Das Bayerische Kabinett hat an diesem Dienstag die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert, womit weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur, Gastronomie und Sport vorerst auf absehbare Zeit praktisch ausbleiben. Damit steht gemäß des vom Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) verabschiedeten Vier-Punkte-Plans de facto auch fest, dass die aktuell aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochene Spielzeit 2019/21 in den allermeisten bayerischen Amateurfußballligen nicht mehr zum Abschluss gebracht werden kann.
Wie angekündigt, werden alle bayerischen Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands über einen Abbruch der Saison und die dabei anzuwendenden Regularien durch Einholung eines Meinungsbilds mit einbezogen. Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die aktuellen Bestimmungen der Spielordnung (§ 93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.
„Durch den heutigen Kabinettsbeschluss und die sich daraus ergebende staatliche Verfügungslage ist ein flächendeckender Trainingsbetrieb ab dem 3. Mai, der notwendig gewesen wäre, um die Spielzeit 2019/21 in allen bayerischen Ligen noch einmal aufnehmen und die verbleibenden Spiele noch durchführen zu können, de facto nicht mehr möglich. Wir müssen daher nun gemeinsam mit unseren Vereinen über die Frage eines Abbruchs der Verbandsspielrunden und der dabei anzuwendenden Regularien entscheiden“, erklärt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium für den Spielbetrieb zuständig ist.
Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes hatte Ende März einen Vier-Punkte-Plan für den Umgang mit der weiter wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden staatlichen Verfügungslagen unterbrochenen Spielzeit 2019/21 im Herren-Bereich, die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 beendet werden sollte, verabschiedet. Anfang April hatte der BFV bereits den Ligapokal-Wettbewerb als Zusatzwettbewerb auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene gestrichen. Den entsprechenden formellen Beschluss wird der Vorstand in seiner Sitzung am 14. April 2021 fassen und auch alle weiteren, nunmehr nach der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung notwendig gewordenen Schritte erörtern.