Liebe Sportfreunde,
aufgrund des Corona-Virus ist der gesamte Spielbetrieb in Bayern bis mindestens 19.04.2020 ausgesetzt.
Sobald es neue Informationen gibt, werden wir Euch diese natürlich zukommen lassen.
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Weitere Information:
Coronavirus:
Das Coronavirus stellt die Gesellschaft aktuell vor große Herausforderungen und macht auch vor dem organisierten Sport nicht Halt. Zusammenkünfte in Vereinen, und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine und überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Die ARAG-Sportversicherung begleitet die Sportvereine in dieser herausfordernden Zeit.
„Als Partner des Sports und des BLSV stehen wir natürlich gerade auch in solchen Zeiten den Sportvereinen zur Seite. Wir bieten den Mitgliedern Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Online-Sportangeboten des eigenen Vereins sowie für Vereinsaktivitäten im Rahmen des sozialen Engagements,“ unterstreicht Christian Vogée, Vorstandsmitglied der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.
Der zwischen dem BLSV und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Vereine bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme und ist für alle Mitgliedsorganisationen des Verbandes Bestandteil des Beitrages. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder vor Schadensersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, z.B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.
Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z.B. als Streaming – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.
Einzelunternehmungen von Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Vereinstrainer in der ausgeübten Sparte individuell angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicherungsschutz. Hierzu zählen z.B. die Vorbereitung auf eine Veranstaltung, sowie das individuelle Sportprogramm von Leistungssportlern.
Ausführlichere Informationen zu den aktuellen Leistungen in der Corona-Krise der ARAG und die Kontaktdaten der ARAG-Mitarbeiter findest du auf der Website des BLSV in den ständig aktualisierten FAQs.