Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zum LAG-Vorschlag „Juniorinnen“, der vom BFV-Vorstand beschlossen wurde. Bei Rückfragen kannst du dich per E-Mail an lag-juniorinnen@bfv.de wenden.
Was passiert mit der laufenden und aktuell ausgesetzten Saison 2019/20 im Juniorinnenbereich?
Die laufende und bis auf weiteres ausgesetzte Saison 2019/20 wird bei den Juniorinnen analog des Spielbetriebs bei den Herren und Frauen – wenn durch staatliche Vorgaben möglich – ab September 2020 fortgesetzt.
Die Juniorinnen-Saison 2019/20 zu Ende zu spielen, ist aus sportlicher Sicht die fairste Lösung, da bisherige Leistungen honoriert werden und alle Entscheidungen auf dem Platz fallen. Durch eine Fortsetzung herrscht zudem trotz einer möglichen zweiten Pandemie-Welle und erneuten Einschränkungen Planungssicherheit, dass immerhin eine Saison zu Ende gespielt werden kann (2019/20). Zudem hat bei den Juniorinnen insbesondere die Bindung an ihre Mannschaft und den Verein einen extrem hohen Stellenwert und ist somit ein wichtiges Argument für die Fortsetzung. Durch die Fortsetzung kann der über die Saison aufgebaute Teamspirit der Juniorinnen aufrechterhalten und gestärkt werden. Die Vereine gewinnen durch die Fortsetzung der Saison zudem Zeit, neue Spielerinnen für ihren Verein zu gewinnen. Gesteckte Ziele können noch erreicht werden, der Auf- und Abstieg wird auf sportlichem Weg ermittelt.
Der Vorschlag, die Saison fortzusetzen, deckt sich zudem mit einem umfassenden Meinungsbild, das der Bayerische Fußball-Verband über die Mitarbeiter*innen der sieben bayerischen Bezirks-Frauen- und Mädchenausschüsse bei seinen Vereinen mit Juniorinnen-Mannschaften im Vorfeld der LAG-Arbeit eingeholt hat.
Wie viel Vorbereitungszeit steht den Vereinen bis zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs zur Verfügung?
Die Vereine werden mindestens vier Wochen vor Wiederaufnahme des Spielbetriebs informiert.
Ab wann wird die Saison 2019/2020 bei den Juniorinnen fortgesetzt?
Die Saison 2019/2020 wird frühestens ab dem 01.09.2020 fortgesetzt. Der genaue Termin ist von Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung und Behörden abhängig. Sollte ab September Regelspielbetrieb möglich sein, ist ein Saisonauftakt am 12./13. September 2020 geplant.
Werden Wochenspieltage gespielt?
Grundsätzlich sind Wochenspieltage möglich, aber nicht zwingend notwendig. Auf Kreisebene ist ein Modus mit Wochenspieltagen eher denkbar, als auf Verbands- und Bezirksebene. Hier wird der Austausch mit den Vereinen der einzelnen Spielklassenebenen gesucht, um ihre Wünsche in die Planung einzubeziehen.
Welche Auswirkung hat die Fortsetzung für den Übergang von Juniorinnen zu den Frauen?
Der Übergang von den Juniorinnen zu den Frauen (das betrifft den Juniorinnen-Jahrgang 2004) und die bei einer Saisonfortsetzung fehlende Spielberechtigung bei den Frauen ist in der Tat nicht unproblematisch. Die LAG ist sich dessen aber bewusst und arbeitet bereits an Lösungen für diesen Jahrgang. Unter Einbeziehung aller Argumente und der aktuellen Lösungsansätze spricht dieses Problem aber nicht gegen den Vorschlag, die Saison fortzusetzen.
Gibt es beim Vereinswechsel von Juniorinnen Änderungen?
Ja. Nachdem bei den Juniorinnen wie bei den Erwachsenen der Spielbetrieb derzeit ausgesetzt ist und frühestens ab 1. September fortgesetzt wird, gelten bezüglich des Vereinswechsel-Stichtages die Regelungen der Erwachsenen bzw. der Frauen. Bei den Wartefristen gelten allerdings die bisherigen Juniorinnenwartefristen unverändert fort.
Wie sieht der Vereinswechsel bei den Juniorinnen aus?
Juniorinnen müssen sich bis spätestens 30. Juni bei ihrem bisherigen Verein abmelden. Die Vereinswechselunterlagen müssen bis spätestens 31. August. bei der BFV-Passstelle vorliegen.
Ändern sich am 1. August die Altersklassen?
Ja. Der Jahrgang 2004 wird ab 1. August ältere B-Juniorin, der Jahrgang 2005 wir ab 1. August jüngere B-Juniorin. Für die nachfolgenden Altersklassen gilt selbiges. Sonderregelung: Juniorinnen bleiben auch dann noch für ihre Altersklasse der Spielzeit 2019/2020 spielberechtigt, wenn die Meisterschaftsspiele ihrer Mannschaft nach dem 30. Juni 2020 stattfinden. Das heißt, dass die B-Juniorin Jahrgang 2003 in den noch stattfindenden Spielen der B-Juniorinnen der Saison 2019/20 mitspielen darf.
Eine Juniorin des Jahrgangs 2005 (oder jünger) möchte den Verein wechseln. Welches Spielrecht wird erteilt?
Bei rechtzeitiger Abmeldung bis spätestens 30. Juni und Eingang der Unterlagen bis spätestens 31. August wird bei Zustimmung das Verbandsspielrecht ab Eingang der Unterlagen, frühestens ab 1. August erteilt. Bei Nicht-Zustimmung wird das Verbandsspielrecht nach 3 Monaten (gerechnet vom Tag nach der Abmeldung) erteilt (Ausnahme E, F- und G-Juniorinnen: Hier erhält die Spielerin auch bei Nicht-Zustimmung das sofortige Verbandsspielrecht).
Eine Juniorin des Jahrgangs 2004 möchte den Verein wechseln. Welches Spielrecht wird erteilt?
Bei rechtzeitiger Abmeldung bis spätestens 30. Juni und Eingang der Unterlagen bis spätestens 31. August wird bei Zustimmung das Verbandsspielrecht ab Eingang der Unterlagen, frühestens ab 1. August erteilt. Bei Nicht-Zustimmung wird das Verbandsspielrecht nach 3 Monaten (gerechnet vom Tag nach der Abmeldung) erteilt.
Eine Juniorin des Jahrgangs 2003 möchte den Verein wechseln. Welches Spielrecht wird erteilt?
Bei rechtzeitiger Abmeldung bis spätestens 30. Juni und Eingang der Unterlagen bis spätestens 31. August wird bei Zustimmung das Verbandsspielrecht ab Eingang der Unterlagen, frühestens ab 1. Juli erteilt. Bei Nicht-Zustimmung wird das Verbandsspielrecht nach 6 Monaten bzw. aufgrund 6-monatiger Nichtaktivität erteilt (gem. § 44 SpO).
Wie verhält es sich mit den U17-Juniorinnen-Jahrgängen 2003 und 2004 – sind diese bei den Frauen spielberechtigt?
Im Sinne einer gezielten und jahrgangsübergreifend verzahnten Talentförderung ist die Entscheidung zur Fortsetzung der Saison 2019/2020 nicht zu Lasten der U17-Juniorinnen gefallen. Bis zur Beendigung der Saison 2019/2020 erhält sowohl der Jahrgang 2003 als auch der Jahrgang 2004 bei den Frauen und den U17-Juniorinnen ein Spielrecht. Hierfür muss kein Antrag eingereicht werden. Diese Entscheidung soll jeder Spielerin eine angemessene Spielmöglichkeit schaffen, die ihrem Können, ihrer körperlichen Entwicklung sowie ihren persönlichen Bedürfnissen gerecht wird.
Wie wird mit den Zusatzspielrechten bei einer Saisonfortsetzung verfahren?
Die bisher bestehenden Zusatzspielrechte von Spielerinnen, die im laufenden Spieljahr 2019/2020 nicht den Stammverein wechseln, enden nicht zum 30. Juni 2020, sondern werden automatisch verlängert. Zur Verlängerung muss kein neuer Antrag gestellt werden. Ein Antrag auf Erteilung eines neuen Zusatzspielrechtes für die laufende Saison 2019/2020 kann ab 01.07.2020 gestellt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre jeweilige BFMA-Vorsitzende.
Kann ein Verein – trotz Fortsetzung der Saison 2019/2020 – eine neue Mannschaft zur laufenden Saison anmelden?
Bitte wenden Sie sich hierzu an die jeweilige BFMA-Vorsitzende Ihres Bezirks.