Aufgrund der Corona-Pandemie waren und sind Fortbildungen zur Verlängerung von BLSV-Übungsleiterausweisen und DFB-Lizenzen nicht oder nur mit Einschränkungen möglich. Jetzt gibt es Entlastung für alle Lizenzinhaber und die betroffenen Vereine: Alle BLSV-Übungsleiterausweise und DFB-Lizenzen, die für die Beantragung der Vereinspauschale 2020 gültig gewesen sind, sind auch für die Vereinspauschale 2021 ausnahmsweise förderberechtigt.
Alle Lizenzen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, sind auch ohne eine Fortbildung bzw. Verlängerung, noch für die Beantragung der Vereinspauschale zum 1. März 2021 gültig. Alle BLSV-Übungsleiterausweise und DFB-Lizenzen, die zum 31. Dezember 2020 ablaufen, behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021. Dafür bedarf es keiner gesonderten Neuausstellung.
Spätestens 2021 muss wieder eine Fortbildung absolviert werden, wodurch der BLSV-Übungsleiterausweis und die DFB-Lizenz ab dem normalen Ablaufdatum (31. Dezember 2020) wie gewohnt um drei Jahre (bis zum 31. Dezember 2023) verlängert wird.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Lizenzen, die im Jahr 2020 auslaufen. Alle zu einem früheren bzw. späteren Zeitpunkt auslaufenden Lizenzen sind nicht betroffen.
Solltest du noch in diesem Jahr die Möglichkeit zu einer Fortbildung haben bzw. schon angemeldet sein, bitten wir dich, den Termin zur Verlängerung der Lizenzen auch wahrzunehmen. Andernfalls erwarten wir 2021 eine zu hohe Nachfrage nach Fortbildungen, die wir aus Kapazitätsgründen in der Größenordnung nicht gewährleisten können.
Trainer, die ihre Fortbildungsstunden bei einer dezentralen Trainergemeinschaft (GFT) absolvieren, haben ebenso die Möglichkeit im Jahr 2021 noch fehlende Fortbildungsstunden für die am 31. Dezember 2020 ablaufenden Lizenzen zu sammeln. Der Fortbildungsnachweis, zusammen mit der DFB-Lizenz, sowie dem zuschussfähigen BLSV-Übungsleiterausweis (jeweils im Original) muss wie gewohnt über die GFT zur Lizenzverlängerung eingereicht werden.