Seit Anbeginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine haben viele Frauen und Kinder das Land verlassen müssen und auch Zuflucht in Deutschland gesucht. Unsere bayerischen Fußballvereine haben – erneut – schnell und pragmatisch ihre Türen geöffnet.
Informationen zum Sport im Fußballverein für Ukraine-Geflüchtete
Інформація для переселенців з України щодо спорту у футбольному клубі
Training: Kinder und Jugendliche können ohne Vereinsmitgliedschaft sofort mittrainieren.
Тренування: Діти та молодь можуть одразу приєднатися до тренувань без членства у клубі.
Spielbetrieb: Für eine Teilnahme braucht es ein Spielrecht vom BFV. Dazu muss eine Mitgliedschaft abgeschlossen werden und ein Spielerlaubnisantrag (Passantrag) gestellt werden.
Ігри: Для участі у іграх потрібно мати дозвіл на гру від Баварської Футбольної Асоціації (BFV). Для цього потрібно мати членство у клубі, а також подати заявку на дозвіл на гру.
Versicherung
Es besteht für alle aus der Ukraine Geflüchteten ein Krankenversicherungsschutz. Sollten sich also Spieler*innen im Trainings- oder Spielbetrieb verletzen, sind die Kosten der medizinischen Versorgung gedeckt.
Страхування
Для всіх переселенців з України діє медичне страхування. Тому у випадку травми під час гри або тренування всі медичні витрати покриваються.
Der Amateurfußball bietet einen direkten und niederschwelligen Zugang zum Sport: Der Fußball hat in der Ukraine einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert – nicht erst seit der Fußball-Europameisterschaft 2012 und dem Finale in Kiew. Insofern sind unsere Vereine eine der ersten Anlaufstellen für Geflüchtete, die sich gesellschaftlich integrieren und Sport treiben wollen.
Wir fassen die wichtigsten Informationen für Vereinsverantwortliche zusammen:
Aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche können sofort am Trainingsbetrieb teilnehmen, auch ohne, dass zwingend eine Vereinsmitgliedschaft eingeganen werden muss.
Eine Teilnahme am Spielbetrieb ist für Kinder und Jugendliche erst nach Erteilung eines Spielrechts durch den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) möglich. Dazu ist eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich. Außerdem ist ein Passantrag unter Beifügung eines Ausweisdokuments des Spielers/der Spielerin sowie eines Wohnortnachweises zumindest eines Elternteils zu stellen. In der Folge wird ein internationales Freigabeverfahren eingeleitet, das in der Regel nach zwölf Tagen abgeschlossen ist. Dann wird das Spielrecht durch den BFV erteilt.
Erklärungen für minderjährige Spieler*innen im Zusammenhang mit dem Eingehen einer Vereinsmitgliedschaft oder der Beantragung eines Spielrechts können auch nur durch ein Elternteil, also z. B. die ebenfalls geflüchtete Mutter, rechtswirksam abgegeben werden. Bei unbegleiteten minderjährigen Spieler*innen ist das jeweilige Jugendamt einzubeziehen.
Für Spieler*innen ab dem älteren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang besteht leider derzeit außerhalb der Wechselperiode I keine Möglichkeit zur Erteilung eines Spielrechts.
Erwachsene Spieler*innen dürfen mit sofortiger Wirkung am Trainings- und Freundschaftsspielbetrieb eines Verein teilnehmen. Untersagt sind allerdings Einsätze in Pflichtspielen (Liga, Pokal, Relegation) in der laufenden Saison - das hat das DFB-Präsididum am 17. März beschlossen. Hauptgrund für die Entscheidung des DFB ist, die sportliche Integrität der Wettbewerbe und der verbleibenden Spieltage der Saison 2021/2022 in allen Spielklassen zu wahren.
Es besteht für alle aus der Ukraine Geflüchteten ein Krankenversicherungsschutz. Sollten sich also Spieler*innen im Trainings- oder Spielbetrieb verletzen, sind die Kosten der medizinischen Versorgung abgedeckt. Es besteht ein entsprechender Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Auch die Sportversicherung können Geflüchtete aus der Ukraine in Anspruch nehmen. Diese genießen, wenn sie sich in einem Verein unter dem Dach des Bayerischen Landessport-Verbandes (BLSV) sportlich betätigen, den Versicherungsschutz der ARAG Sportversicherung, auch wenn sie keine Mitglieder in einem Sportverein sind. Die Regelung gilt für die Teilnahme am regulären Sportbetrieb oder für spezielle Sportangebote für Geflüchtete.
Der Versicherungsschutz umfasst dabei in erster Linie Unfälle und Haftpflichtschäden. Mit dieser Maßnahme unterstützten BLSV und ARAG die Vereine, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement und ihren Sportangeboten das Schicksal der ukrainischen Menschen mildern wollen. Nähere Informationen können unter www.ARAG-Sport.de abgerufen werden.