5 Euro investieren, soziale Projekte unterstützen und im Gegenzug die Chance auf 260 Preise im Gesamtwert von 19.000 Euro sichern: Das ist das Prinzip des jährlichen Adventskalenders der Sozialstiftung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV). Ab sofort kann der BFV-Adventskalender 2024 online vorbestellt, ab Anfang November dann an den in ganz Bayern verteilten Verkaufsstellen abgeholt werden.
Der Adventskalender der BFV-Sozialstiftung ist auf 8000 Stück limitiert und geht in diesem Jahr in seine achte Auflage. Alle Infos, das Online-Bestellformular, alle Verkaufsstellen und die Teilnahmebedingungen gibt es auf der Website der BFV-Sozialstiftung.
Ab dem 1. Dezember gibt es dann täglich wieder mehrere Preise, die sich hinter den Türchen verstecken. Gewinnen kann man ein aktuelles iPhone, einen Hubschrauber-Rundflug, eine Ballonfahrt, signierte Trikots bayerischer Profimannschaften, (VIP-) Eintrittskarten, Einkaufsgutscheine und vieles mehr.
Der komplette Erlös aus dem Verkauf dient der Förderung der Stiftungszwecke. So leistet die BFV-Sozialstiftung gezielt Hilfe für unverschuldet in Not geratene oder hilfsbedürftige Mitglieder der bayerischen Fußballfamilie, unterstützt das BFV-Sozialprojekt in Mosambik und nimmt wichtige Aufgaben im Bereich Bildung, Gesundheit und Integration wahr.
Die Verlosung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges und unter notarieller Aufsicht. Jedes Los kann nur einmal gezogen werden. Die Gewinn-Nummern für die Tagespreise werden ab dem 1. Dezember 2024 täglich auf der BFV-Sozialstiftungs-Homepage unter www.bfv-sozialstiftung.de/adventskalender veröffentlicht.
Wie im vergangenen Jahr hat die BFV-Sozialstiftung Abholstellen in ganz Bayern eingerichtet. Um die Verteilung jedoch besser koordinieren zu können, möchten wir ab sofort und vorab unter www.bfv-sozialstiftung.de/adventskalender um Reservierung mit Angabe der Abholstelle bitten. Sobald die Abholung möglich ist, erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit allen relevanten Informationen (voraussichtlich ab Anfang November). Ein Verkauf oder die Weitergabe der Kalender an Minderjährige ist nicht erlaubt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner*innen melden sich per E-Mail mit ihren Kontaktdaten, einem Foto ihres Kalenders inkl. der richtigen Losnummer und eines Ausweisdokuments bis zum 31. Januar 2025 bei der BFV-Sozialstiftung, um die Einlösung der Preise abzustimmen. Ansonsten verfallen die Gewinne zugunsten gemeinnütziger Aktivitäten. Die Preise können nur gegen Vorlage des Kalenders mit der richtigen Losnummer ausgehändigt werden. Mit der Aushändigung des Gewinns gilt dieser als angenommen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Funktionsträger*innen der BFV-Sozialstiftung sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Weitergabe oder ein Verkauf an Minderjährige ist nicht erlaubt.