Die vom DFB lizenzierten Trainer-C sowie Trainer-B sind gemäß der DFB-Ausbildungsordnung angehalten, ihrer Fortbildungspflicht nachzukommen und den Wissensstand aufzufrischen. Jeder Trainer muss daher innerhalb seines Gültigkeitszeitraum (drei Jahre) eine Fortbildung mit 20 Lerneinheiten absolvieren.
Die Fortbildung muss über einen Fußball-Landesverband absolviert werden. Andere Fortbildungsmaßnahmen werden nicht anerkannt.
Jeder Trainer muss sich selbst um die fristgerechte Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung bemühen.
Nach der Fortbildung wird die DFB-Lizenz ab dem Ablaufdatum zum Jahresende (31.12.) um weitere drei Jahre verlängert. Analog der DFB-Lizenz wird der zuschussfähige Übungsleiterausweis des BLSV verlängert.
In dem Gültigkeitszeitraum von drei Jahren können lediglich 20 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung anerkannt werden. Alle weiteren LEs dienen zur persönlichen Weiterbildung!
Beispiel:
Wird die Verlängerung nicht fristgerecht absolviert, besteht die Möglichkeit die Lizenz auch noch nach Ablauf der Gültigkeit zu verlängern.
Die DFB-Lizenz ist vorübergehend ungültig, verfällt aber nicht.
Bitte beachten Sie, dass mit einer ungültigen DFB-Lizenz inkl. zuschussfähigen BLSV-Ausweis keine Zuschüsse beim Landratsamt beantragt werden können. Stichtag für die Bezuschussung ist der 01.03. des jeweiligen Jahres.
Sobald die entsprechenden Fortbildungsstunden absolviert wurden, wird die Lizenz ab dem abgelaufenen Gültigkeitsdatum wieder um drei Jahre zum 31.12. des jeweiligen Jahres verlängert.
Bei einer nicht fristgerechten Verlängerung fällt eine zusätzliche Verlängerungsgebühr an.
Beispiel:
Ist die Lizenz bereits mehr als 12 Jahre ungültig, müssen 80 Fortbildungsstunden (entspricht vier zentralen Fortbildungen) absolviert werden. Die Lizenz wird dann ab dem letzten Fortbildungstag um drei Jahre zum 31.12. des jeweiligen Jahres verlängert.
Alle höherwertigen Lizenzen (ab B+) müssen über den DFB/BDFL verlängert werden.
Die Fortbildungen des BFV können für die Verlängerung nicht angerechnet werden.
Nach der erfolgreichen Verlängerung der DFB-Lizenz über den DFB/BDFL können Sie, im Nachgang den zuschussfähigen BLSV-Ausweis bei uns beantragen.
Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen per Post ein:
Sollte der BLSV-Ausweis bereits zum 31.12. des letzten Jahres abgelaufen sein, können Sie die oben aufgeführten Unterlage per E-Mail an franziskahein@bfv.de senden.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung Gebühren anfallen (siehe Lehrgangs- und Stornierungsgebühren).
Sollten Sie die Fortbildung für die Lizenzverlängerung der DFB-Lizenz in einem anderen Landesverband absolvieren, müssen Sie dort auch die Verlängerung der DFB-Lizenz beantragen.
Erst nach der erfolgreichen Verlängerung der DFB-Lizenz können Sie den zuschussfähigen BLSV-Ausweis bei uns beantragen.
Hierzu reichen Sie bitte folgende Unterlagen per Post ein:
Sollte der BLSV-Ausweis bereits zum 31.12. des letzten Jahres abgelaufen sein, können Sie die oben aufgeführten Unterlage per E-Mail an franziskahein@bfv.de senden.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung Gebühren anfallen (siehe Lehrgangs- und Stornierungsgebühren).
Sollten Sie ein Duplikat der DFB-Lizenz oder des BLSV-Ausweises benötigen, füllen Sie bitte das entsprechende richtige Formular aus und senden Sie es per Mail an franziskahein@bfv.de.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Duplikats Kosten anfallen (siehe Lehrgangsgebühren & Stornierungsgebühren).
Fortbildung + Verlängerungsgebühr | 161,03 € + 44,49€ p.P. |
zzgl. Ausweisgebühr DFB-Lizenz | 30,02 € p.P. |
zzgl. Ausweisgebühr BLSV-Ausweis | 11,12 € p.P. |
Sollte die Lizenz nicht fristgerecht verlängert werden (nach Ablaufdatum) fällt zu dem o.g. Gesamtpreis noch eine zusätzliche Verlängerungsgebühr in Höhe von 44,49€ an. |
Duplikaterstellung | 27,81 € |
Sollten Sie als „Gast“ (ohne Lizenzverlängerung) an einer Fortbildung teilnehmen, fällt eine Lehrgangsgebühr in Höhe von 178,00€ an.
In der Sportschule Oberhaching haben Sie die Möglichkeit eine dreitägig Fortbildung (20 LE) zu besuchen. Die Fortbildungen finden von Montag-Mittwoch oder von Mittwoch bis Freitag statt und starten jeweils um 13:30 Uhr und enden gegen 12 Uhr.
Folgende Themen werden zum Beispiel angeboten:
Online-Fortbildungen sind für das Jahr 2024 nicht geplant.
Die C-Lizenz mit dem Profilen Kinder und Jugend kann auch dezentral im Verein (BFV on Tour) verlängert werden.
Das Kindertrainer-Zertifikat kann für die Verlängerung der DFB-Lizenz sowie des BLSV-Übungsleiterausweises mit 20 LE anerkannt werden. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass die Kindertrainer-Schulung nach der neuen Ausbildungsordnung (ab 01.01.2023) stattgefunden hat.
Bitte beachte Sie, dass hierfür zusätzliche Gebühren (siehe Reiter "Lizenzgebühr) anfallen.
Alle Informationen zum Kindertrainer-Zertifikat finden Sie hier.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihre erforderlichen 20 Fortbildungsstunden dezentral in einer unserer Trainergemeinschaften (GFT) zu absolvieren. Die Ansprechpartner in den Trainergemeinschaften geben Ihnen gerne Auskunft über die Termine der dezentralen Fortbildungsveranstaltungen.
1. Freistellungsantrag zum Zwecke der Jugendarbeit:
Im Rahmen der Trainer Aus- und Fortbildung des Bayerischen Fußball-Verbandes haben Sie die Möglichkeit, sich für den Zeitraum der Ausbildung von der Arbeit freistellen zu lassen.
Dies gilt nur für Teilnehmer folgender Lehrgänge an der Sportschule:
Vorgehensweise:
2. Antrag auf Verdienstausfall
Der Bayerische Jugendring (BJR) fördert mit einem jährlich zur Verfügung stehenden Budget auch die Trainer Aus- und Fortbildung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) im Jugendbereich.
Dies gilt nur für Teilnehmer folgender Lehrgänge an der Sportschule:
Vorgehensweise:
Der BSJ bestätigt den richtlinienkonformen Inhalt und leitet anschließend den Antrag den BJR weiter. Das Formular sowie weitere Informationen finden Sie unter www.bjr.de.
Achtung: Dieser Antrag kann/darf nicht von BFV unterschrieben/bestätigt werden.