Der Fahrplan für den Abbruch der Saison 2019/21 bei Frauen und Herren im Freistaat steht: Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat sich in seiner außerordentlichen Sitzung an diesem Donnerstagabend intensiv mit den weitreichenden Ergebnissen der eingesetzten Arbeitsgruppe unter Leitung von Vizepräsident Robert Schraudner beschäftigt und wird seine am Erwachsenenspielbetrieb teilnehmenden Mitgliedsvereine über die genauen Modalitäten der Wertung der nicht zu Ende zu führenden Spielzeit 2019/21 in einem Meinungsbild befragen. Je nach Ausgang der Umfrage kann auch ein Außerordentlicher Verbandstag vonnöten sein.
Neben der aktuell gültigen Regelung in §93 der Spielordnung, die in Absatz 3.3 eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vorsieht, können die Vereinsvertreter auch für die Alternativlösung „Nur Aufsteiger, keine Absteiger“ votieren. Der Saisonabbruch sowie die für beide Varianten notwendige Tabellenreihung ergibt sich in jedem Fall aus der Regelung der Spielordnung in §93. Vor der digitalen Umfrage zum Meinungsbild finden in allen sieben Bezirken am 14. und 15. Mai 2021 Online-Seminare statt, die die Auswirkungen der beiden Modelle detailliert aufzeigen. Die Online-Abfrage des Meinungsbildes – jeder Mitgliedsverein, der am Erwachsenenspielbetrieb teilnimmt, besitzt eine Stimme – soll vom 14. bis 18. Mai 2021 durchgeführt werden. Der exakte Zeitpunkt und der jeweilige Abstimmungslink wird den Vereinen möglichst zeitnah per offiziellem Vereinspostfach zugestellt – ebenso wie zuvor die Termine für die sieben geplanten Info-Veranstaltungen.
Damit folgt der Vorstand seinem am 29. März 2021 verabschiedeten Vier-Punkte-Plan. Dort heißt es: „Um noch möglichst viele oder alle der ausstehenden Spiele der Punkt-Runden zu Ende zu bringen, braucht es einen nahezu uneingeschränkten Trainingsbetrieb ab spätestens 3. Mai 2021. Sollte dies nicht der Fall sein, muss über einen Abbruch der Verbandsspielrunden entschieden werden. Hierzu werden alle Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands durch Einholung eines Meinungsbilds mit einbezogen. Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die Bestimmungen der Spielordnung (§93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.“ Seit Wochenbeginn steht fest, dass die am 10. Mai 2021 in Kraft tretende und bis 6. Juni 2021 gültige 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einen „nahezu uneingeschränkten Trainingsbetrieb“ nicht zulässt, entsprechend hat das BFV-Gremium nun die nächsten Schritte eingeleitet.
Die sechsköpfige Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Vizepräsident Robert Schraudner, der auch Bezirksvorsitzender in Oberbayern ist, war eingesetzt worden, nachdem in den vergangenen Wochen eine Vielzahl offener Briefe und einzelne Anträge von Vereinen an den BFV adressiert worden waren. Dabei wurde der Vorstand aufgefordert, die gültige Quotienten-Regelung nur dahingehend anzuwenden, wonach es einen verstärkten Aufstieg und keinen Abstieg geben soll. Wiederum andere Klubvertreter setzen sich für die vollumfängliche Umsetzung des §93 der Spielordnung in der jetzigen Fassung ein. Zudem gibt es sogar einzelne Stimmen, die sich für eine Fortsetzung der Saison über den 30. Juni 2021 hinaus stark machen. „Für uns in der Arbeitsgruppe war klar, dass wir alle diese Meinungen nicht einfach übergehen. Ein Verband ist keine Einbahnstraße, so verstehen wir uns als Gremium auch nicht. Deshalb war es unser Ziel, unter Berücksichtigung der Vielzahl rechtlicher und spieltechnischer Belange zu prüfen, inwieweit es möglich ist, eine Entscheidung auf breiter demokratischer Basis herbeizuführen. Dass der Vorstand unser Ergebnis aus der Arbeitsgruppe mitträgt und sich trotz einer gültigen Abbruchregelung dazu entschlossen hat, die Umfrage unter allen am Erwachsenenspielbetrieb teilnehmenden Vereinen zu beschließen, ist in unseren Augen der beste Weg in einer für alle äußerst schwierigen Zeit – und das heißt ausdrücklich nicht, dass wir unserer Verantwortung nicht gerecht werden. Im Gegenteil. Für uns war es nicht möglich, die völlig unterschiedlichen Stimmungslagen in ganz Bayern in die eine oder andere Richtung zu interpretieren. Der Vorstand hat klar entschieden, dass ein Alternativmodell zur jetzt gültigen Regelung angeboten wird – und er sich unabhängig vom Ausgang daran gebunden sieht“, sagt Schraudner nach insgesamt sechs intensiven Sitzungen des Gremiums: „Umso wichtiger ist es, jetzt in Info-Veranstaltungen klar und deutlich aufzuzeigen, welche Entscheidung welche Folgen mit sich bringt. Und jede Entscheidung wirkt sich auf jeden einzelnen Verein aus. Von daher bitten wir schon jetzt alle Stimmberechtigten, sich mit ihrem Votum an diesem Meinungsbild unbedingt zu beteiligen.“
Bei der vollumfänglichen Umsetzung des aktuell gültigen §93 der Spielordnung würden die einzelnen Spielklassen in ihren Mannschaftsstärken nahezu unverändert bleiben, weil es direkte Auf- und Absteiger gibt und sich die nicht stattfindenden Relegationsspiele nach oben und unten aufheben. Im Falle eines mehrheitlichen Votums für die Alternative, wonach alle Vereine, die mittels der anzuwendenden Quotienten-Regelung auf einem Aufstiegs- und Relegationsplatz stehen, aufsteigen können und gleichzeitig der Abstieg nicht vollzogen wird, steigt folglich die Zahl der Mannschaften in den einzelnen Spielklassen an, die weiter unten angesiedelten Spielklassen würden entsprechend ausgedünnt. Hier hat der Vorstand konsequenterweise bereits beschlossen, dass für die Ligen mit anwachsenden Mannschaftszahlen in den zwei Spielzeiten 2021/22 und 2022/23 ein verschärfter Abstieg greifen muss, um zur Saison 2023/24 wieder die für den pyramidalen Spielklassenaufbau wichtige Sollstärke flächendeckend zu erreichen. Der BFV wird im Laufe der der kommenden Woche eine Prognose-Übersicht der einzelnen Spielklassen – geordnet nach Bezirken – veröffentlichen und diese auch zum Inhalt der virtuellen Info-Seminare machen.
Je nach Ausgang des Meinungsbildes hat der BFV unterschiedliche Wege einzuschlagen: Sollte die Mehrheit für die aktuell in §93 der Spielordnung verankerte und gültige Regelung votieren, würde der Vorstand am 18. Mai 2021 Abbruch und Wertung formal beschließen können. Für den Fall, dass die Mehrheit der bayerischen Vereine für die Variante unter dem Titel „Nur Aufsteiger, keine Absteiger“ und damit einen verstärkten Abstieg in den nächsten beiden Spielzeiten stimmt, würde der Vorstand am 18. Mai 2021 einen Außerordentlichen Verbandstag einberufen müssen, der unter Einhaltung der dreiwöchigen Ladungsfrist dann zu entscheiden hat. Dabei bittet der Vorstand die Delegierten bereits jetzt darum, an einem möglichen Außerordentlichen Verbandstages auch dem Votum des Meinungsbildes der Vereine zu folgen. „Ein Außerordentlicher Verbandstag ist für den Fall, dass das Alternativmodell mehrheitlich Zustimmung findet, notwendig, weil nur dieses Organ bestehende Regelungen auflösen und neue erlassen kann. Und wir haben seit August 2020 mit §93 eine verbindliche Regelung“, erklärt der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident Reinhold Baier: „Im vergangenen Sommer konnte der Vorstand den §93 der Spielordnung ohne Zustimmung eines Außerordentlichen Verbandstages und mit einer Rechtsmittelbelehrung einführen, weil es für einen Saisonabbruch aufgrund höherer Gewalt bis dahin gar keine Regelung gegeben hatte. Einen solchen Fall gab es noch nie.“
Das jetzt vom Vorstand verabschiedete Vorgehen gilt für den Ligen-Spielbetrieb bei den Frauen (ab Bayernliga abwärts) und Herren (ab Regionalliga abwärts) sowie dem Verbandspokal-Wettbewerb der Frauen. Die aufgrund der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlassenen Sonderregelungen für die Play-offs der Regionalliga Bayern, den Toto-Pokal-Wettbewerb und den Ligapokal der Regionalliga Bayern bleiben davon ausdrücklich unberührt.
In seiner Videokonferenz hat sich der BFV-Vorstand nach der Entscheidung zum Saison-Abbruch 2019/21 zudem mit der neuen Spielzeit 2021/22 befasst. „Fakt ist, dass wir dann zwar die Saison abgebrochen haben, die Corona-Pandemie uns aber weiterhin begleiten wird. Auch wenn wir aufgrund der weiter sinkenden Infektionszahlen und der steigenden Immunisierung der Bevölkerung positiv gestimmt sind, so müssen wir auch in der neuen Saison mit pandemiebedingten Problemen wie etwaigen Quarantäneanordnungen durch die Gesundheitsämter oder bei einem lokal steigenden Infektionsgeschehen mit Spielverboten an einzelnen Orten rechnen, um nur zwei Beispiele zu nennen“, sagt der für den Spielbetrieb in Bayern zuständige BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher. Deshalb strebt es der BFV im Grundsatz an, ab der Saison 2021/22 auch eine begrenzte Zahl alternativer Spielklassenmodelle zu ermöglichen. „Unsere Spielleiter haben sich hier sehr viele Gedanken gemacht und unterschiedliche Modelle für die Zukunft erarbeitet. Diese werden wir nun prüfen. Im zweiten Schritt überlassen wir es den Kreisen sowie Bezirken in direkter Abstimmung zusammen mit den Vereinen der einzelnen Spielklassen, welches der zur Verfügung stehenden Modelle sie für sich wählen“, so Faltenbacher. Dabei ist klar, dass es nur eine begrenzte Auswahl geben kann: „Wir werden diese Alternativmodelle zur herkömmlichen Saison mit Hin- und Rückrunde im Verbandsspielausschuss entsprechend bindend vorbereiten. Die einzelnen Ligen und die darin beteiligten Vereine sollen hier gemeinsam mit den Verbandsvertretern vor Ort in Zukunft also Wahlmöglichkeiten haben. Dies hat ausdrücklich keinen Einfluss auf die Ligen mit verstärktem Abstieg, der betrifft ohnehin alle Varianten. Wir alle hoffen es nicht, aber auch in der neuen Spielzeit kann es dazu kommen, dass wir nicht alle Spieltage über die Bühne bringen werden und es zu einer Wertung anhand der gespielten Partien kommen kann. Das muss allen Beteiligten schon heute klar sein“, sagt Verbandsspielleiter Josef Janker.