Nahezu 73 Prozent aller Teilnehmer*innen hatten sich beim vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) an den sieben Bezirkstagen eingeholten Meinungsbild dafür ausgesprochen, die Delegierten des 26. Ordentlichen Verbandstages folgten diesem Auftrag und stimmten mit überwältigender Mehrheit dafür: Ab sofort gibt es im Herren- und Frauen-Fußball wieder die Zehn-Minuten-Strafe und im Junioren- und Juniorinnen-Fußball die Gelb-Rote Karte. Nach der Grundsatzentscheidung haben die Beteiligten Ausschüsse die Durchführungsbestimmungen angepasst und Handlungsempfehlungen für die bayerischen Unparteiischen erlassen. Jetzt werden diese Regeln im Freistaat angewendet.
Was 1991 mit Einführung der Gelb-Roten Karte abgeschafft worden war, wird fortan im bayerischen Amateurfußball wieder zum Tragen kommen: die Zehn-Minuten-Strafe. „Damit erhalten die Schiedsrichter*innen ein zusätzliches Mittel zur Deeskalation an die Hand und können auf ein bereits zu früheren Zeiten bewährtes Mittel zurückgreifen, was auch die Erfahrungen im Junior*innen-Bereich zeigen. Dort gab und gibt es nach wie vor die Fünf-Minuten-Strafe, die sich als probates Mittel erwiesen hat“, sagt BFV-Vizepräsident Jürgen Pfau, der im Präsidium für das Schiedsrichterwesen verantwortlich zeichnet: „Mit der jetzt beschlossenen Einführung der Gelb-Roten Karte im Junior*innen-Bereich gilt bei Erwachsenen und Jugendlichen ein einheitliches Vorgehen.“
Wir beantworten alle wichtigen Fragen zur Zeitstrafe im bayerischen Amateurfußball!
Grundsätzlich obliegt die Einordnung des Vergehens den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern sowie deren Assistent*innen an der Linie. Die persönlichen Strafen können in folgenden Reihenfolgen angewandt werden:
Herren:
Frauen:
Senior*innen:
Herren:
Frauen:
Hier bleibt es bei der bestehenden Fünf-Minuten-Strafe, die auch weiterhin bei folgenden Partien Anwendung findet:
Weiterhin findet die Zeitstrafe bei folgenden Partien im Junior*innen-Bereich keine Anwendung:
Ja, seit dem 01.07.2022 ist auch im Junior*innen-Bereich eine Gelb-Rote Karte möglich. Somit gibt es sowohl bei den Herren und Frauen als auch den Junioren und Juniorinnen die Möglichkeit einer Zeitstrafe und einer Gelb-Roten Karte. Es wird nicht mehr zwischen diesen Bereichen unterschieden, es gilt ein einheitliches Vorgehen bei Frauen und Herren, Juniorinnen und Junioren.
Grundsätzlich obliegt diese Entscheidung dem Referee und seinen Assistent*innen. Der Verbands-Schiedsrichterausschuss unter seinem neuen Vorsitzenden Sven Laumer hat entsprechende Handlungsempfehlungen für die rund 10.000 Unparteiischen in Bayern erarbeitet. Schiedsrichter*innen erhalten jetzt einen größeren Ermessensspielraum. Für Vergehen, bei denen eine Gelbe Karte zu wenig, aber eine Rote Karte zu viel wäre, kann jetzt eine Zeitstrafe ausgesprochen werden.
Die Zeitstrafe beginnt mit Fortsetzung des Spiels und endet auf Zeichen des Schiedsrichters. Die Halbzeitpause und der Schlusspfiff nach der regulären Spielzeit und vor einer Verlängerung der Partie unterbrechen eine Zeitstrafe. Beispiel: Erhält ein*e Spieler*in in der 43. Minute eine Zehn-Minuten-Strafe, so wird die zum Zeitpunkt des Halbzeitpfiffs verbleibende Zeit mit Beginn der zweiten Spielhälfte fortgesetzt, also bis zum Ablauf der 52. Minute.
Nein, Auswechselspieler*innen, ausgewechselte Spieler*innen und Teamoffizielle können damit nicht belegt werden. Die Möglichkeiten der Sanktionen gegen „die Bank“ bleiben mit Gelber und Roter Karte – wie bisher auch – bestehen.
Muss ein Spiel durch Elfmeterschießen entschieden werden und endet die Spielzeit vor Ablauf einer Zeitstrafe, dürfen die betroffenen Spieler*innen nicht am Elfmeterschießen teilnehmen.
Ein mit Zeitstrafe belegte*r Spieler*in nimmt auf der Auswechselbank seiner Mannschaft Platz.
Die persönlichen Strafen werden durch Zeigen der jeweiligen Karte und die Zeitstrafe wird durch Handzeichen (Andeutung 5 bzw. 10 Minuten) ausgesprochen.
Die Position des Torwarts muss für die Dauer der Zeitstrafe durch eine*n andere*n Spieler*in eingenommen werden, der auch deutlich als Torwart gekennzeichnet ist. Nach Ablauf der Zeitstrafe kann ein Tausch auf der Torwartposition in der nächsten Spielunterbrechung wieder vorgenommen werden.
Die Zeitstrafe ist bei den Herren, Senioren und Frauen immer unter „besondere Vorkommnisse“ mit Spielername, Verein und Spielminute zu erfassen. Diese Eintragung entfällt bei den Junioren und Juniorinnen. Wird ein*e Spieler*in mit der Gelb-Roten Karte des Feldes verwiesen und hat keine Verwarnung, sondern nur eine Zeitstrafe erhalten, ist – aus technischen Gründen – im SpielPlus unter der Rubrik „Verwarnung“ die Zeitstrafe als „Verwarnung“ zu erfassen.