„Lupft/chipt ein Torwart den Ball bei einem Abstoß zu einem seiner Verteidiger, dieser spielt den Ball dann mit dem Kopf oder Körper zurück und der Torwart nimmt diesen Ball mit der Hand auf, ist dies zu unterbinden. Es ist zwar weder ein unerlaubtes Zuspiel (im Volksmund Rückpass genannt) noch ein Umgehen dieser Bestimmung, da der Spieler sich nicht selbst den Ball hochlupft. Dennoch ist diese Handlungsweise nach Sinn und Geist der Regel unerwünscht. Deshalb haben IFAB/FIFA klargestellt, diese Ausführung nicht zuzulassen und den Abstoß wiederholen zu lassen, dabei aber keinerlei Sanktionen auszusprechen.“
Außerdem haben wir von Lutz Wagner (DFB Lehrwart) noch den Hinweis erhalten, dass es beim Strafstoßschießen zur Spielentscheidung (aktuell die Pokalspiele) keine VW gegen die Torhüter wegen einem techn. Vergehen gibt (analog der Spiele bei der Frauen-WM).