Zuständigkeit: Das Jugendsportgericht I ist örtlich zuständig für die Kreise Schweinfurt, Rhön sowie die Bezirksoberligen U13 bis U19 und die Juniorinnen im Bezirk Unterfranken.
Zuständigkeit: Das Jugendsportgericht II ist örtlich zuständig für die Kreise Würzburg und Aschaffenburg.