Da die staatliche Verfügungslage eine unbeschränkte Präsenzveranstaltung aktuell nicht zulässt, hat das Präsidium eine Stimmenbündelung auf einen Delegierten pro Verein angeordnet.
Somit kann nur ein*e Delegierte*r pro Verein für den Kreistag entsendet werden. Bitte beachten Sie die tagesaktuellen behördlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen im Präsenzformat.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass - falls es die staatliche Verfügungslage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt - der Kreistag zum selben Termin virtuell durchgeführt werden kann. Die Entscheidung darüber wird spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin unter den Amtlichen Mitteilungen bekanntgegeben. Auch hier greift automatisch eine Stimmbündelung.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, uns über nachfolgende Formular bis spätestens 11. März 2022 den/die Delegierte/n ihres Vereins für den Kreistag 2022 vorab zu benennen.
Hinweis zum Datenschutz: Die erfassten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Kreistages verwendet. Bei Rückfragen/kurzfristigen Änderungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirksgeschäftsstelle (bezirk.obb@bfv.de).