Unsportlichkeiten gehören nicht auf den Platz
Monatslehrabend der Chamer Schiris
„Fußball wird mit dem Fuß gespielt, alles andere ist unsportlich“, begann Robert Multerer seinen Vortrag beim Monatslehrabend bei den Chamer Schiris.
Deswegen sind Stoßen, Treten oder verbale Verstöße ohne Nachsicht mit der persönlichen Strafe zu ahnden und mit direkten Freistoß oder gar Elfmeter ist das Spiel fortzusetzen. Die Torverhinderung, als Notbremse bekannt, bringt außerhalb des Strafraumes immer die Rote Karte. Im Sechzehner wird unterschieden zwischen dem „ballorientierten“ Vergehen, das neben dem Elfer nur die Verwarnung nach sich zieht. Absolut mit Fußball nichts zu tun hat ein „gegnerorientiertes“ Vergehen. Hier bleibt es bei der „Doppelbestrafung“ mit Elfer und Roter Karte.
Aber viel öfter kommen die „Kleinigkeiten“ in den Spielen vor:
Zeitspiel bei knappem Spielstand zum Retten des Ergebnisses; ein unerlaubter Spieleintritt oder abfällige Gesten sind zu sanktionieren. Neben der Karte gibt es den indirekten Freistoß nebenher.
Begeht ein Spieler weitere Unsportlichkeiten, folgt dann eben die Ampelkarte.
Die momentane Unsitte, den Freistoß durch die Verteidiger zu blockieren, muss unnachsichtig bestraft werden. Dadurch wird nämlich die durch das Foul benachteiligte Mannschaft nochmals in den Nachteil versetzt.
Vorbeugend kann der Unparteiische durch Präsenz und geschickte Ansprachen viel „Dampf“ aus dem Spiel nehmen und die Unsportlichkeiten vermeiden.
Beim unerlaubten Betreten des Platzes und einem verwarnungswürdigen weiteren Vergehen erhält der Spieler die Ampelkarte und der Gegner einen direkten Freistoß, weil das „schwerere“ Vergehen bei der Spielstrafe bewertet wird.
Die Fußballregeln kennen seit einiger Zeit auch den Begriff des Spieloffiziellen. Damit sind Trainer, Betreuer oder sonstiges „Bankpersonal“ gemeint. Sie unterstehen dazu auch der Strafgewalt des Schiedsrichters, weil oftmals die Unruhe von außen ins Spiel getragen wird.
Lehrwart Tobias Späth ergänzte die Ausführungen von Robert Multerer mit den entsprechenden Videoszenen.
In jeder der beiden zeitversetzten Versammlungen erklärte Obmann Karl-Heinz Späth die aktuellen Corona-Vorgaben des Verbandes. Die Inzidenzzahl ist das Maß. Ab 50 müssen sich Spieler und Schiedsrichter nach der „3G“ Regelung verhalten.
Im Jugendbereich ändert sich insbesondere die Möglichkeit, auch U 20 Spieler bei der A-Jugend einzusetzen.
Zum Abschluss der beiden zeitversetzten Schulungen wies der Obmann auf den nächsten Lehrabend am 17. September und auf den Ehrungsabend am 24. September hin.