Formaler Akt in Zeiten von Corona: Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat infolge des bis mindestens 14. Februar 2021 von Bund und Ländern verlängerten Lockdowns beschlossen, dass der „allgemeine Wettkampf-Spielbetrieb pandemiebedingt ab dem 1. Februar 2021 bis auf Weiteres ausgesetzt wird“.
Der Beschluss hat zur Folge, dass mit Wirkung vom 1. Februar 2021 die noch offenen Sperren von Spieler*innen sowie die sechsmonatige Inaktivitäts-Frist für Spieler*innen bei einem Vereinswechsel unterbrochen werden. Endpunkt der Aussetzung wird der Tag sein, an dem der Vorstand die Fortsetzung des allgemeinen Spielbetriebes beschließt. „Aufgrund der aktuell weiter angespannten und schwer einzuschätzenden Pandemie-Entwicklung lässt sich zum heutigen Tage noch keine belastbare Aussage treffen, wann wir die Aussetzung aufheben können“, betont Reinhold Baier, zuständiger BFV-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten.
Aufgrund der staatlichen Corona-Verfügungen bleiben bei Spieler*innen-Wechsel aufgrund von Inaktivität die Zeiträume vom 13. März bis 29. Juli 2020 (Lockdown I) sowie vom 2. bis 30. November 2020 (Lockdown II) und neuerdings ab 1. Februar 2021 unberücksichtigt. Bei Transfers kommt die Zeit der Inaktivität nur dann zum Tragen, wenn ein Spieler/eine Spielerin die Freigabe des abgebenden Vereins nicht erhält oder der Vereinswechsel nach der Wechselperiode II beantragt wird. Wechseln kann er trotzdem, allerdings darf er dann innerhalb der vergangenen sechs Monate (ohne die ausgenommenen Zeiträume) kein Spiel bestritten haben.