Zum 1. April 2024 tritt das sogenannte Cannabisgesetz in Kraft, das privaten Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften für Erwachsene erlaubt. Aber: Auf dem Fußballplatz hat Cannabis striktes Platzverbot, auch das sieht das Gesetz ausdrücklich so vor.
Denn auch nach dem 1. April wird es sogenannte Cannabis-Verbotszonen geben. In diesen darf kein Cannabis konsumiert werden. Dass es diese Verbotszonen gibt, liegt laut Bundesgesundheitsministerium in erster Linie am Kinder- und Jugendschutz. Unter-18-Jährige sollen nicht in den Kontakt mit dem in Cannabis enthaltenen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) kommen – auch nicht in den indirekten.
Das Gesetzt verbietet etwa den Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren. Damit dies zum Tragen kommt, darf kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und damit auch Fußballplätzen erfolgen.
Als „Sichtweite“ definiert das Bundesgesundheitsministerium mit „einem Abstand von 100 Metern vom Eingangsbereich der Einrichtung“.