Für Nachwuchsspieler(innen) gelten andere Fristen und Wechselbestimmungen als bei den Erwachsenen (mit Ausnahme von älteren A-Junioren und älteren B-Juniorinnen).
Spieler(innen) des älteren A-Junioren-Jahrgangs und des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs unterliegen den Bestimmungen der Spielordnung, werden also passrechtlich wie Herren- bzw. Frauenspieler behandelt.
Für ältere A-Junioren und ältere B-Juniorinnen gilt allerdings zusätzlich folgende Bestimmung:
Das Spielrecht bzw. einen Spielerpass kann ein älterer A-Junior bzw. eine ältere B-Juniorin für den neuen Verein nur erhalten, wenn dieser mit einer Mannschaft oder einer Spielgemeinschaft an Verbandsspielen in dieser Altersklasse teilnimmt bzw. bei einem Wechsel im Zeitraum vom 01. Juni bis 15. Juli der Verein ein A-Junioren-/B-Juniorinnen-Team (oder eine -Spielgemeinschaft) für das folgende Spieljahr gemeldet hat. Mit den vollständigen Vereinswechselunterlagen ist dabei zusätzlich eine Erklärung über die Teilnahme eines A-Junioren- bzw. B-Juniorinnenteams am Verbandsspielbetrieb bzw. Meldung für das folgende Spieljahr mit einzureichen.
Dies gilt nicht,
- wenn ältere A-Junioren/ältere B-Juniorinnen zu ihrem ursprünglichen Verein zurückwechseln. In diesem Fall hat der antragstellende Verein die Dauer des Spielrechts in den Altersklassen C oder B (bei Junioren) bzw. D oder C (bei Juniorinnen) nachzuweisen. Eine diesbezüglich lautende, den Tatsachen entsprechende Erklärung ist zusammen mit den vollständigen Vereinswechselunterlagen einzusenden;
- wenn der ältere A-Junior im abgebenden Verein keine Spielmöglichkeit (mehr) bei den A-Junioren besitzt und der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt (nur bei Junioren).
Das Privatspielrecht wird bei Einreichung der kompletten Unterlagen ohne Wartezeit erteilt. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Wechsels oder auf die Zustimmung oder Nichtzustimmung des abgebenden Vereins an. Passrechtlich sind Privatspiele bspw. Freundschaftsspiele, Spiele ohne Aufstiegsrecht und Hallenturniere.
Das Verbandsspielrecht beginnt mit Eingang der gesamten Vereinswechselunterlagen beim Bayerischen Fußball-Verband, soweit eine Wartezeit oder eine Sperrstrafe des Spielers nicht mehr anzusetzen ist. Verbandsspiele sind alle Spiele mit Aufstiegsrecht, Entscheidungsspiele und beispielsweise Pokalspiele des A-Junioren-BFV-Pokals.
Abmeldung zwischen 01. Juni bis 15. Juli eines Jahres und Eingang des Passantrages bis 30. September des gleichen Jahres (Vereinswechsel im Sommer):
Bei Zustimmung:
Bei Nicht-Zustimmung:
Bei nachträglicher Zustimmung (muss bis 30. September beim BFV eingegangen sein):
Abmeldung nach dem 15. Juli (ab 16. Juli und später bis zum 31. Mai des Folgejahres) und/oder Eingang des Passantrages nach dem 30. September (Vereinswechsel während des Spieljahres):
Bei Zustimmung:
Bei Nicht-Zustimmung:
(Anmerkung: In der Altersklasse der E- und F-Junioren/-innen reicht für Meisterschaftsspiele passrechtlich das Spielrecht für Privatspiele aus. Ab der Altersklasse der D-Junioren/-innen ist für Meisterschaftsspiele passrechtlich das Spielrecht für Verbandsspiele erforderlich.)
Bei nachträglicher Zustimmung:
Die Wartezeit für Verbandsspiele kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen, ohne dass es zum Vereinswechsel der Zustimmung des abgebenden Vereins bedarf. Die wichtigsten davon sind:
A-Junioren des älteren Jahrgangs sowie Juniorinnen des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs können ab 1. Juli des laufenden Spieljahres in allen Herrenmannschaften bzw. in allen Frauenmannschaften (bei Frauenmannschaften jedoch lediglich einmal am gleichen Wochenende von Freitag bis Sonntag) eingesetzt werden. Die Spieler verlieren dadurch nicht die Spielberechtigung für die A-Junioren bzw. B-Juniorinnen ihres Vereins. Dies gilt auch bei Spielgemeinschaften.Voraussetzungen hierfür sind:
a) schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters bei Junior(inn)en unter 18 Jahren
b) ärztliches Attest über die Tauglichkeit im Herren-/Frauenfußball bei Junior(inn)en unter 18 Jahren (ein einfaches allgemeinärztliches Attest, das die Tauglichkeit im Herren-/Frauenfußball bescheinigt, ist ausreichend)
c) Junior(inn)en-Spielrecht für den antragstellenden Verein
Für die Erfüllung der Bestimmungen und die Aufbewahrung der entsprechenden Bestätigungen ist der Verein verantwortlich.
Es ist also kein Antrag mehr bei der Verbandsgeschäftsstelle zu stellen. Für diese Jugendlichen gibt es keine Marke mehr bzw. ist keine Marke mehr erforderlich (Beschluss vom Verbandstag am 12./13. Juli 2002)!
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich auf die neueste Änderung hinweisen, die sich durch die Beschlüsse des Verbandstages vom 04./05. Mai 2018 wieder ergeben hat und seit dem 01.07.2018 in Kraft getreten ist: Jüngere A-Junioren können grundsätzlich erst mit vollendetem 18. Lebensjahr in den Herrenmannschaften mitwirken (vorher nicht).
Aus Gründen der Talentförderung kann A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, die noch keine 18 Jahre alt sind mit Zustimmung des Verbands-Jugendausschusses eine Herrengenehmigung für die erste (und/oder ggf. auch zweite) Amateurmannschaft erteilt werden. Dies gilt nur für Spieler, die einer aktuellen Auswahlmannschaft des DFB oder BFV angehören oder eine Spielberechtigung für einen Lizenzverein besitzen. Die Voraussetzungen a) bis c) gelten in gleicher Weise. Die Genehmigung für diese Spieler erteilt die Verbands-Passabteilung durch Eintragung des vorzeitigen Herren-Spielrechts für die erste (und/oder ggf. zweite) Amateurmannschaft in den Spielerpass. Ohne zusätzliche Eintragung des vorzeitigen Herren-Spielrechts besteht kein Spielrecht für die erste (und/oder ggf. zweite) Amateurmannschaft.
Junioren- Altersklasse |
Spieler mit Geburtsjahren |
A-Junioren (U19/U18) Ältere A-Junioren Jüngere A-Junioren |
2006/2007 01.01.2006 – 31.12.2006 01.01.2007 – 31.12.2007 |
B-Junioren/innen (U17/U16) Ältere B-Junioren/innen Jüngere B-Junioren/innen |
2008/2009 01.01.2008 – 31.12.2008 01.01.2009 – 31.12.2009 |
C-Junioren/innen (U15/U14) Ältere C-Junioren/innen Jüngere C-Junioren/innen |
2010/2011 01.01.2010 – 31.12.2010 01.01.2011 – 31.12.2011 |
D-Junioren/innen (U13/U12) Ältere D-Junioren/innen Jüngere D-Junioren/innen |
2012/2013 01.01.2012 – 31.12.2012 01.01.2013 – 31.12.2013 |
E-Junioren/innen (U11/U10) Ältere E-Junioren/innen Jüngere E-Junioren/innen |
2014/2015 01.01.2014 – 31.12.2014 01.01.2015 – 31.12.2015 |
F-Junioren/innen (U9/U8) Ältere F-Junioren/innen Jüngere F-Junioren/innen |
2016/2017 01.01.2016 – 31.12.2016 01.01.2017 – 31.12.2017 |
G-Junioren/innen (U7) und jünger |
ab 2018 (01.01.2018 und jünger) |