liga 18 oder zwölf Mannschaften spielen. Heute können wir diese Entscheidung noch nicht treffen. Das ist eines der großen Argumente gegen den Abbruch der Saison. Wer abbricht, zerschießt sich die Spielzeit 2019/20 und hat keine Gewissheit, dass die Saison 2020/21 in geordneter Art und Weise gespielt werden kann.
Gibt es bereits Modelle für eine verkürzte Saison 2020/21?
Rainer Koch: Das ist zum jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation und entspricht nicht unserer Vorgehensweise. Analog zum momentanen Vorgehen werden wir solche Modelle zu einem gegebenen Zeitpunkt mit den jeweiligen Entscheidungsträgern in den Vereinen besprechen. Klar ist, dass aufgrund der unterschiedlichen Ligen-Struktur individualisiert vorgegangen werden muss. Diese Modelle können aber erst aufgestellt werden, wenn wir wissen, wann genau der Spielbetrieb wiederaufgenommen werden kann.
Wie kommt das Datum 31. August zustande?
Rainer Koch: Der 1. August ergibt aus unserer Sicht wenig Sinn, denn dann müsste ab dem 1. Juli überall wieder Kontaktsport möglich sein. Davon gehen wir nicht aus. Natürlich kann die Lage sich auch anders entwickeln. Aber das ist eine Abwägungssache: Klarheit und Sicherheit für die Vereine auf der einen, die theoretische Möglichkeit früher anzufangen, auf der anderen Seite.
Was sagt der Verband zum Thema Spieler- oder Trainerwechsel? Was ist mit Verträgen, die zum 30. Juni auslaufen?
Jürgen Igelspacher: Wir haben intensiv mit den Regional- und Bayernligisten diskutiert, wie mit auslaufenden Verträgen umgegangen werden soll und auch Empfehlungen gegeben. In der Regel empfehlen wir bei Spielerverträgen das „ruhend stellen“ der Kontrakte und haben den Vereinen auch zugesichert, dass diese Entscheidung nicht die üblichen spielrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen wird. Die Spielordnung wurde dementsprechend angepasst. Wenn ein Spieler in seinem Vertrag ein arbeitsrechtliches Fristende zum 30. Juni formuliert hat, gibt es die Möglichkeit der Einigung des Vereins mit dem Spieler. Das ist aus unserer Sicht vollkommen unproblematisch. Das Problem ist, dass die spielrechtliche Sicht des Verbandes und die arbeitsrechtliche Sicht auseinandergehen. Der Spieler könnte gegebenenfalls das Ende des Vertrages einklagen und möglicherweise Recht bekommen.
Die FIFA hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht, die besagt, dass die Verlängerung der Saison „automatisch“ zu einer Verlängerung der Spielerverträge führt. Diesen Automatismus gibt es rechtlich gesehen aber nicht. Die Vereine müssen sich also auch arbeitsrechtlich mit Trainern oder Spielern einigen. Unsere Erfahrung zeigt: In den allermeisten Fällen ist diese Einigungsbereitschaft der Spieler und Trainer auch vorhanden. Wir werden innerhalb Bayerns für spielrechtliche Lösungen sorgen. Die Spieler- und Trainer-Verträge können zwar auslaufen, aber der Spieler oder Trainer kann sich, während die Saison noch läuft, keinem anderen bayerischen Verein anschließen. Wechsel ins Ausland oder in den Profi-Bereich sind natürlich weiter möglich. Auch bei diesem Thema sind wir in Abstimmung mit den Regional- und Landesverbänden, damit es bundesweit eine synchrone Lösung gibt.
Wie verschieben sich die Altersgrenzen im Juniorenbereich?
Rainer Koch: Es gibt in der jetzigen Situation keine optimale Lösung. Aus unserer Sicht gilt es, die beste aller vorstellbaren Lösungen zu finden. Wenn wir, hoffentlich ab dem 1. September, die jetzige Saison zu Ende bringen, wären Spieler, die derzeit noch im Juniorenbereich aktiv sind, rechtlich in der Lage, bei den Herren mitzuspielen. Dieses Problem ist uns bekannt. Auch darauf gibt es verschiedene Sichtweisen. Wir müssen auch hier bereit sein, Kompromisse einzugehen. Und wir werden auch hier die Vereine in alle Überlegungen und Entscheidungen mit einbeziehen.
Ist ein Trainings- und Freundschaftsspiel-Betrieb vor dem 1. September 2020 möglich?
Rainer Koch: Wir können heute ebenfalls noch nicht abschätzen, inwieweit die Kommunen unterschiedliche Entscheidungen treffen, man muss auch unterscheiden zwischen Trainingsbetrieb, freiwilligen Freundschaftsspielen und Ligabetrieb. Ein echter Liga-Wettbewerb wird erst dann möglich sein, wenn alle spielen wollen und dürfen. Das sind Dinge, die der BFV nicht beantworten kann. Wir sind zunächst an die staatlichen Vorgaben gebunden. Wenn die Erlaubnis erteilt wird, ist noch lange nicht klar, dass wir auch spielen können. Denn für die Sportanlagen sind die Kommunen verantwortlich. Und es muss auch so sein, dass sich die Vereine bereit erklären, spielen zu wollen. Denn selbst wenn es einen Impfstoff gibt, dann wird sich immer noch die Frage stellen, ob alle Teams bereit sind, den Kontaktsport Fußball zu spielen. Das können wir gar nicht entscheiden. Deswegen kann es sein, dass der Ligabetrieb erst etwas später starten wird, als die Öffnung der Sportanlagen das zulassen würde.
Dürfen Vereine selbstständig Trainings- oder Freundschaftsspiele organisieren?
Rainer Koch: Wir müssen flexibel handeln, im Dialog bleiben und für Kompromisse offen sein. Möglicherweise müssen wir ungewöhnliche Entscheidungen treffen, die wir in einer normalen Zeit nicht treffen würden. Diese Entscheidungen diskutieren und treffen wir aber erst, wenn es so weit ist. Vieles bewegt sich im Bereich der Spekulation. Wir konzentrieren uns Schritt für Schritt auf die Fragen, die jetzt anstehen. Jetzt wollen die Vereine wissen, was sie ihren Trainern und Spielern sagen und wie sie ihre Budgets planen können. Der Antwortvorschlag der BFV-Spitze ist die Aussetzung des Liga-Spielbetriebs bis zum 31. August. Bis dahin sehen wir keine Möglichkeit, einen geregelten Liga-Spielbetrieb durchzuführen. Danach sehen wir eine Chance, den Liga-Spielbetrieb fortzusetzen, aber sicher können wir auch das nicht sagen. Deswegen ist unser Lösungsvorschlag flexibel.
Jürgen Igelspacher: Die Antwort auf die Frage „dürfen wir spielen?“ lautet: Wenn ihr in einer Kommune lebt, in der die jetzt geltenden Regeln früher aufgehoben werden als in anderen, dann verhindern wir natürlich nicht, dass ihr Fußball spielt! Wenn euer Verein die Erlaubnis hat zu spielen, dann dürft ihr das auch. Das steht außer Frage.
Warum ist es für andere Sportarten, wie Eishockey oder Basketball leichter, die Saison abzubrechen/zu annullieren?
Rainer Koch: Dafür bin ich kein Experte, aber ich weiß, dass Entscheidungen, die einzelne Ligen betreffen, sehr viel einfacher getroffen werden können, als in einem Verband mit 4600 Vereinen und über 13.000 Fußballspielen pro Wochenende, alleine im Männer- und Frauen-Bereich. Außerdem weiß ich, dass in einem Teil dieser Verbände Haftungsfreistellungsvereinbarungen getroffen wurden. Auch die DFL-Mitgliederversammlung hat eine derartige Haftungsfreistellungs-Regelung getroffen. Der kleine Unterschied: Bei der DFL müssen genau 36 Vereine zustimmen, bei uns sind es 4600. Überall dort, wo es Auf- und Abstiegsregelungen gibt, beobachten wir, dass sofort der Streit mit einem Teil der Vereine losgeht. Die Vereine, die mit Auf- und Abstieg nichts mehr zu tun haben, sind nach unserer Meinung mit unserem Vorschlag auch gut bedient, denn sie könnten die dadurch gewonnene Zeit für die Vorbereitung auf die neue Saison nutzen, weil der zeitliche Raum zwischen dem Ende der Saison 19/20 und einem Wiederbeginn extrem kurz sein wird, das heißt es werden nicht sehr viele Vorbereitungsspiele stattfinden können.
Denkt der BFV-Vorstand bei einem Votum gegen die Aussetzung bis 31. August über einen Rücktritt nach?
Rainer Koch: Nein. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Rücktritt entspricht nicht unserer Vorgehensweise. Der Vorstand ist nicht die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedsvereine des BFV treffen die Entscheidungen, nicht der Vorstand. Aber wir sagen ganz klar: Wir als Vorstand sehen uns, auch rechtlich gesehen, nicht in der Lage, eine Abbruchsentscheidung zu treffen. Kurz gesagt: Diese Abstimmung ist für den Vorstand des BFV keinerlei Grund zum Rücktritt und wir drohen diesen auch nicht an. Wir stehen hinter dem Kurs der vergangenen Wochen: Verband und Vereine im Team. So soll es auch bleiben.
Viele Fragen sind nach der aktuell zu treffenden Grundsatzentscheidung noch zu klären. Wie geht der BFV hier vor?
Rainer Koch: Wir werden weiterhin Schritt für Schritt vorgehen. Im Sinne des Fairplay müssen Lösungen einzeln erarbeitet werden. Zum Teil haben wir diese Lösungen schon geschaffen - wir haben die Möglichkeit des Vereinswechsels nach sechs Monaten ohne Einsatz ausgesetzt, wir haben die Möglichkeit geschaffen, die Saison über den 31. Juni hinaus zu verlängern und auch die Insolvenzregelung aufgehoben.