#gemeinsamfairerfußball
Fußball und Emotionen gehören zusammen. Das soll auch so sein, aber Leidenschaft darf nicht die Grenzen des Anstands überschreiten.
Zusammen mit unseren Vereinen setzen wir deswegen ein Zeichen für faires Miteinander auf den Plätzen.
Unsere Botschaft:
Wir können so
Deswegen rückt der BFV Schwaben die Aufgabe des Leiters des Ordnungsdienstes (LdO) ins Bewusstsein aller am Fußball Beteiligten. Dazu überreichen ab Ende August in ganz Schwaben die eingeteilten Schiedsrichter jeweils vor einem Punktspiel jedem Verein zwei Signalwesten für den LdO. In der Folgezeit werden dann der Frauen- und Jugendbereich mit einbezogen. Dies ist auch dank der großzügigen Unterstützung der Medien- und Werbetechnik Manufaktur Alkoto GmbH in Ellgau möglich.
§ 60 der Spielordnung und die § 42 und 50 der Jugendordnung regeln
zu den BFV-Satzungen und Ordnungen
Der Platzverein bestimmt den Leiter des Ordnungsdienstes (LdO) bei allen aufstiegsberechtigten Verbandsspielen. Der LdO hat insbesondere für die ordnungsgemäße Durchführung der Spiele zu sorgen.
Der LdO wird namentlich im elektronischen Spielberichtsbogen vermerkt und stellt sich vor dem Spiel beim Schiedsrichter vor.
Der Gastverein ist verpflichtet mögliche Unterstützung zu leisten.
Die Gesamtzahl der Ordner richtet sich nach der Zuschauerzahl und der Brisanz des Spiels.
Der LdO übernimmt während des Spiels keine weiteren Aufgaben.
Juniorinnen und Junioren: Bei Spielen im Kreis und Bezirk müssen die Betreuer beider Vereine die Aufgaben übernehmen, sofern im Spielbericht keine abweichende Person eingetragen ist.