Die Neuerrichtung netzgekoppelter Photovoltaik-Anlagen mit Überschusseinspeisung sowie ggf. Batteriespeicher sind über den Bayerischen Landessport-Verband (BLSV) förderfähig. Um eine Förderung zu erhalten, muss sowohl der Verein die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen als auch die Maßnahme den zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Sportförderrichtlinien entsprechen.
Genauere Informationen dazu finden Sie im unten stehenden pdf-Dokument zum Download.