Bei einer Pass-Erstausstellung oder bei einem Vereinswechsel eines Spielers ist bei der BFV-Passabteilung ein Passantragsformular einzureichen. Im Erwachsenenbereich ist ein Passantrag für Herren, Frauen und Senioren, im Jugendbereich ein Passantrag für Junioren/-innen zu verwenden.
Beide Passantragsformulare können unter "Formulare" heruntergeladen werden.
Das Formular ist sorgfältig, vollständig und gut lesbar in Blockschrift oder am PC auszufüllen. Dabei ist auf die Richtigkeit der Angaben zu achten. Insbesondere wird dringend darum gebeten, bei den Daten des Spielers große Sorgfalt walten zu lassen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Frage, ob der Spieler bereits anderweitig aktiv gespielt hat.
Auf die Verantwortung der beteiligten Antragsteller für die im Zusammenhang mit der Beantragung der Spielberechtigung gemachten Angaben wird ausdrücklich hingewiesen. Ein aufgrund unrichtiger Angaben erteiltes Spielrecht ist mit den sich daraus ergebenden Folgen von Anfang an ungültig. Lassen sie sich daher bitte beim Ausfüllen des Passantrages Zeit und lesen sie ihn genau durch.
Für die Nutzung der Online-Antragstellung sind die in dem Artikel "Wichtige Hinweise - Online-Beantragung von Spielerpässen" gemachten Ausführungen zusätzlich zu beachten!
Der Passantrag ist vom Verein und vom Spieler zu unterschreiben. Bei Passanträgen für Junioren/-innen ist auch die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (Erziehungsberechtigter) erforderlich. Bei E-, F- und G-Junioren/-innen ist die Unterschrift des/der Spielers/-in nicht erforderlich.
Das Spielrecht erteilt der Verband. Jeder Spieler kann grundsätzlich nur für einen Verein ein Spielrecht haben, auf den der Spielerpass ausgestellt ist. Der Nachweis des Spielrechts kann nur mit einem Spielerpass, mit einem Hardcopy-Ausdruck oder mit einer vom Verband ausgestellten Spielrechtsbestätigung geführt werden. Der Spielerpass muss mit Unterschrift (ausgenommen E-, F- und G-Junioren/-innen) und aktuellem Lichtbild des Inhabers, das vom Verein angebracht wird und abgestempelt sein muss, versehen sein. Er darf grundsätzlich nur auf einen Verein ausgestellt werden und ist Eigentum des BFV.
Bei einem Vereinswechsel ist neben dem ausgefüllten Passantragsformular der Spielerpass des bisherigen Vereins und der Nachweis der Abmeldung vorzulegen. Wird ein Antrag ohne Spielerpass vorgelegt, erfolgt kostenpflichtiger Passeinzug durch den Verband. Hierbei wird der bisherige Verein aufgefordert, den Pass innerhalb von 14 Tagen an den Verband zu schicken. Der abgebende Verein hat dabei auf der Rückseite des Spielerpasses wahrheitsgemäße Eintragungen über die Zustimmung/Nicht-Zustimmung, über den Tag des letzten Spiels und den Tag der Abmeldung vorzunehmen. Wird der Pass nicht innerhalb dieser Frist eingereicht gilt der Spieler als freigegeben.
Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler abmelden. Trotz der Abmeldung als aktiver Spieler kann dieser weiterhin Vereinsmitglied bleiben. Sollte der Spieler seine Mitgliedschaft kündigen, gilt die Beendigung der Mitgliedschaft ebenso als Abmeldung. Als Nachweis der Abmeldung gilt entweder der Beleg der Einschreibesendung des Spielers an die Postanschrift des bisherigen Vereins mit der Mitteilung, dass sich der Spieler abmeldet (als Abmeldetag gilt dann das Datum der Posteingangsbestätigung des Abmelde-Einschreibens) oder der Eintrag des Abmeldetages durch den bisherigen Verein auf der Rückseite des Spielerpasses oder der Tag der vom aufnehmenden Verein im Rahmen eines Vereinswechsels online vorgenommenen Abmeldung (die Benachrichtigung an den abgebenden Verein erfolgt in diesem Fall über das Postfach-System Zimbra).
Mit dem Tag der Abmeldung endet für den Spieler das Spielrecht für seinen bisherigen Verein. Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben oder per Postfach-System Zimbra zu, oder hat er dem Spieler die Abmeldung eindeutig und unstreitig bestätigt, so ist er verpflichtet, dem Spieler oder dem neuen Verein oder dem Verband den Spielerpass mit den erforderlichen Eintragungen auf der Rückseite des Spielerpasses innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung (Fristbeginn ist der Tag nach dem Tag der Abmeldung), gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden oder den Spieler online abzumelden. Wird der Pass bzw. die Online-Abmeldung nicht innerhalb dieser Frist ausgehändigt oder zugesandt bzw. durchgeführt, gilt der Spieler ebenso als freigegeben. Es wird in diesem Zusammenhang dringend empfohlen, Abmeldungen, Empfangsbescheinigungen und Posteinlieferungsscheine sorgfältig mindestens drei Monate aufzubewahren.
Gehen für den gleichen Spieler Vereinswechselanträge von verschiedenen Vereinen ein, wird die Spielerlaubnis grundsätzlich für denjenigen Verein erteilt, der zuerst die vollständigen Vereinswechselunterlagen (Vereinswechselantrag, Nachweis der Abmeldung und Spielerpass) eingereicht hat. Eine eventuell festzusetzende Wartefrist beginnt grundsätzlich am Tag nach der Abmeldung.
Vereinbarungen über eine Freigabezusicherung zwischen dem abgebenden Verein und dem Spieler oder zwischen zwei Vereinen werden anerkannt, wenn der abgebende Verein die Freigabe auf Vereinspapier schriftlich erklärt hat und die Vereinbarung mit dem Vereinsstempel und mit der Unterschrift eines zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bevollmächtigten Vereinsvertreters versehen ist.